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TC1 bei mobile.de angeschaut
#1
http://suchen.mobile.de/fahrzeuge/showDe...geNumber=1

Vorab: habe mit dem Verkauf in keinster Weise etwas zu schaffen. Da ich inzwischen nicht mehr selbst an dem Fahrzeug interessiert bin, möchte ich anderen Unerschrockenen mit Hilfe meiner (wohl gemerkt: rein subjektiven) Eindrücke eine erste Einschätzung aus pot. Käufersicht an die Hand geben. Vielleicht lassen sich dadurch unnötige Wege vermeiden. Die Aufzählung benennt nur auf den ersten Blick Auffälliges bzw. Infos des Verkäufers und ist zudem unvollständig, weil ich keine Probefahrt durchgeführt habe.

Im einzelnen:
- Armaturenbrett mit einigen tiefen und durchgehenden Rissen
- neben zu erwartenden diversen Kratzern und (kleineren) Dellen: ein fußballgroßer Klarlackabplatzer auf der Motorhaube und zudem mittig eine erhebliche Delle
- Innenausstattung nicht ganz vollständig, gelockerte Türgriffe, Teppich zumindest fahrerseitig verwohnt, beim Fahrersitz liegt auf der Sitzfläche die Polsterung offen
- vordere Stoßstange chromblind
- Niere eingedrückt
- Scheinwerfer z.T. blind, Heckleuchten z.T. gesprungen
- Vinylverdeck mit Reparaturstelle
- aktuelle Durchrostungen im Schwellerbereich (in jedem Fall fahrerseitig), im Fahrerfußraum, im Bereich der Heckleuchten, hinterer Radlaufabschluß, und beginnend am Kofferraumboden (Ausmaß erst sichtbar nach Entfernen der Bitumenplatten), Längsträger vorne nicht geprüft, da Fahrzeug sehr tief liegt; Anrostungen an diversen anderen Stellen
- ob und inwieweit bereits geschweißt wurde, habe ich nicht näher ergründet, offensichtlich war: Reparaturbleche an den Wagenaufnahmen
- Beifahrertür rostet sichtbar nach außen im unteren Stoßbereich von Türaußenhaut u. innerem Türblech
- Motorlauf unrund (nach Aussage des Verkäufers soll der warmgefahrene Motor besser bis gut laufen, wenn man den Schlauch der Kurbelgehäuseentlüftung abzieht - ???)
- Automatiköl bräunlich und leicht verbrannt riechend; Automatik schaltet nach Angabe des Verkäufers im Stadtverkehr zwischen 2.+3. Fahrstufe hin und her
- Hinterradbremse soll schleifen

Nach meiner Einschätzung ist es ein Vierer mit der wenig beliebten und zudem im Zustand fragwürdigen Automatik und ohne Color. Lohnt sich nach meinem Dafürhalten nur für denjenigen, der die 07-Zulassung ohne HU und ohne ggfls. zzgl. H-Gutachten (nach B.-Land und Zulassungsbezirk verschieden) übernehmen kann.
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#2
Hallo Axel,
danke für die Infos.
Geht dann wohl eher Richtung Kernschrott und das erklärt auch die aus 50 m Entfernung aufgenommenen Bilder. Dann kann man sich die Fahrt nach Frankfurt wirklich sparen oder man war die letzten Jahre nicht ausgelastet und braucht jetzt dringend eine Vollrestaurierung Achtung, Ironie
Viele Grüße
Tom
(E30) 316i M40 TC2 brillantrot


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#3

...Wegen so einer Mülltonne hätte ich nichtmal angerufen.
Selten einen so unattraktiven Baur gesehen. Haare zu Berge

Der taugt nichtmal zum schlachten. Gulp

Gruß, Pit Sonne

Gruß, Pit :happy:

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#4
Hallo Tom und Pit!

Wie heißt´s doch abschließend so nett optimistisch in der Definition zur Zustandsbewertung der Note "4"?: "immer noch relativ leicht zu reparieren und zu restaurieren"

Also, wer neben schrauben, auch schweißen, lacken, satteln kann oder machen lassen möchte....

Zu berücksichtigen ist - nicht nur in diesem Fall sondern generell- , dass die Anforderungen an das H-Gutachten formal herauf gesetzt wurden. Nach den alsbald in Kraft tretenden neuen Berurteilungsrichtlinien werden keine Zustandsnoten mehr herangezogen, vielmehr wurde zur Festlegung des Mindestzustandes die Formulierung "nur leichte Gebrauchsspuren" in Abgrenzung zu "Patina bzw. verbraucht" gewählt. Wenn man dies genau nimmt und der Definition der bisher verbindlichen Notenskala gegenüber stellt, stellt man fest, dass die Note "3" unter den Tisch gefallen ist. Wörtlich genommen ergibt sich die Situation, dass der künftige Oldtimer die Note "2" erfüllen muss, aber nicht schlechter sein darf als Note "4". Das wird so nicht bleiben können.

Zur Zeit sind die Prüfingenieure - jedenfalls in meinem Nahbereich - geneigt, weiter zu machen wie bislang mit dem Bemerken, dass sie auch bis dato nicht streng nach Notenskala sondern mehr nach Bauchgefühl "im Interesse des Kunden" gerurteilt hätten: "wenn erkennbar ist, dass das vorgeführte Fahrzeug als kostengünstige Möglichkeit der Fortbewegung herhalten soll", dann Daumen runter. Einigkeit besteht zudem in der Einschätzung, dass ein Zustand "2" beinem Fahrzeug älter als 30 Jahre unrestauriert in freier Wildbahn praktisch nicht vorkommt, nur mit erheblichem Aufwand herzustellen und im weiteren Fahrbetrieb kaum zu halten ist.

Dennoch dürfte die Neuregelung - vor dem Hintergrund der beständig zunehmenden Zahl von (allein dem Alter nach) potentiellen Oldtimern - künftig als politisch gewünschter "Hebel" zur verstärkten Ausgrenzung zu sehen sein.

Ich hoffe, ich habe nicht gelangweilt Zwinker

Gruss
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#5
(28.10.2011, 08:54)ME-07 schrieb: Wie heißt´s doch abschließend so nett optimistisch in der Definition zur Zustandsbewertung der Note "4"?: "immer noch relativ leicht zu reparieren und zu restaurieren"


Dann wohl eher Zustand 5 mit Tendenz zur 8... Erschreck
Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken















Eine Erältung hätte auch gereicht.
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#6


[/quote]


Dann wohl eher Zustand 5 mit Tendenz zur 8... Erschreck

[/quote]

Also ganz so harsch würde ich jetzt nicht urteilen wollen, weil die mögliche Liste an Rostfraß beim E21 länger ausfallen kann. Mein Letzter hatte Mühe, sich auf allen Vieren zu halten Fettes Grinsen.

Ich würde hinsichtlich der Karosse erst dann Zustand "5" attestieren, wenn - über das Genannte hinaus - zumindest ein Längsträger/vorne durch ist und zumindest ein Dom oder die HA-Aufnahme instand gesetzt werden müßte (habe nur die Dome näher betrachtet und es auch bei einer Sichtprüfung belassen - diese schienen bis auf ein merkwürdiges "Pflaster" (evtl. Kederband) hinten rechts in der Größe eines ca. 2Euro-Stückes in Ordnung).

Gruss

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#7
(28.10.2011, 08:54)ME-07 schrieb: Zu berücksichtigen ist - nicht nur in diesem Fall sondern generell- , dass die Anforderungen an das H-Gutachten formal herauf gesetzt wurden. Nach den alsbald in Kraft tretenden neuen Berurteilungsrichtlinien werden keine Zustandsnoten mehr herangezogen, vielmehr wurde zur Festlegung des Mindestzustandes die Formulierung "nur leichte Gebrauchsspuren" in Abgrenzung zu "Patina bzw. verbraucht" gewählt.
Hallo ME.07,
wie auch immer Du zu solchen Behauptungen kommen magst - das exakte Gegenteil ist der Fall. Ziel der Neuregelung war es gerade, in Zukunft zu ermöglichen, Patina, die zur Geschichte des Fahrzeugs gehört, mit dem H-Kennzeichen vereinbar zu machen. Bislang war das ein Problem, weil z.B. konkrete Anforderungen hinsichtlich der Beschaffenheit der Lackierung gestellt wurden.
In der neuen Richtlinie wird wörtlich gefordert: "guter Pflege- und Erhaltungszustand", "Patina ja, aber Fahrzeug nicht "verbraucht"". Auch was den technischen Zustand angeht, ist man etwas zurückgerudert: "ohne technische Mängel (...) unter Berücksichtigung des damaligen Standes der Technik".
Bisher hieß es zum Beispiel im Anforderungskatalog: "Der Lack muß sich in einem ordentlichen Zustand präsentieren. Originale Patina und kleinere Kratzer oder Minidellen sind in kleinerer Zahl akzeptabel." - der Ermessensspielraum der Prüfer ist durch die Neuregelung erheblich gewachsen, ausserdem ist durch den Wegfall der Mindestnote 3 das Gezänk um interpretierbare und häufig (gerne auch widesprüchlich) kommentierte Formulierungen der Zustandsnote 3 entfallen.
letztlich sind nun nur noch zwei Anforderungen zu erfüllen:
1) Man muss dem Wagen ansehen, dass er lieb gehabt wird (lustige Konsequenz der Neuregelung: Ein ungepflegt-verdreckter rollender Mülleimer in Zustand 2 bekommt -zu Recht- kein H-Kennzeichen mehr)
2) Der Wagen muss im Rahmen des damals Möglichen technisch in Ordnung sein.
Grüße
Ralf
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#8
Hallo zusammen,

dann hat mein Flickenteppich ja auch noch Chancen, wenn man ihm ansieht, dass ich ihn lieb habe ... Fettes Grinsen

