01.01.2011, 12:14
(01.01.2011, 11:53)Ralf schrieb: Wie können denn Motor, Räder und (ein nicht verbautes) Fahrwerk im Brief eingetragen sein, wenn der Wagen keinen Brief hat?
Abgesehen davon fürchte ich, dass der Verkäufer, auch wenn jemand soviel auf das Auto bietet, wie ihm vorschwebt, auf dem Wagen sitzen bliebe, wenn tatsächlich keine Papiere zu dem Wagen vorhanden sind und der Wagen nie zugelassen war. Wenn es aufgrund der speziellen Beschaffenheit des Fahrzeugs unmöglich ist, den Wagen zum Fahren zu nutzen (und nur dafür ist ein Auto da), wäre das faktisch nichts anderes als ein verschwiegener unreparierter Totalschaden. Ob unter diesen Bedingungen ein bindender Kaufvertrag zu Stande käme, scheint mir sehr fraglich zu sein.
Hallo Ralf,
...vielleicht weil die Nettigkeiten in dem Blankobrief eingetragen wurden, den man als Neuwagenkäufer mitbekam
und der "uns Käufern" jetzt nicht hilft, da ohne Haltereintrag.
Genauso wurde es z.B: beim Manta i200 gemacht.
Fahrzeug mit Brief vom Band direkt nach Irmscher (Remshalden), entsprechende Teile verbaut + sofort dort vom Tüv-Prüfer in dem Blanko-Brief eingetragen (Leistungskit, 3 tlg. Heckspoiler + Lenkrad).
Danach ging das Fahrzeug mit dem aktualisiertem Brief zum Opel-Händler.
Wenn der Kunde dann seinen Wagen zugelassen hatte, dann hatte er genau diese Konstellation.
Beispielsweise Eintragung vom 23.5.84, Erstzul. auf den ersten Halter 16.6.84.
Mir ist kein i200 bekannt, der praktisch "weggestellt" wurde, aber wenn, dann wäre die Sache genauso wie bei dem 323i aus der Auktion.
Gruß, Pit
Gruß, Pit :happy: