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Garagenfund FIAT 124 Spider
#1
Ich bin derzeit im Besitz eines, vom Ex-Mieter meiner Garage hinterlassenes, US Modell eines FIAT 124 Spiders aus den späten 70ern/frühen 80ern.

Zu dem Fahrzeug sind weder Fahrzeugpapiere noch Schlüssel vorhanden.
Diese hatte übrigens schon mein säumiger Ex-Mieter noch nie besessen.

Wie meine privaten Ermittlungen ergaben, ist der FIAT dem letzten, rechtmäßigen Eigentümer irgendwann Mitte der 90er Jahre "abhanden" gekommen. Sprich: Das Auto wurde, soviel weis ich mittlerweile recht zuverlässig) nur unvollständig bezahlt und ist deshalb, soweit mein laienhaftes Rechtswissen ausreicht, noch im rechtmäßigen Eigentum des (mir unbekannten) Vorbesitzers.
Wohl deshalb war der letzte Besitzer (= der ex. Mieter meiner Garage) niemals im Besitz von Fahrzeugpapieren und Schlüsseln.

Gibt es eine legale Möglichkeit, dieses Auto seinem rechtmäßigen Eigentümer zurück zu geben??
Zum Einem, um meinem halbseidenen Ex-Mieter ein wenig zu ärgern, zum anderen fände ich es nur recht und billig, dem rechtmäßigen Eigentümer sein Auto zurück zu geben. Leider kenne ich diesen nicht.
Mehr als eine Fahrgestellnummer, diverse Hinweise, das es sich bei dem 124 Spider ein US-Modell mit Benzineinspritzung und Katalysator handelt,(vermutetes Produktionsdatum (02*80) habe ich nicht.
Der letzte Besitzer des Fahrzeuges, ( = mein flüchtiger und mietsäumiger Mieter der Garage) hatte, wie bereits gesagt, all die Jahre lang weder Schlüssel noch irgendwelche Fahrzeugdokumente. Das Auto war bis mindestens 1991 noch im Bundesstaat Louisiana unterwegs. So viel konnte ich bislang durch diversen, im Auto lagernden Kram herausfinden. Genau genommen ist nicht mal klar, ob dieses Auto jemals in Deutschland zugelassen war.

Wer kennt sich mit diesem Modell aus?
Was tun in so einem Falle?

Irgendwie möchte ich meine Garage ja auch mal wieder nutzen. Einfach auf die Straße stellen, geht ja auch nicht. Wäre zum einen Schade um dieses Auto. Zum anderen ja auch nicht gerade legal.
"Man muss die Tatsache kennen, bevor man sie verdrehen kann" (Mark Twain)
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#2
Im Grunde genommen bleibt Dir nicht mehr, als Dich ans Kraftfahrt-Bundesamt zu wenden. War der Wagen in den letzten 7 Jahren zugelassen, finden die den letzten Vorbesitzer raus. Wenn nicht, wird der Fahrzeugbrief aufgeboten, was an jedem normalen privaten Besitzer unbemerkt vorbei geht, dann kriegst Du für den Wagen sogar einen neuen Brief. Dumm nur, dass Dir der Wagen dann dennoch nicht gehört ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#3
Das Auto war seit ca. 17 Jahren im unrechtmäßigen Besitz meines ex. Mieters und in dieser Zeit auch niemals zugelassen. Das KBA kann Halterermittlungen auch nach mehr als 7 Jahren noch vornehmen. "Offiziell" kann es das zwar nicht, aber mir sind durchaus Fälle bekannt, in welchen man auch schon Fahrzeuge und deren letzte Halter ausfindig gemacht hatte, die mehr als sieben Jahre abgemeldet waren.

Solange ein Eigentum nicht rechtmäßig übertragen wurde, kann man auch niemals zu einem Eigentum an einem Gegenstand gelangen. Das ist mir durchaus bekannt, allerdings auch garnicht in meinem Interesse. Da ich ja Kenntnis von den ungeklärten Verhältnissen habe, steht der "gutgläubige Erwerb" ja auch nicht zur Debatte. Ich hege an diesem Auto keinerlei persönlichen Begehr. Mir wäre es viel lieber, der rechtmäßige Eigentümer würde es zurück bekommen. Zum einem, um dem Recht zu seinem Recht zu verhelfen und zum anderen, um meinem Ex-Mieter das Handwerk zu legen.
Da ich nur einer von vielen, über die Jahre Geprellten meines Ex-Mieters bin, wäre das schon längst mal überfällig.
"Man muss die Tatsache kennen, bevor man sie verdrehen kann" (Mark Twain)
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#4
Dein Ex Mieter wird dir wahrscheinlich auch nicht sagen von wem er den Wagen "gekauft" hat oder?
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#5
@ Xaan

Mein Ex-Mieter würde dieses Auto niemals freiwillig zurückgeben. Schließlich versteckt er dieses Auto schon seit 17 Jahren regelmäßig an wechselnden Örten. Er hat mir selbst in Zeiten unserer Freundschaft nie verraten, wie er an dieses Auto kam. Das alles (und noch einiges andere) habe ich erst vor Kurzem (und per unglaublichen Zufall) erfahren.
Wenn er denn nur ansatzweise wüsste, was ich vorhabe (Rückgabe an den rechtmäßigen Eigentümer) dann wäre dieses Auto binnen einer Stunden aus der Garage (Tiefgaragenstellplatz) verschwunden, denn dieses Auto gehört zu den ganz wenigen Dingen, welche er über die langen Jahre seines Lebens retten konnte. Dem habe ich aber erstmal dadurch vorgebeugt, in dem ich ein anderes Auto davor geparkt habe. Leider hat er in dieser Tiefgarage legal einen anderen Stellplatz angemietet, und besitzt somit auch einen Schlüssel zur Toreinfahrt. Da der Fiat aber auf dem hinteren Fläche meines Doppelstellplatzes hin zur Wand steht, kommt er da auch nicht ohne weiteres dran. Vermutlich will er das derzeit auch nicht, denn bislang fehlt ihm noch ein neues Versteck für den Fiat. Zumindest solange wird er garnix tun.
"Man muss die Tatsache kennen, bevor man sie verdrehen kann" (Mark Twain)
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#6
Ich würde einfach mal beim KBA oder der Polizei anrufen und ihnen die Sachlage schildern. Und mal sehen was die dazu sagen.
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#7
Über die genauen Eigentumsverhältnisse kann nur spekuliert werden.

Der letzte Besitzer kann unter bestimmten Voraussetzungen auch Eigentümer sein, obwohl er offene Forderungen nicht beglichen hat.
[Bild: 46501432ne.jpg]


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#8
(03.03.2012, 00:25)asc schrieb: Über die genauen Eigentumsverhältnisse kann nur spekuliert werden.

Der letzte Besitzer kann unter bestimmten Voraussetzungen auch Eigentümer sein, obwohl er offene Forderungen nicht beglichen hat.

Wie geht das denn? Ich bekam etwas von einem Verkäufer im guten Glauben ausgehändigt, hab es aber nie vollständig bezahlt und dann kann ich dennoch rechtmäßig Eigentümer werden?
Sowas würde mein Rechtsempfinden komplett auf den Kopf stellen.....Motz
"Man muss die Tatsache kennen, bevor man sie verdrehen kann" (Mark Twain)
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#9
Es könnte ja theoretisch sein, dass der Vorbesitzer nie ein Mahnverfahren eingeleitet hat. Dann verjährt die Forderung nach 2 Jahren.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#10
(03.03.2012, 11:20)Ralf schrieb: Es könnte ja theoretisch sein, dass der Vorbesitzer nie ein Mahnverfahren eingeleitet hat. Dann verjährt die Forderung nach 2 Jahren.

Das würde bedeuten, das der Anspruch gegen meinen Ex-Mieter verjährt wäre. Ob damit aber auch ein Übertrag des Eigentums an der Sache vonstatten geht? Vorallem dann, wenn der Kaufgegenstand wieder zurück in seinem Besitz gelangt?
Obendrein hat mein Ex-Mieter in 20 Jahren ungefähr genau so viele Umzüge hinter sich. Da ist es ja auch nicht so ganz einfach, ihn ausfindig zu machen. Ich weis zwischenzeitlich von einigen Fällen, bei welchen er sich nicht einmal polizeilich angemeldet hat. Man nennt solche Leute auch Mietnomaden.

Eine Kleinigkeit wär da aber noch: Der säumige Zahler muss sich auf eine eingetretene Verjährung ausdrücklich berufen. Sonst gilt das nämlich nicht. Ich bin mir fast sicher, das er das gar nicht weis. Geld für einen Anwalt würde er nie ausgeben.

Da ich aber aufgrund austehender Standgebühren noch Forderungen gegen meinen Ex-Mieter habe, könnte ich doch erstmal von meinem Unternehmerpfandrecht Gebrauch machen und während dieser Zeit versuchen, den wahren Eigentümer ausfindig zu machen. Was wäre denn, wenn ich das Auto an eine Person herausgeben würde, welche mir per Fahrzeugschlüssel, KFZ-Brief und von meinem Ex-Mieter unterschriebenem Kaufvertrag nachweisen würde, das er Eigentumsrechte daran besitzt/besaß? Denn eine Quittung über den vollständig bezahlten Kaufpreis hat mein ex-Mieter ja garantiert nicht!

"Man muss die Tatsache kennen, bevor man sie verdrehen kann" (Mark Twain)
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