Viele Grüße
Tom
(E30) 316i M40 TC2 brillantrot


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#9
Kommt auf die Story an, die Du dazu zu erzählen hast ... Fettes Grinsen

Im Ernst: Wäre irgendwelcher Gammel ein Zeuge der außergewöhnlichen Geschichte des Wagens (wie z.B. bei dem DKW, der die Hamburger Sturmflut 1961 unter Wasser verbracht hat), wäre das nach neuen Vorschriften kein Problem für das H-Gutachten.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#10
Quelle ist amtlich, entnommen dem Verkündungsblatt 7/11 S. 257ff.. Grundlage ist die "Richtlinie für die Begutachtung nach § 23 StVZO" des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- u. Stadtentwicklung.

Die ausdrückliche Festlegung zur Intention des Gesetzgebers im Vorwort lautet: "Im Rahmen der Anpassung soll der bisherige Maßstab nicht verändert werden".

Klarer gehts ja wohl nicht. Also nach dem Willen des Gesetzgebers (und nicht irgendwelcher Lobbyisten) soll nichts sein mit größerem Ermessensspielraum!

Aber nur eigentlich, denn dem so geäußerten Ansinnen steht schon der nachfolgende Satz des Vorwortes entgegen: "Neben der Originalität sind ein guter Pflege- und Eraltungszustand in Abgrenzung von normalen alten Fahrzeugen einzuhalten" .

"Gut" bedarf wohl keiner weiteren Definition und wird allgemein mit der Ziffer 2 gleichgesetzt. "Normale Spuren der Jahre" stehen nach der Notenskala, die dem bisherigen Kriteriumskatalog zugrunde liegt, für die Zustandsnote 3.

Es ist richtig, dass der Ermessensspielraum (nochmals: entgegen der geäußerten Intention des Gesetzgebers) erweitert wurde. Und zwar ist die Beurteilungsspanne so weit gespannt worden, dass das Gesetz dem erforderlichen Bestimmtheitsgebot nicht mehr genügt.

Weiterhin gibt es demnächst eine Definition des "Mindestzustandes des Fahrzeuges", wo der Gesetzgeber verallgemeinernde Kriterien vor die Klammer gezogen und dem Anforderungskatalog im Detail voran gestellt hat.

Wer sich wie ich der Mühe unterzieht, alt und neu gegenzulesen, wird die weiter oben aufgezeigten Fragwürdigkeiten bestätigt finden:

Neu: "nur leichte Gebrauchsspuren" (alt: "leichte Gebrauchsspuren" definiert Zustand 2)
Neu: "Patina ja, aber nicht verbraucht" (alt: "verbrauchter Zustand" definiert die Note 4)

Ich lasse mal außer Acht, dass zudem erhebliche Lockerungen eingearbeitet wurden (wohl gemerkt, wiederum entgegen der geäußerten Intention des Gesetzgebers zum neuen Regelwerk). Diese betreffen im wesentlichen zeitgenössische Änderungen und den Zeitpunkt der Feststellung sowie die Möglichkeit, Gasanlagen mit dem ´H´ zu vereinen.

Im Ergebnis ist offenkundig und somit von "Ralf" zutreffend festgestellt, dass der Ermessensspielraum formal erweitert wurde (ich wiederhole mich, aber es muss für evtl. Besserwisser sein: der Gesetzgeber hat sich selbst verpflichtet, an dem bisherigen Bewertungsmaßstab nichts ändern zu wollen!).

Dass die Spanne nicht zwischen 2 und 4 im Ermessen des Prüfers liegen kann, liegt auf der Hand. Die von mir vor dem aufgezeigten Hintergrund befragten Prüfingenieure wollen deshalb "weiter machen wie vor".

Somit Freibier für alle Zwinker.

Für diejenigen, die sich ungerecht behandelt fühlen sollten, sehe ich aber gute Chancen, das Gesetz zu Fall bringen zu können.

P.s.: der Anforderungskatalog enthält unter 3.2.1.2. Festlegungen zum Lack, aber nicht die von "Ralf" in den Raum gestellten, u.a. dass "nur zeitgenössische Lackgebung zulässig" ist.

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#11
Woher Du das nur alles weisst - bei der Erarbeitung der neuen Regelung war von Dir jedenfalls nichts zu sehen ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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