Generell hilft nur die genaue Lektüre der Garantiebedingungen. Garantieansprüche können (im Gegensatz zu Gewährleistungsansprüchen) vom Garantiegeber nach Belieben an Bedingungen (die nicht immer sachlich sinnvoll sein müssen) geknüpft werden - da hilft nur genaues Lesen (und zwar nach Möglichkeit direkt nach Kauf) - dann muss man entscheiden, ob man lieber die Garantie sausen lässt und das Risiko selbst trägt oder ob man möglicherweise teure Auflagen (z.B. die Verpflichtung zur regelmäßigen Instandsetzung von Bagatellschäden durch eine Vertragswerkstatt) erfüllt, um den Garantieanspruch nicht verfallen zu lassen.
Wie gesagt, das muss man sich beim Neuwagen nach intensiver Lektüre der Garantiebedingungen genau überlegen - ich fürchte, in Eurem Fall ist das Kind in den Brunnen gefallen. Es sei denn, der Händler hat nicht richtig gelesen ...
Was sagen denn die Garantiebedingungen zu den Themen Bagatellschäden, Instandsetzung von Unfallschäden und technische Wartung?
Wie gesagt, das muss man sich beim Neuwagen nach intensiver Lektüre der Garantiebedingungen genau überlegen - ich fürchte, in Eurem Fall ist das Kind in den Brunnen gefallen. Es sei denn, der Händler hat nicht richtig gelesen ...
Was sagen denn die Garantiebedingungen zu den Themen Bagatellschäden, Instandsetzung von Unfallschäden und technische Wartung?
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)