Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

323i mit C1 Motor in der Bucht
#41
(01.01.2011, 02:06)Ralf schrieb: Ähm, in de Beschreibung steht, dass das derzeit verbaute Fahrwerk nicht im Brief eingetragen ist.

Es gibt, wenn ich es richtig lese, mehrere Ungereimtheiten.
[Bild: 46501432ne.jpg]


Zitieren
#42
Hallo,
frohes neues erst einmal.Ich hab den Verkäufer angeschrieben und er hat in seiner Antwort geschrieben das der 323i noch nicht Zugelassen war.Das Auto ist somit nur was für Sammler da er nicht mehr Zulassungsfähig ist.Der Wagen ist Zulassungstechnisch ein Neuwagen und muss heutige Abgasvorschriften(Euro5),Innsassen(Airbag)und Passantenschutz erfüllen.Eine Rückdatierung der EZ ist nicht möglich da es keine Nachweise über eine Aus-oder Einfuhr gibt.Ich habe allerdings keine Kenntnis darüber wie es mit der 07er Nummer aussieht.Ein Brief wurde übrigens auch noch nicht zugeteilt.
Zitieren
#43
Wie können denn Motor, Räder und (ein nicht verbautes) Fahrwerk im Brief eingetragen sein, wenn der Wagen keinen Brief hat?
Abgesehen davon fürchte ich, dass der Verkäufer, auch wenn jemand soviel auf das Auto bietet, wie ihm vorschwebt, auf dem Wagen sitzen bliebe, wenn tatsächlich keine Papiere zu dem Wagen vorhanden sind und der Wagen nie zugelassen war. Wenn es aufgrund der speziellen Beschaffenheit des Fahrzeugs unmöglich ist, den Wagen zum Fahren zu nutzen (und nur dafür ist ein Auto da), wäre das faktisch nichts anderes als ein verschwiegener unreparierter Totalschaden. Ob unter diesen Bedingungen ein bindender Kaufvertrag zu Stande käme, scheint mir sehr fraglich zu sein.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
Zitieren
#44
(01.01.2011, 11:53)Ralf schrieb: Wie können denn Motor, Räder und (ein nicht verbautes) Fahrwerk im Brief eingetragen sein, wenn der Wagen keinen Brief hat?
Abgesehen davon fürchte ich, dass der Verkäufer, auch wenn jemand soviel auf das Auto bietet, wie ihm vorschwebt, auf dem Wagen sitzen bliebe, wenn tatsächlich keine Papiere zu dem Wagen vorhanden sind und der Wagen nie zugelassen war. Wenn es aufgrund der speziellen Beschaffenheit des Fahrzeugs unmöglich ist, den Wagen zum Fahren zu nutzen (und nur dafür ist ein Auto da), wäre das faktisch nichts anderes als ein verschwiegener unreparierter Totalschaden. Ob unter diesen Bedingungen ein bindender Kaufvertrag zu Stande käme, scheint mir sehr fraglich zu sein.


Hallo Ralf,

...vielleicht weil die Nettigkeiten in dem Blankobrief eingetragen wurden, den man als Neuwagenkäufer mitbekam
und der "uns Käufern" jetzt nicht hilft, da ohne Haltereintrag.

Genauso wurde es z.B: beim Manta i200 gemacht.
Fahrzeug mit Brief vom Band direkt nach Irmscher (Remshalden), entsprechende Teile verbaut + sofort dort vom Tüv-Prüfer in dem Blanko-Brief eingetragen (Leistungskit, 3 tlg. Heckspoiler + Lenkrad).
Danach ging das Fahrzeug mit dem aktualisiertem Brief zum Opel-Händler.

Wenn der Kunde dann seinen Wagen zugelassen hatte, dann hatte er genau diese Konstellation.
Beispielsweise Eintragung vom 23.5.84, Erstzul. auf den ersten Halter 16.6.84.
Mir ist kein i200 bekannt, der praktisch "weggestellt" wurde, aber wenn, dann wäre die Sache genauso wie bei dem 323i aus der Auktion.

