28.10.2011, 17:39
Kommt auf die Story an, die Du dazu zu erzählen hast ...
Im Ernst: Wäre irgendwelcher Gammel ein Zeuge der außergewöhnlichen Geschichte des Wagens (wie z.B. bei dem DKW, der die Hamburger Sturmflut 1961 unter Wasser verbracht hat), wäre das nach neuen Vorschriften kein Problem für das H-Gutachten.
Im Ernst: Wäre irgendwelcher Gammel ein Zeuge der außergewöhnlichen Geschichte des Wagens (wie z.B. bei dem DKW, der die Hamburger Sturmflut 1961 unter Wasser verbracht hat), wäre das nach neuen Vorschriften kein Problem für das H-Gutachten.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)