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Fahrzeug aus der CH einführen- was ist zu beachten?
#1
Hallo zusammen,

ich hätte da gerne einmal gewusst was man alles beachten und machen muss wenn man einen dt. Gebrauchtwagen aus der Schweiz nach Deutschland einführen möchte und wie ist da der Werdegang um das Fahrzeug dann auch hier zulassen zu können.

Viele Grüße
Stefan Smile
Grüße
Stefan
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"Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe" (Walter Röhrl)

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#2
Er hat es getan - er hat wieder zugeschlagen... *lach*


PS: Coole Signatur...
Wer säuft, sündigt. Wer trinkt, betet.
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#3
er hat noch nicht zugeschlagen, sondern ist gerade sich am anscheichen Zwinker

NeuGierigMachmoduseinschalt:

Diesmal handelt es sich um etwas für einen Stammtischkollegen Fettes Grinsen

NGMauschalt Smile

Ich verrate erst am nächsten Stammtisch was ich am beäugen fürs Frauchen bin Smile

Viele Grüße
Stefan Sonne
Grüße
Stefan
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"Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe" (Walter Röhrl)

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#4
(16.02.2010, 20:55)Tobi schrieb: PS: Coole Signatur...

ja als alter 5er Narr Zwinker

beobachte es aber nun schon länger und es kommt einfach kein zweiter Pin heraus, trotz Doppelmitglied(schaft) Totlach

Viele Grüße
Stefan
Grüße
Stefan
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"Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe" (Walter Röhrl)

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#5
Import aus der Schweiz!
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So, heute ist mein *** endgültig in Deutschland angekommen, sprich er hat eine deutsche Zulassung! :bet:

Ich hatte ja schon in dem Thread, wo ich das Auto gesucht hatte, angekündigt, daß ich sobald alles in trockenen Tüchern ist, einen alles umfassenden und detalierten Erfahrungsbericht erstelle. Damit sollen viele Fragen und Halbweißheiten, die im Raum stehen endgültig geklärt werden.

Vorab möchte ich noch zwei Anmerkungen machen:

1. Dieser Bericht ist hoffentlich komplett fehlerfrei, dennoch kann es sicherlich einige individuelle Abweichungen geben.

2. Durch gesetzliche Veränderungen (Steuer/Zoll/TÜV/Zulassung) hat sich in den letzten Monaten einiges geändert. Mein Bericht dürfte momentan (Mai 200*) aktuell sein. Dennoch wäre es schön, wenn dieser Thread immer wieder mit neuen Erfahrungen gefüttert wird, damit er auch immer auf dem jeweils aktuellen Stand bleibt.

Nun gehts los:

1. Vorbereitung:

Am 01. Mai 200* habe ich hier über das Forum einen Kontakt in die Schweiz vermittelt bekommen. Nach kurzem Kontakt stellte sich heraus, daß das Auto für mich hoch interessant ist. Darauf hin habe ich mit dem Verkäufer per Fax eine Vereinbahrung getroffen, die folgenden Inhalt hatte:

1. Unfallfreiheit
2. Kilometerstand
3. glaubhaftes Serviceheft
4. event. Mängel
5. Ausstattungsmerkmale
6. Preis inkl. 7,6%-MwSt. als Verhandlungsbasis und Akzeptanz von Zahlung in EUR
7. kein Zwischenverkauf bis 15:00 des Folgetages

2. Bargeld in die Schweiz:

Als gelernter Steuerfachangestellter bin ich mir der Problematik sehr bewußt. Ursprünglich war meine Vorstellung, daß ich bei der Einreise in die Schweiz beim deutschen Zoll das Bargeld deklariere. Falls ich das Auto also nicht kaufen sollte, hätte ich damit den Nachweis, daß ich am selben Tag mit dem Bargeld in die Schweiz eingereist bin. Leider geht meine Idee aber nicht, weil es dafür keinen Paragraphen gibt und somit ein deutscher Beamter auch niemals etwas macht, was nicht schriftlich vorgesehen ist.
Der Weg war dann viel banaler, die Service-Hotline hat mir empfohlen, Nachweis zu führen, wo das Geld herkommt (Abhebung bei der Bank) und wofür es benötigt wird (Autokauf, Korrespondenz mit dem Verkäufer). Außerdem muß man es logischer Weise deklarieren, wenn man am Zoll darauf angesprochen wird. Sprich, wenn ich ohne Autokauf mit dem Bargeld wieder nach Deutschland einreise, kann ich belegen, daß ich es am Tag zuvor in Deutschland abgehoben habe und das ich es zum Zweck eines Autokaufs mit in der Schweiz hatte.

3. Kauf und Fahrzeugübernahme in der Schweiz:

Wenn man sich nach der Besichtigung, einer Probefahrt und eventueller Nachverhandlung handelseinig wurde, kann man nun das Auto kaufen. Ähnlich wie in Deutschland beinhalten in der Schweiz nur Neuwagen und Firmenfahrzeuge die Mehrwertsteuer (7,6%), Privatfahrzeuge sind somit brutto=netto.
In meinem Fall war es zum Glück ein Firmenfahrzeug mit ausweisbarer Mehrwertsteuer, entsprechend hatte ich die Möglichkeit - gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland - das Auto ohne die schweizer MwSt. netto zu kaufen!
Wichtig ist, daß man den schweizer Fahrzeugausweis vom Verkäufer mitbekommt, diesen benötigt man für die Vollabnahme in Deutschalnd.
In meinem Fall hatte ich deutsche, rote Nummern dabei. Damit bewegt man sich in der Schweiz im Graubereich, bis jetzt habe ich noch keine offiziellen Informationen gefunden, ob man damit in der Schweiz fahren darf, oder nicht. Auf Anfrage bei der schweizer Polizei wurde mir allerdings mündlich gesagt, daß es tolleriert wird, wenn man auf dem kürzesten Weg ausreist.
4. Export aus der Schweiz:

Wenn man nun alle Dokumente zusammen hat, geht man in das Zoll-Abfertigungsgebäude. Dort gibt es schweizer Export-Schalter und Deutsche-Importschalter. Als erstes muß man das Auto logischer Weise exportieren. Das geht sehr schnell, dauert ca. 5 Minuten und ist unkompliziert.

5. Import nach Deutschland:

Hier sieht es noch mal ein bißchen anders aus. Wartezeit 30 Minuten, dann beim ersten Blick vom Zöllner festgestellt, das die Trackingnummer von der Spedition fehlt, also noch mal zur Spedition und noch mal 40 Minuten anstehen. Das Arbeitstempo - naja, möchte ich öffentlich kein Wort drüber verlieren. Für so Sonderfälle, wie den Import eines Porsches kam dann der Abteilungsleiter, um den Vorgang zu bearbeiten. Dieser hatte sich zuvor schon mit Hilfe des Internets informiert, ob der Kaufpreis einigermaßen dem Marktwert entspricht, damit man gar nicht in Versuchung kommt den Staat um einen Teil der EUSt. zu beschei...
Der Abteilungsleiter hat dann auch höchstpersönlich die Fahrgestellnummer kontrolliert, noch ein paar Fragen gestellt und dann die Papiere fertig gemacht. Wichtig dabei ist, daß er ein Siegel auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung setzt. Vergißt er dieses Siegel, kann man das nie mehr nachbessern und somit das Auto auch nie mehr zulassen! Sind die Papiere fertig, darf man zur Kasse gehen und vor Ort die 19% Einfuhrumsatzsteuer (= MwSt.) in bar entrichten, zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von EUR 25. Neben dem oben genannten Siegel ist außerdem wichtig, daß man genügend Zeit mitbringt. Die Zollschalter haben nur bis 17:30 geöffnet, egal wie viele Leute noch vor dem Schalter stehen!!!

Herzlich willkommen in Deutschland!

6. Vorbereitungen für die Vollabnahme beim TÜV:

Ein gebrauchtes Auto, welches noch nie in Deutschland zugelassen war, muß zur Vollabnahme, ein Neuwagen hat dafür sogenannte COC-Papiere, dann benötigt man keine Vollabnahme. War das Auto in den letzten 7 Jahren schon mal nachweislich in Deutschalnd zugelassen, reicht auch eine normale TÜV-Abnahme.
In meinem Fall mußte es die Vollabnahme gem. §21 sein, hierfür sollte man sich vorbereiten und z.B. alle Gutachten für Besonderheiten (z.B. Abgasanlage) zur Hand haben, hatte ich aber auch nur in Kopie. Eigentlich gilt am besten, immer alle Unterlagen mit nehmen, die sich bislang gesammelt haben!

7. Vollabnahme beim deutschen TÜV:

Dies entspricht eigentlich einer normalen TÜV-Prüfung, mit dem Unterschied, daß ein besonderes Augenmerk auf die Fahrgestellnummer gelegt wird und der TÜV-Ing. ein Gutachten anfertigt, was wie in den Fahrzeugpapieren zu stehen hat. Wenn man gerade beim TÜV ist, sollte man auch gleich eine Abgas-Untersuchung (AU) machen lassen, die benötigt man nämlich logischer Wiese auch für die deutsche Zulassung.

8. Zulassung bei der Zulassungsstelle:

Auch hier gilt wieder, alles mit nehmen, was man inzwischen an Dokumenten gesammelt hat. Die Zulassungsstelle hat so ziemlich alles eingescannt, den schweizer Fahrzeugausweis, die Exportbescheinigung, die Importbescheinigung, die Quittung über die gezahlte EUSt., die Unbedenklichkeitsbescheinigung inkl. Siegel, das Gutachten des TÜVs und die AU-Bescheinigung.
Früher mußte man für eine solche Zulassung beim Kraftfahrtbundesamt noch eine zweite Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern, die dazu dient, nachzuweisen, daß das Auto nicht als gestohlen gemeldet ist. Alleine dies hat teilweise Wochen gedauert. Seit 01. März 2007 kann zumindest unsere Zulassungsstelle dies online abfragen! Noch ein kleines Detail, ab dem 01. Mai 2007 kann man nur noch ein Auto zulassen, wenn man in das Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer einwilligt!
das wolltest du doch wissen - oder? Fettes Grinsen
Oh heilige Maria der gesegneten Beschleunigung! Verlass uns nicht in diesem Moment! (Elwood Blues)

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#6
Smile 
Hallo EE Targa,

vielen herzlichen Dank für Deine ausführliche Beschreibung Sonne und damit sollte eigentlich alles gesagt sein Zwinker

Danke und Grüße
Stefan Smile
Grüße
Stefan
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"Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe" (Walter Röhrl)

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#7
Hallo Stefan

Neulich habe ich meinen Eta aus der Schweiz nach Deutschland exportiert. Wie das mit den Papieren genau ging kann dir ToBa genauer sagen. Auf der schweizer Seite habe ich für ihn beim Strassenverkehrsamt in Zürich sogenannte Exportschilder gelöst. Diese kosten so um die 150CHF und das Auto kriegt dann einen Stempel in den Fahrzeugausweis, dass es exportiert wird. Das Auto kann danach nicht mehr in der Schweiz zugelassen werden, wie mir gesagt wurde. Die Schilder gehören eigentlich danach dir, du musst sie nicht mehr zurückbringen, aber die Deutschen Behörden haben die Schweizer Schilder dann eingezogen, nachdem die deutschen Schilder vorhanden waren.

Ich hoffe, dass dir das etwas hilft. Smile

Gruss
Milos
Ich reite auf Karadanwellen:
BMW 320i Cabrio '92 (E30)
ehemals: BMW 520iA (E39) Touring '02 | BMW R1100 S '99 | BMW 323i (E30) '84 | Ford Granada 2.3 V6 '83 | BMW 325eA (E30) '86 | Mercedes-Benz 250 (W123) '80
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