Gruß, Pit Sonne

Gruß, Pit :happy:

Zitieren
#45
(01.01.2011, 12:14)Pit-der Mohr schrieb: Hallo Ralf,
...vielleicht weil die Nettigkeiten in dem Blankobrief eingetragen wurden, den man als Neuwagenkäufer mitbekam und der "uns Käufern" jetzt nicht hilft, da ohne Haltereintrag.
Genau das meinte ich. Natürlich gehört zu jedem Neuwagen ein Brief, in den man auch etwas eingetragen bekommen kann. Aber egal, ob dieser Brief ohne Haltereintrag verloren gegangen ist oder noch existiert: War der Wagen noch nie zugelassen, bekommt man ihn auch nie wieder zugelassen, was eine extrem wertmindernde Tatsache ist, die man nicht nonchalant unter den Tisch fallen lassen darf ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
Zitieren
#46
Wie soll man denn beweisen dass der Wagen noch nicht zugelassen war, wenn der Brief abhanden gekommen ist? Verwirrt

Gruß Ekki
Signatur kann ich mir nicht leisten
www.e21-board.de
Zitieren
#47
Du bist als Fahrzeugeigentümer nachweispflichtig. Wenn der Brief verloren sein sollte, gibt es 1000 Möglichkeiten des Nachweises: Abmeldebescheinigung, Auskunft des KBA, TÜV-Berichte, auf denen das EZ-Datum immer vermerkt wird. Oder Werkstattrechnungen, die ein Erstzulassungsdatum ausweisen. Oder, oder, oder ... aber Du brauchst halt schriftliche Belege dafür, dass der Wagen einmal zugelassen war. Ich habe mal einen solchen Fall mitbekommen, der allerdings ein vergleichsweise simpler Fall war, da der Wagen eine altersentsprechend normale Laufleistung hatte, die er ohne Zulassung niemals gehabt haben könnte. Und selbst da war's schwierig ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
Zitieren
#48
Theoretisch vielleicht.
Aber wenn es diese Nachweispflicht gibt, wird sie garantiert nur selten angewendet. Wie oft tauchen Fahrzeuge auf, die aus irgendeiner Scheune oder Garage stammen und der ehemalige Eigentümer teilweise schon nicht mehr bekannt ist. ICh selbst hab hier einen Baur stehen wo alles an Papieren fehlt. Aber nach Anfrage beim hiesigen SVA stellt eine Zulassung mit neuen Papieren kein Problem da.
Letztens war sogar ein 315 bei ebay im Angebot mit EZ 14.07.78 Zwinker
Und warum? Nur wegen "Schätzung" des TÜV-OnkelsFettes Grinsen
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?View...0574341412

Will nur sagen, dass es mit der Nachweispflicht wohl eher nicht so genau genommen wird.

Gruß Ekki
Signatur kann ich mir nicht leisten
www.e21-board.de
Zitieren
#49
Das ist die Antwort auf meine Frage an den Verkäufer.


Hallo,
der 323i wurde nur mit rotem Kennzeichen bewegt. Für eine Zulassung müsste der Fahrzeugbrief beim KBA aufgeboten werden. Ich kann momentan nicht zusichern, ob ich das ausgebaute Serienfahrwerk noch zu liegen habe, ist aber denkbar. Für evtl. Rückfragen teile ich Ihnen meine Tel.Nr. wie folgt mit:
Tel.Nr.030/ (Mo - Frei Büro)
030/ (privat, selten erreichbar)
Handy 0171/

Viele Grüße aus Berlin
Torsten V. (auto-sport)
Zitieren
#50
(02.01.2011, 18:05)Alpina-Frank schrieb: Das ist die Antwort auf meine Frage an den Verkäufer.

Hallo,
der 323i wurde nur mit rotem Kennzeichen bewegt. Für eine Zulassung müsste der Fahrzeugbrief beim KBA aufgeboten werden. Ich kann momentan nicht zusichern, ob ich das ausgebaute Serienfahrwerk noch zu liegen habe, ist aber denkbar.

Ein Schelm vor dem Herrn. Wie kann etwas "eingetragen" (im Inserat zugesichert) sein, wenn der rief verschütt ist? Und vom Serienfahrwerk war im Inserat gar keine Rede, sondern von einem ausgebauten Koni-Fahrwerk ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
Zitieren
#51
Nach dem Serienfahrwerk hatte ich ihn gefragt weil ich mehr Info`s zu dem Fahrzeug haben wollte.
Zitieren




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste