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320i macht Fun!??
#41
Zitat: Wer sich nach obigen Vorbild ein "passendes" Auto bastelt und dieses irgendwann mal als "echt" verkauft macht sich übrigens darüber hinaus der arglistigen Täuschung schuldig und muss das Gerät (auch nach Jahren noch) ggf. zurücknehmen.
Wieso v-e-r-k-a-u-f-e-n?!? Überrascht Wenn mn so viel Mühe in sein Auto gesteckt hat, will man es doch nicht wieder verkaufen! Fettes Grinsen Und wenn doch: Wenn man's dem Käufer mitteilt, ist's keine arglistige Täuschung! Zwinker
Genau wie mit dem Tacho. Jetzt soll das Verändern des Tachostandes ebenfalls als Urkundenfälschung behandelt werden. Warum nur? Verwirrt Wenn ich an meinem Eigentum einen neuen Kilometerstand einstelle, z.B. nach einer Komplettrestaurierung wieder auf "0" stelle, dann geht das nur mich was an. "Mein Tacho gehört mir!" Wenn man das beim Verkauf angibt, kann von arglistiger Täuschung keine Rede mehr sein. Aber diese permanente Überreglementierung seitens des Gesetzgebers ist halt typisch deutsch ... Traurig
Alles für den 3er - alles für den Club!
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#42
Dazu eine Pressemeldung vom Montag:

22.08.2005

Manipulationen am Tacho sind ab sofort strafbar. Die dazu notwendige Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ist jetzt in Kraft getreten.

mid Berlin - Manipulationen am Tacho sind ab sofort strafbar. Die dazu notwendige Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ist jetzt in Kraft getreten. Betrügerische Verfälschungen von Tachoständen fügten den Käufern von Gebrauchtwagen jährlich viele Millionen Euro Schaden zu, sagte Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) in Berlin.


Was das Verfälschen von Fahrzeugidentifikationsnummern angeht: Warum sollte man? Letztlich ist es nur eine Zahl. Die dazu dient, eine Karosse von Herstellung bis Verschrottung eindeutig zu kennzeichnen. Und wenn man Motor und Fahrwerk von einem Wagen in einen anderen verpflanzt, kriegt man das schließlich auch ganz legal umgetragen. Und wenn Motor, Getriebe, Achsen umgebastelt sind, kommt es auf die "authentische" Fahrgestellnummer wohl auch nicht mehr an...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#43
Auch wenn es jetzt Gesetz ist, bleibt die neue Regelung für mich nicht nachvollziehbar. Es ist und bleibt mein Auto mit meinem Tacho und meinem Kilometerzähler! Und wenn ich mir unseren Hochzeitstag einstelle und das Ding arretiere, damit ich ihn nicht mehr vergesse - meine Sache!

Die neue Verordnung ist mal wieder nicht zu Ende gedacht wie alles von dieser "Regierung". Was ist, wenn der Kilometerzähler nicht mehr funktioniert? Bin ich dann gezwungen, mir sofort einen neuen Tacho zu kaufen, damit die "Beurkundung der Laufleistung" nicht beeinflußt wird? Und dessen Kilometerstand müsste ja dann genau auf den des kaputt gegangenen eingestellt werden. Streng genommen müsste ich ja dann an Ort und Stelle das Auto abstellen, damit es keinen weiteren Meter mehr bewegt wird und es somit ja keine Verfälschung des ach so heiligen Kilometerstandes gibt! Mir fällt schon ein neuer Beruf in der Service-Branche ein: den mobilen Tachowechseldienst, hähä! HERR, LASS HIRN VOM HIMMEL REGNEN!

Diese Überreglementierung und ständige Bevormundung bis ins letzte Detail des Privatlebens wird langsam unerträglich. Als es seinerzeit nach Fall der Mauer hieß, dass sich die Lebensumstände in Ost und West angleichen werden, habe ich das sooo definitiv nicht verstanden! Aber wahrscheinlich wurden die alten Stasi-Seilschaften zu staatlich geprüften Kilometerstandskontrolleuren umgeschult und das neue Gesetz rechtfertigt jetzt deren Einsatz. GOTT SOLL SCHÜTZEN!
Alles für den 3er - alles für den Club!
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#44
Ho-ho-ho.... das ist aber ein ziemlich großer Bogen von Fahrgestellnummer über Tachomanipulation zur Stasi...!

