18.04.2012, 20:36
Also Personenschaden mit längerer Beeinträchtigung.
Ich empfehle dringend: Anwalt nehmen und Schmerzensgeld geltend machen. Such Dir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht (die werben alle mit ihren Fachrichtungen), dann sollte es zusammen mit dem Geld für den Sachschaden für einen schönen neuen E30 reichen.
Achtung, falls Du nicht rechtsschutzversichert bist: Von Dir kann der Anwalt seine Gebühren aus dem bei der Versicherung geltend gemachten Betrag einfordern. Die Versicherung muss nur die Gebühren aus dem Betrag zahlen, der tatsächlich von ihr reguliert wurde.
Wer also zu gierig fordert, muss einen Teil der RA-Gebühren selbst tragen.
Wünsche nochmals gute Besserung und viel Erfolg.
Gruß
Tom
Ich empfehle dringend: Anwalt nehmen und Schmerzensgeld geltend machen. Such Dir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht (die werben alle mit ihren Fachrichtungen), dann sollte es zusammen mit dem Geld für den Sachschaden für einen schönen neuen E30 reichen.
Achtung, falls Du nicht rechtsschutzversichert bist: Von Dir kann der Anwalt seine Gebühren aus dem bei der Versicherung geltend gemachten Betrag einfordern. Die Versicherung muss nur die Gebühren aus dem Betrag zahlen, der tatsächlich von ihr reguliert wurde.
Wer also zu gierig fordert, muss einen Teil der RA-Gebühren selbst tragen.
Wünsche nochmals gute Besserung und viel Erfolg.
Gruß
Tom
(E30) 316i M40 TC2 brillantrot