(04.03.2011, 13:11)Manfred Laufer schrieb: Fakt ist, dass ein Hersteller Ersatzteile nur 10 Jahre vorhalten muss,
Ein weit verbreiteter Irrtum. Ein Hersteller muss lediglich funktions- und sicherheitsrelevante Teile so bevorraten, dass sie erfahrungsgemäß für 10 Jahre reichen sollten. Wenn sich im Nachhinein ein Teil als Fehlkonstruktion erweist und nach 7 Jahren die Lagervorräte erschöpft sind, ist das für den Gesetzgeber auch okay.
Wir erinnern uns an Vorderachsgummis beim Audi V8, die 8 Jahre nach Fertigungsende nirgends mehr zu bekommen waren.
Als Ersatzteilversorgung gilt übrigens auch das Benennen von vorschriftsmäßigen Alternativen (hier: Verwendung von M-Federn).
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)