Also zur Tachomani...ähm...sagen wir man Justierung, hab ich auch eine eigene Meinung, aber wenn´s im Gesetz steht... zum Glück kann man ja an analogen Tachos nicht nachvollziehen, WANN sie verstellt wurde (das *ob* geht aber normalerweise schon). Und da das jetzt Gesetz ist, darf man ja einen früher mal justierten Tacho auch nicht mehr anfassen und die Sache wieder richtigstellen... Fettes Grinsen

Was die Fahrgestellnummer angeht, da ist das was anderes.
Die ist, wie schon gesagt, eine Urkunde. Quasi die Geburtsurkunde des Rahmens, auf Lebenszeit mit dem verbunden. Was drumherum passiert ist, solange es entsprechend abgenommen wird, legal. Gründe, warum man eine FIN fälscht, gibt es genügend: der eine will einen 320/6, der andere will das H-Kennzeichen 5 Jahre früher, der dritte will ein gestohlenes (oder unverzolltes) Auto zulassen, t.b.c.

Dabei muss das Auto ja nichtmal verkauft werden, eine HU, allgemeine Verkehrskontrolle, ein Unfall mit Sachverständigem, ... es gibt x Möglichkeiten wo so ein ScheiB auffallen kann. Und wenn zufällig die grün-weissen Herren dabei sind, dann MÜSSEN die ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Urkundenfälschung, Betrug, Fahren ohne Betriebserlaubnis, ... einleiten. Urkundenfälschung ist nämlich ein Offizialdelikt, das heisst die Staatsanwaltschaft ermittelt auf jeden Fall.

Mit dem Argument "Das ist meins, damit kann ich machen was ich will" könnte man ja auch zeitgenössische Abziehbilder auf das Kennzeichen kleben oder selbiges in Wagenfarbe lackieren... auf solche Ideen kommt ja auch keiner Zwinker

Nicht alle Regeln in unserem Land machen Sinn, aber so ein paar scheinen sich doch bewährt zu haben Zwinker
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#45
Zur Tachomanijustierung: Das drollige (um nicht zu sagen hirnrissige) an der Sache ist doch, daß es nicht einmal für alle Fahrzeuge zwingend vorgeschrieben ist, einen Wegstreckenmesser zu haben...

Naja und die mit-meinen-Sachen-mache-ich-was-ich-will Argumentation hat zwei Seiten: Klar, wenn allgemeines Einvernehmen darüber herrschen würde, dass jeder mit seinen Freiheiten verantwortungsbewusst umgeht (diese Utopie hieß früher glaube ich Kommunismus), dann wäre dagegen nichts zu sagen. Die allgemeine Erfahrung lehrt aber, dass das einfach nicht funktioniert. Und es ist schon beruhigend, daß der Arbeitgeber nicht nach Gutdünken in seiner Kopie des Arbeitsvertrages (die ihm gehört) am Lohn herumradieren darf, der Casanova-in-Midlife-Crisis nicht das Geburtsdatum im Personalausweis korrigieren darf, mein Nachbar nicht die Nummer seiner Kreditkarte "umschlagen" darf (z.B. auf meine Kreditkartennummer Fettes Grinsen ) ...

Auf der anderen Seite ist natürlich die FIN auch kein wirklich sinnvolles Kriterium. Wie vielen alten Fahrzeugen mit Tragrahmen wurde schon das Leben verlängert, indem man quasi um die FIN herum das Auto komplett ersetzt hat. Legal, wohlgemerkt. Und schwupps wurde aus Mitteltunnel und Rahmenhinterteil eines 69er Käfers ein nagelneuer Buggy ohne Abgasvorschriften und Gurtzwang. Das kann's (auch wenn's legal ist) auch nicht sein.

Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#46
Ralf,
wir reden doch hier von selbsttragenden Karossen aus dem Hause BMW und vergleichen uns doch nicht mit Volkswagen, oder?!

Wobei ja mittlerweile versucht wird, solchen Umbauten, wie Du sie beschreibst, wenigstens den Weg zum H-Kennzeichen zu erschweren.

Aber wie gesagt, das eine wäre legal, das andere eine Straftat!

Auf der anderen Seite soll es namhafte Restaurationsbetriebe geben, die schon mal die FIN aus einem Kunden-Auto in ein baugleiches Auto basteln, das bereits restauriert ist, nur, weil man mit der Restauration nicht rechtzeitig fertig geworden ist... Herrje!

Genau genommen zerstört man damit aber 2 Autos!
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#47
Zitat:wir reden doch hier von selbsttragenden Karossen aus dem Hause BMW und vergleichen uns doch nicht mit Volkswagen, oder?!

Eigentlich wollte ich die Diskussion weg von wir-begehen-Straftaten-mit-unsere-BMW in Richtung es-gibt-auch-legalen-Unfug bewegen ... Traurig
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#48
"Legalen Unfung"??

Achso, ich konnte ja nicht ahnen, das Du ausgerechnet diesen Thread zum längsten Thread mit den meisten Views in diesem Forum machen willst! Fettes Grinsen

OK, ich denke das FIN-Änderungsthema ist ausgiebig beleuchtet und es kann nacher keiner sagen, er hätte von nix gewusst.

Denn:
Schnell ist die Jugend mit der Flex!

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#49
Wobei: Man könnte natürlich auch einfach eine komplett neue Karosserie aus dem Ersatzteilregal nehmen ...

Bei ebay gibt's gerade eine:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?View...4570754508
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#50
Wer´s braucht.

Scheint ja nicht diese ominösen W&N-Karosserie zu sein. Die ohne Schiebedach und hatte meines Wissens (noch) keine FIN eingeschlagen.

Wär ja interessant zu wissen, wenn das eine echte Rohkarosse ist, ob mit oder ohne FIN.

Ob der potentielle Käufer weiss, dass er einen damit aufgebauten E21 per Einzelabnahme und mit allen Bestimmungen des Zulassungsjahres 2005 (2006, ...) erstmalig in den Verkehr bringt??

Aber lassen wir das, oder wie der Franzose sagt: FIN! Zwinker

PS: Der Zusatz "Ausführung 323i" lässt einen aber an der Kompetenz des Anbieters etwas zweifeln...
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#51
Schon eingebaut Smile
http://www.freehost.ag/vbacks/Anleitunge...gen02.html
Der, der eigentlich einen 02 Baur gesucht hatte....
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#52
Zitat:Weil die Fgst.-Nr. zum Rahmen gehört und (so doof das klingt) eine Urkunde darstellt. Wer eine Fahrgestellnummer in ein anderes Auto bruzelt begeht also eine Urkundenfälschung.
Also darf ich nicht meinen Rahmen reparieren ? Kann ich nicht 5% davon ersetzen weil es durch gerostet ? Dann kann ich auch 95% ersetzen. Ich habe nicht eine Fahrgestellnummer in ein anderes Auto eingeschweist, ich habe nur defektes Metall rum die Fahrgestellnummer repariert mit Gebrauchtteile von eine andere Auto. Nur die Fahrgestellnummer an eine Auto ist eigendeutig. Alles anderes kann ich mit gleiche Teile austauschen - von eine Gluhbirne, durch Antreibe, bis zum Karossorieteile. Und es gibt kein Vorschrift wie viel oder wie oft ich austauschen darf. Nur die Fahrgestellnummer selbst muss bleiben.
Darkness Gone
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#53
Zitat:PS: Der Zusatz "Ausführung 323i" lässt einen aber an der Kompetenz des Anbieters etwas zweifeln...

