29.12.2010, 15:57
Bei einem nie zugelassenen Auto wird nach Baujahr gegangen. Ob (wie bei Importen) der 1.7. als Stichtag "geschätzt" wird oder ob eine Herstellerbescheinigung über das Fertigungsdatum anerkannt wird,. dürfte von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich sein ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)