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Juristische Frage: Wie schwerwiegend ist der Tatbestand "Prozeßbetrug?"
#1
Wie einige von Euch mitbekommen haben, wurde meiner alten Dame im Dezember 2006 der 86er 318i/4 mittelschwer onduliert (an Blechteilen waren noch wiederverwendbar: Schiebedachdeckel, Kofferraumdeckel, Tankdeckel und Frontschürze - der Rest war breit!): Ein 40 to.-Kieslaster mit Doppellenkachse "klopfte an die Fahrertür" und "versuchte auf dem Fahrersitz Platz zu nehmen."

Daß meine alte Dame damals ein paar Tage unter Schock stand und einige Monate ziemlich gefrustet, ich stinkesauer war, und mir diese Nummer rund zweieinhalb Tausend Euro Verlust eingebracht hat, sei nur am Rande erwähnt.

Der Unfallgegner, ein polnischer, in Deutschland lebender und arbeitender LKW-Fahrer stritt nicht nur den gesamten Unfallverlauf, sondern auch die örtlichen Gegebenheiten und den Schaden komplett ab. Ich durfte monatelang Beweise liefern, "bis der Arzt kam...!"

Das ging soweit, daß die erste Zeit sogar mein Anwalt (ich war Halter des Fahrzeuges) meinen Ausführungen nicht glauben wollte. Es zog siich monatelang das schriftliche Verfahren hin, bis das Gericht endlich eine mündliche Verhandlung ansetzte.

Es wurden Zeugen seitens des Beklagten aufgeführt, die vor Gericht buchstäblich auseinander genommen werden konnten. Es wurden Aussagen vor Gericht gemacht, die einem die Haare zu Berge stehen ließen. Es wurde gelogen, daß sich die Balken bogen...

Ich legte stichhaltige Beweise vor, denen generell widersprochen wurden: Ich hatte rund 24 Stunden nach dem Unfall die Örtlichkeiten rundumfotografiert und mit Hinweisen gekennzeichnet. Allein vom Unfallort - einem privatem Parkplatz - rund 30 Fotos! Selbst diese Fotos wurden seitens des Beklagten angezweifelt!

Das ging in der Verhandlung soweit, daß der Vorsitzende einen Unfallgutachter beauftragte, den Unfallverlauf zu dokumentieren. Plötzlich war der LKW des Unfallgegners nach Rußland verkauft! Ich bekam auch keine Untersützung seitens des Straßenverkehrsamtes oder meines Anwaltes, um zu recherchieren, wo der LKW abgeblieben sei - den Verkauf nach Rußland glaubte ich nicht!

Es wurde ein vergleichbarer LKW kurzerhand gefunden...!

Als hätte mir jemand geflüstert, ich sollte die kaltverformte Karosse noch nicht verschrotten lassen, hatte ich das Wrack monatelang aufgehoben. zum meinem Glück! Denn nun sollte das Wrack durch einen Sachverständigen begutachtet werden, um den Unfallverlauf zu dokumentieren.

Schließlich und letztendlich stellte das Gericht mit Hilfe dieses Gutachtens den Unfallverlauf fest und sprach mir Recht zu - nach monatelangem, nervenaufreibendem Kampf, in dem ich manchmal schon das Rechtsbewußtsein verloren glaubte!



Und nun komme ich zu meinen Fragen:

- Was kostet so ein Unfallgutachten, der den Unfallverlauf dokumentiert?

- Durch Zufall erfuhr ich heute von dem gegnerischen Anwalt, daß im Nachhinein gegen den LKW-Fahrer ein Strafverfahren eingeleitet wurde und dieser wegen Prozeßbetrug verurteilt wurde. Die Höhe der Starfe weiß ich leider nicht. Wie schwerwiegend ist eine Verurteilung wegen Prozeßbetruges? Was ist da abgelaufen?

- Hat dies versicherungstechnische Konsequenzen für den LKW-Fahrer gehabt?

- Hat dies strafrechtliche Konsequenzen gehabt?
Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken















Eine Erältung hätte auch gereicht.
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#2
(11.03.2010, 23:33)Lutz schrieb: Und nun komme ich zu meinen Fragen:
- Was kostet so ein Unfallgutachten, der den Unfallverlauf dokumentiert?
Kommt ganz auf den Aufwand und den Umfang an. Von einigen hundert bis zu zigtausenden von Euros.

(11.03.2010, 23:33)Lutz schrieb: - Durch Zufall erfuhr ich heute von dem gegnerischen Anwalt, daß im Nachhinein gegen den LKW-Fahrer ein Strafverfahren eingeleitet wurde und dieser wegen Prozeßbetrug verurteilt wurde. Die Höhe der Starfe weiß ich leider nicht. Wie schwerwiegend ist eine Verurteilung wegen Prozeßbetruges? Was ist da abgelaufen?
Wer weiss ... grob gesagt ist Prozessbetrug dann gegeben, wenn man durch bewusst falsche Aussagen, ge- bzw. verfälschte Beweise usw. die Justiz zum Sprechen von Unrecht bringt, um dem Prozessgegner einen (finanziellen) Schaden zuzufügen. Auf jeden Fall ist es eine Straftat, bei entsprechendem Strafmaß also etwas, was im polizeilichen Führungszeugnis auftaucht.
(11.03.2010, 23:33)Lutz schrieb: - Hat dies versicherungstechnische Konsequenzen für den LKW-Fahrer gehabt?
Es könnte der Versicherung die Möglichkeit geben, eine Kaskozahlung zu verweigern und in der Haftpflicht 5000 EUR Selbstbehalt zu verlangen.
(11.03.2010, 23:33)Lutz schrieb: - Hat dies strafrechtliche Konsequenzen gehabt?
Ähm, ja, welche Konsequenzen soll es sonst haben, wenn man in einem Strafprozess verurteilt wird?
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#3
(11.03.2010, 23:33)Lutz schrieb: - Hat dies strafrechtliche Konsequenzen gehabt?
Ähm, ja, welche Konsequenzen soll es sonst haben, wenn man in einem Strafprozess verurteilt wird?
[/quote]


Bewährungsstrafe/Geldstrafe oder einfach nur ein "Du böser Bube Du, das machst Du aber nicht wieder..."?
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Eine Erältung hätte auch gereicht.
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#4
Hallo,

ohne nachzuschauen und gewähr:

Prozessbetrug ist kein Verbrechen, sondern "nur" ein Vergehen, ergo Geldstrafe, oder Freiheitsstrafe BIS zu einem Jahr. Hier kommt es natürlich auf die schwere der Tat an und ggf. Vorstrafen, usw. . Hat er diese nicht, wird es zu 90% auf eine Geldstrafe hinauslaufen.
Diese wiederrum richtet sich nach der schwere der Schuld und gleichzeitig nach dem finanziellen Hintergrund des Täters.

Vermutlich wird es dem Täter schon etwas "weh tuen". Das gar nichts passiert ist ausgeschlossen, wie gesagt, Geld, oder Freiheitsstrafe.

Also er wird es überleben, aber ganz umsonst waren deine Anstrengungen wohl nicht, vermutlich haben genau diese dazu geführt, dass man den LKW Fahrer des Prozessbetruges beschuldigt hat.

Naja, als Betroffener verliert man sicher schnell den Mut, es dauert einfach alles sehr sehr lange und ist auch oft erstmal nicht so ganz nachvollziehbar, aber im Enddefekt ist das System oft doch sehr sehr gut.
(Natürlich wird zu 99% nur das Berichtet, was in die Hose ging.)

Viele Grüße

Christian
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#5
Du stellst Fragen ...

Der Gesetzgeber sieht als Strafmaß, je nach Schwere und Umständen eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von maximal 10 Jahren vor. Wie sich die Umstände der Tat und die Schwere der Tat dem Gericht dargestellt haben, das weiss nur das Gericht ...
Zu "Du böser Bube Du!" kann man hierzulande noch nicht verurteilt werden.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#6
10 Jahre??? Ich muss mal blättern, dann hab ich mich ja mal wieder voll versehen.
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#7
In besonders schweren Fällen. Normaler Betrug ist maximal 5 Jahre wert.
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#8
Jup, schon klar aber Prozessbetrug an sich ist ja nicht normiert, sondern eine "Unterart" des Betruges. Soweit ich mich entsinne, ich hatte das an der Uni nicht, habs nur mal beim Praktikum am Rande mitbekommen.

Ich habe daraus gedacht, dass der Prozessbetrug quasi generell eine mildere Form des Betrugs ist und daher trotz Nichtnormierung als Vergehen gehandelt wird und die Strafe "bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe". Ist aber alles Blödsinn.

Wie dem auch sei, ich denke man kann da schon von einer "gerechten" Strafe ausgehen, es wird mehr als eine Ansage mit erhobenem Zeigefinger dabei rausgekommen sein.

Christian
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#9
(12.03.2010, 21:35)schwarz und ohne dach schrieb: Wie dem auch sei, ich denke man kann da schon von einer "gerechten" Strafe ausgehen, es wird mehr als eine Ansage mit erhobenem Zeigefinger dabei rausgekommen sein.
Christian

Dieses Vergehen stellt klar eine Straftat dar, die nach § 263 StGB geandet wird. Der Gesetzgeber sieht hier eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. (Je nach Schadenshöhe)

In besonders schweren schweren Fällen können sogar Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren ausgesprochen werden.

Gruß Ralf

(Beispiel aus eigener Erfahrung als Geschädigter: Schadenshöhe € 2.500,00 - der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von € 800,00 verurteilt.)
[Bild: 46501432ne.jpg]


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#10
Es wird wohl ´nur´ ein Betrug in Versuchsform abgeurteilt worden sein. Es sei denn, es hätte durch die Einflußnahme auf die Beweislage eine konkrete Vermögensgefährdung vorgelegen - Tatfrage.

Zum hier genannten Strafrahmen: auch der bloße Versuch eines Betruges kann einen besonders schweren Fall darstellen, allerdings ist die gegenüber dem vollendeten Delikt vorgeschriebene Minderungspflicht zu berücksichtigen, so dass der Versuch des Betruges im besonders schweren Fall nicht zwingend mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndet werden muss.

Anhaltspunkte für einen besonders schweren Fall sind nach Lutz´ Schilderung nicht zu erkennen, auch wenn dem Verfahrensgegener eine gewisse Hartnäckigkeit im Lügen zu konstatieren ist.

Bei im übrigen ´weisser Weste´ wird, wie schon gesagt, eine nicht unerhebliche Geldstrafe ausgesprochen worden sein. Ich tippe auf etwa 120 Tagessätze.

Gruss Axel
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#11
(12.03.2010, 20:14)Ralf schrieb: Du stellst Fragen ...

Nachdem ich mal wieder "heftig dazugelegt habe," brauche ich zumindest halbwegs eine Genugtuung, daß mein Gegenspieler "einen auf dem Sack bekommen hat." Zugegeben - das bringt mir zwar nicht den Verlust wieder rein, aber läßt mich innerlich "den Stinkefinger zeigen."

Auf hoher See und vor Gericht ist man halt in Gottes Hand... Fettes Grinsen
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Eine Erältung hätte auch gereicht.
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#12
@el-Lutz, nimm dir, wenn der Prozeßtag kommt, einen Tag Urlaub, einen Gartenstuhl, ein Sixpack und setze dich vor das Amtsgericht! Kommt der Verurteilte raus, dan gratuliere ihm zu dieser weisen Gerichtsentscheidung persönlich durch den Genuß einer weiteren kühlen Dose Bier, denn:

a - es wird dir dieser Tag als einer der schönsten Urlaubstage deines Lebens in Erinnerung bleiben wenn die Strafe schön hoch ist

b - achte drauf das das Bier auch schön kalt ist, denn Rache soll man kalt genießen

c - auch das Hochhalten einer Schautafel mit der Aussage; soviel kostet hartnäckiges Leugnen, Lügen und Schwindeln verknüpft mit der Strafsumme wird dich in fast ekstasische Freudenzustände versetzen.....

Achtung, IronieAchtung, IronieAchtung, Ironie
Oh heilige Maria der gesegneten Beschleunigung! Verlass uns nicht in diesem Moment! (Elwood Blues)

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