03.01.2011, 22:56
(02.01.2011, 23:04)jekyll66 schrieb: ......will jetzt nicht blättern und suchen, aber ich meine, dass die Teilegutachten diese Anpassung so gut wie immer vorsehen.......es jedoch nicht gemacht wird, da die Fahrzeughöhe ja auch variabel durch weitere Ausstattungsmerkmale und Beladung sein kann......
Soll ja auch schon vorgekommen sein, dass die Tieferlegung im Endeffekt höhere Maße hatte als die serienmäßig eingetragene Fahrzeughöhe
....ich weiß auch nicht, hab's jedenfalls seit 1990 nicht mehr erlebt, dass die Herren vom TÜV auch tatsächlich die Messlatte übers Auto gelegt haben......Bin aber gespannt......wirst es zu Deiner Abnahme ja berichten....
Ohh doch !
Ich kenne da zb. einen gewissen Prof.Tüv der ist ganz heiss auf solche Sachen
Es gibt sie also doch noch diese Messlattenfuzzies
Dieser gewisse Prof.Tüv hat mir sogar neue Bremsklötze zur Auflage gemacht obwohl die vorhandenen gerade mal erst max. 2.ooo km drin waren.
Zwecks BBS eintragen !
Mein Spezie beim Tüv war leider krank und ich dachte mir mit ABE muss es ja problemlos über die Bühne gehn.
NEIN ! über 2std. geprüft ! Wiedervorführung !
Kosten: Klötze die nicht nötig waren und nochmal 14,50 € + Spritkosten 30 km.
Gruss
Buddy