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Classic Data Gutachten bei Unfall wertlos ?
#1
Als ich im Februar 2010 für unser erstes BMW E23 Taxi ein Wertgutachten von Classic Data anfertigen ließ, bekam ich für Note 2 und den ganzen Taxi Extras und Vollausstattung, einen Wert von 14900,-Euro ausgestellt.

Es handelt sich um einen BMW E23 735i Werkskat von ihm wurde vor 26 Jahren genau 736 Stück als Schalter gebaut.

Nun hatten wir das Pech, das im März ein VW Buss mit ca. 70 Km auf das stehende Taxi auffuhr, so war dies nach 26 Jahren der erste Unfall, bis dahin war der Wagen völlig Rostfrei und im Original Zustand und ungeschweißt ( Taxen müßen Jählich zurm TÜV )

Höhe des Schadens ca. 19000,- Euro

Und jetzt kommt der Hammer, der gleiche Gutachter der 2 Jahre zuvor das Classic Data Gutachten machte, bescheinigt nun in einem Neuen Gutachten den Fahrzeugwert auf 8000,- Euro, mit der Begründung, BMWs wären total gesunken im Wert, was ich nicht bestätigen kann, gerade beim E23 steigen die Werte ständig, weil es immer weniger Gute Fahrzeuge gibt.

Die Gegneriche Versicherung R&V meint nun großzügig, das 1900,- Euro für so ein Altes Auto doch ausreichen würde, was ich natürlich nicht akzepieren werde, weil das eine Lachnummer ist.

Die Begründung, es würde ja genügend E23 im Internet unter anderem ebay abgeboten, da könne ich ja einen kaufen und mit einem Nachrüst Kat ( gibt es seit der Gat Pleite 2 Jahre keinen mehr und würde zudem auch noch Super Plus benötigen ) nachrüsten.

Weiter machte man mich darauf aufmerksam, das der Wagen, den wir wieder strecken und aufgebaut haben, weil es keinen vergleichbaren E23 mehr gibt, jetzt noch weniger Wert sei.

Ich frage mich ganz ernsthaft, wie stellt Classic Data überhaupt einen Wert fest ??? 2010 stand der 735i Werkskat noch bei ihnen in der Liste mit 10500,- Euro

Also was nutzt einem überhaupt ein Wertgutachten, was nichts wert ist ??

Habe die Sache zwar einem Anwalt übergeben, aber er meint auch na ja hätten sie einen Neuwagen gäbe es diese probleme nicht, also werden wir auch noch bestraft, weil wir hier in Köln Taxis auf die Strasse stellen, wo die Fahrgäste wirklich Freude dran haben und sehr gerne damit befördern lassen.

Das es viel mehr Mühe macht ein solches Fahrzeug zu erhalten wird nicht beachtet.

Ja wie ich immer so gerne sage ALT aber bezahlt aber jetzt bestraft

Grüße Gertie



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#2
Das ist das Problem mit den Kurzgutachten. Sie dienen letztendlich nur um einen Wert für die Versicherung festzulegen. Je höher der "festgestellte" Wert, um so höher die Versicherungsprämie und trotzdem freut sich jeder von uns...

Dennoch, da dieser Wert ja letztendlich für die Versicherung ermittelt wird, sollten Die sich schon daran halten, so ist zumindest mein Wunschdenken.

So gesehen sollten zumindest die EUR 8.000,00 durchsetzbar sein. Ich hoffe Dein Anwalt ist Spezialist für Versicherungsangelgenheiten und Verkehrsrecht.

Liebe Gertie,
lass den Kopf nicht hängen! Saublöde Geschichte und zudem sehr ärgerlich. Eigentlich unverständlich. Leider kann ich Dir da nicht zu helfen.

Ich hoffe es kommt eine annehmbare Lösung für EUch raus.

Liebe Grüße

Markus
BMW aus Freude am Fahren, denn Freude hört nie auf!
[Bild: c6vv.png]
Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 und 2016
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#3
(29.04.2012, 23:30)max320 schrieb: Das ist das Problem mit den Kurzgutachten. Sie dienen letztendlich nur um einen Wert für die Versicherung festzulegen. Je höher der "festgestellte" Wert, um so höher die Versicherungsprämie und trotzdem freut sich jeder von uns...

Dasselbe Problem hast Du aber auch bei einem richtigen Wertgutachten: Drei Tage später kann schon wieder alles ganz anders sein. Classic Data hat neue Würfel gekauft, die Glaskugel des Gutachters ist in der Spülmaschine der Glaskorrosion zum Opfer gefallen, in China ist ein Sack Reis umgefallen und prompt kommt man zum Schluss, das Gutachten von Gestern sei nur noch Makulatur.
Zu ersetzen ist allerdings der Wert des Wagens am Tag des Unfalls und nicht am Tag des Gutachtens. Allerdings ist die Argumentation, jetzt sei es schließlich ein Unfallwagen mit erheblichem (wenn auch lt. Gutachter der gegnerischen Versicherung fachgerecht instand gesetztem) Vorschaden, weshalb die alte Trommel nun wertlos sei, sehr kreativ.

Der Fairness halber muss man aber auch erwähnen, dass das Umgekehrte möglich ist: Sollten nächstes Wochenende auf irgendeiner Auktion zwei typgleiche Fahrzeuge zu bisher ungeahnten Preisen den Besitzer wechseln, wird Dein Auto, obwohl es überhaupt nicht besser geworden ist, plötzlich auf dem Papier mehr wert ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#4
Hallo Gertie,
falls sich Dein Versicherer darauf einläßt, vereinbare den festgestellten Fahrzeugwert beim nächsten Mal als "feste Taxe". Dann wird im Schadenfall nicht mehr über den Wert diskutiert. Gilt allerdings auch dann, wenn der Wertpfeil nach oben zeigen sollte...
Viele Grüße
Tom
(E30) 316i M40 TC2 brillantrot


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#5
Der Gesetzgeber hat die Schadenersatzpflicht klar definiert:

Ich zitiere mal den Gesetzestext:
1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.


Der Gutachter hat unter Berücksichtigung der Classik Data Marktbeobachtungen den gelisteten Preis für ein vergleichbares Fahrzeug zugrunde gelegt. Der Preis lt. Liste Note 2 ist derzeit mit € 9.800,-- festgelegt. Der Gutachter muss jedoch den Restwert (der wahrscheinlich mit € 1.800,-- festgesetzt wurde) in Abzug bringen. Der angegebene Preis von € 8.000,-- ist zwar nicht zufriedenstellend, aber durchaus realistisch. Die Schadenersatzzahlung von mindestens € 8000,-- sollte ein Anwalt ohne weiteres durchsetzen können.

[Bild: smilie_school_007.gif]
[Bild: 46501432ne.jpg]


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#6
Gegen diese Scharlatanerei kann man sich nur wehren, mit einem Wiederaufbaugutachten, was den Aufwand dokumentiert und einem Wagen der sagen wir am Markt nur 15.000 EUR bringen würde aber die investierten sagen wir 25.000 EUR zuschreibt ( soweit nachvollziehbar ) und dann wird dieses auch im Wert verankert. Ich kenne das von anderen Fällen, das Kurzgutachten hingegen dient im wesentlichen nur der Versicherung ( und zwar der eigenen ) nicht eine fast wertlose Rosttrommel zu versichern sondern mindestens ( in der Regel 4.000,- EUR Fahrzeugwert -> aufwärts ) an der Angel zu haben.
Gruß Daniel
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen!...Außer durch noch mehr Hubraum!
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