Wieso? Die 323i-Ausführung (41 00 1 874 065) hatte ein anderes Heckblech und zusätzliche Auspuffaufhängungen im Vergleich zur Version für 315-320/6 (41 00 1 874 061)...


Zitat:Ob der potentielle Käufer weiss, dass er einen damit aufgebauten E21 per Einzelabnahme und mit allen Bestimmungen des Zulassungsjahres 2005 (2006, ...) erstmalig in den Verkehr bringt??

Das wäre ja auch praktizierte Dummheit. Man nehme natürlich einen hinfälligen 323i und transplantiere dann dessen Technik in die Austauschkarosse. Die FIN kann man dann ganz legal umschlagen lassen und gut iss. Dann ist der "neue" E21 ganz legal ein Gebrauchtwagen. Auf diese Weise haben wir einen 1980er 323i im Club, der de facto 200x gebaut wurde, auf Basis einer nagelneuen Rohkarosse.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#54

Wieso? Die 323i-Ausführung (41 00 1 874 065) hatte ein anderes Heckblech und zusätzliche Auspuffaufhängungen im Vergleich zur Version für 315-320/6 (41 00 1 874 061)...


...wollte ich auch gerade anmerken...da geht der Schuß nach hinten los, was?...von wegen unqualifiziert Achtung, Ironie
Ulli K.

Aus Freude am Fahren und auch sonst!
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#55
Zu FIN und KmZähler:

Sicherlich mag es dem einen oder anderen zwar aufstoßen, daß diesbzgl.
gesetzliche Regelungen bestehen, die ihm bei Restaurationsarbeiten
scheinbar unnötigen Ärger verursachen bzw. verhindern sollen,
mit seinem Tacho zu machen, was er möchte (Umstellung nach Re-
novierung, Hochzeitstag ...).
Ein Gesetz bzw. eine Verordnung kann jedoch immer nur
so formuliert sein, daß es allgemeine Gültigkeit besitzt und im Einzelfall
einer Auslegung zu unterziehen ist.
Im Gegensatz zu Zeitgenossen, die beispielsweise nach einer Komplett-
renovierung die Kilometeranzeige verändern möchten oder mit den
gesetzlichen Normen kollidieren, wenn Rahmenarbeiten beispielsweise
zur Werterhaltung anstehen, sieht die Lebenswirklichkeit doch anders
aus:
Es ex. Verkäufer, die mit Hilfe von Tachomanipulationen den Verkauf-
wert zu steigern versuchen. Das dieser Umstand nicht nur innerhalb der
gewerblichen Branche festzustellen ist, wird durch die Tatsache indiziert,
daß sog. "Tachojustierungen" und ähnliche Dienstleistungen in ein-
schlägigen Printprodukten angeboten wurden.
Der Fall, daß ein Tacho aufgrund eines Defektes stehen bleibt, stellt
m.E. etwas anderes dar. Der gesetzliche Straftatbestand bezieht sich
meines Wissens auf Arbeiten am Tacho, setzt also eine Handlung im
strafrechtlchen Sinne voraus (und hierbei im Übrigen konkludent auch
Vorsatz bezüglich der Handlung).
Bezüglich der FIN zielt der Schutzzweck der gesetzlichen Normen wohl
auch eher auf die leider existente Tatsache, daß es Menschen gibt, die
Fahrzeuge stehlen, dient also u.a. folglich primär als Eigentumsnachweis.

"Mein Eigentum, meine Handlungfreiheit" stimmt so leider auch nicht.
Eigentum verpflichtet und selbst wenn jemandem pauschal keine
Arglistigkeit attestiert werden kann, braucht eine Gesellschaft auch im
Kleinen Regelungen:
So gilt beispielsweise selbst der Bierdeckel, auf dem der Wirt seine
Bleistiftstriche macht bereits als Urkunde, da sich beide Vertragsparteien
darauf geeinigt haben, daß eben dieser Deckel beurkundet, welche
Menge der Gast konsumiert und welche Menge er auch nur zu zahlen hat;
ein Umstand, der beiden Rechtssicherheit verschafft.
Entferne ich als Gast nun Markierungen oder ersetze den Deckel be-
gehe ich eine strafbare vorsätzlich vollendete Urkundenfälschung und
erfülle, jenachdem ob ich auffliege, die Strafbestandsvoraussetzungen
eines vollendeten oder versuchten Betruges.
Gleiches gilt für den Tachostand meines Fahrzeuges, da dieser
ja auch eben vom Produzenten so gedacht ist, daß er u.a. die
Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges wiedergibt und im Allgemeinen
ja auch so verstanden wird und aufgrund nötiger Rechtssicherheit
verstanden werden können muß.

Wie es um die praktische Anwendung dieser Strafrechtsnorm im Hinblick
auf Ermittlungsverfahren, Aufklärung und den damit verbundenen
Kosten/Nutzen-Abwägungen bestellt sein wird sei einmal dahingestellt.

Mein Senf, meine Meinung Fettes Grinsen
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#56
Hm. Das Vortäuschen eines niedrigeren Kilometerstandes gilt strafrechtlich als Betrug und war als solches genau so schon vor der Gesetzesänderung strafbar. Und wer jetzt glaubt, dass professionelle Tachotrickser die Manipulationen sein lassen, weil das Verstellen des Kilometerstandes jetzt als Straftat gilt, der glaubt wohl auch noch, dass die Erde eine Scheibe ist ... FUPPES!
Und wie weit die Initiatoren dieser Gesetzesnovelle gedacht haben, merkt man daran, dass Kilometerzähler für Pkw in Privathand (also keine Mietfahrzeuge oder Taxen) nicht vom KBA vorgeschrieben sind!

Ich bleibe bei meiner Meinung: Wichtig ist das, was ich als Verkäufer dem Käufer als Eigenschaft des Pkw vertraglich zusichere, nämlich die tatsächliche Laufleistung nach bestem Wissen und Gewissen (was der Vor-Vorbesitzer gemacht hat, kann ich ja nicht kontrollieren). Da pfeife ich auf den Tachostand!
Alles für den 3er - alles für den Club!
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#57
Wenn du nur ein Motor brauchst:
Zitat:Hallo,

ik heb hier nog een motorblok van een BMW E21 2.0i. Hij is aangesloten op een gasinstallatie. Momenteel is het blok in een BMW 3 serie uit 1985 ingebouwd dus is nog lopend te zien/horen op zowel gas als benzine. De cilinderkop van het blok is recentelijk nog gereviseerd (nieuwe zittingen).

Vraagprijs € 400

Oder in Deutsch:
Zum verkauf: BMW E21 2.0i. Revisiert. Lauft auf Gas und Benzin.

Steht zum verkauf auf einer Niederlandischer Forum

Gr Jeroen
  • 318i 2-Türer vVFL ´85
  • 323i Baur TC2 B43403-14 ‘85
  • 320i Baur TC2 B43420-13 ‘85
  • 325iX Baur TC2 B47095-13 ´87
  • 325iX Baur TC2 B47172-13 ´87
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#58
Zitat:Wieso? Die 323i-Ausführung (41 00 1 874 065) hatte ein anderes Heckblech und zusätzliche Auspuffaufhängungen im Vergleich zur Version für 315-320/6 (41 00 1 874 061)...

Ok ok, stimmt natürlich, der Punkt geht nach Bonn Zwinker
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#59
Hallo,

@Original-Otto: Zitat "... der Punkt geht nach Bonn..."

Offene, ehrliche und gute Antwort, finde ich prima Smile Smile Smile

Manch einer hätte die Sache einfach ignoriert... Zwinker

Viele Grüße

Peter
BMW Diesel alltags, Roadster sonn(ig)tags
Viele Grüße, Peter
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#60
Wie könnte ich Ralf ignorieren??

Nene, es irrt der Mensch, so lang er strebt Zwinker


Mist... jetzt habe ich den Post wieder nach oben geholt Achtung, Ironie

O-O
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