01.01.2011, 12:24
(01.01.2011, 12:14)Pit-der Mohr schrieb: Hallo Ralf,Genau das meinte ich. Natürlich gehört zu jedem Neuwagen ein Brief, in den man auch etwas eingetragen bekommen kann. Aber egal, ob dieser Brief ohne Haltereintrag verloren gegangen ist oder noch existiert: War der Wagen noch nie zugelassen, bekommt man ihn auch nie wieder zugelassen, was eine extrem wertmindernde Tatsache ist, die man nicht nonchalant unter den Tisch fallen lassen darf ...
...vielleicht weil die Nettigkeiten in dem Blankobrief eingetragen wurden, den man als Neuwagenkäufer mitbekam und der "uns Käufern" jetzt nicht hilft, da ohne Haltereintrag.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)