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KLR eintragen
#1
Habe da ein kleines Problem.
Habe ja einen KLR von Gat-Kat in meinen eta eingebaut.
Das es ein gebrauchter ist, fehlen mir wohl ein paar Unterlagen.
Was brauche ich alles zum eintragen für diesen KLR???
Das Gutachten habe ich ja, aber was ist mit der Bescheinigung für das Straßenverkehrsamt bzg. der Umtragung.

Falls mir jemand weiterhelfen kann würde ich mich über eine PN/Mail freuen.

MfG Robert
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#2
der hat die Eintragung wohl ja auch für seinen.

Ansonsten müßte ich die Tage mal nachsehen ob ich die passenden zusammenbekomme
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#3
Warte mal, habe wohl schon jemanden hier um die Ecke gefunden, der mir helfen kann.
Wenn das alles klappt, kann ich den Wagen anmelden.

Auf das Forum ist halt Verlass Fettes Grinsen

Besten Dank, Robert
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#4
Auch ein Gutachter kann dir den Einbau bestätigen, dies beim SVA vorlegen, weil du brauchst ja eine Einbaubestätigung fürs Eintragen, wo vermerkt ist, das er in deinem Fahrzeug eingebaut ist.
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#5
Tach,

zu was brauchst Du beim Eta einen KLR? Der hat mit G-Kat doch sowieso grüne Plakette...(zumindest meiner)

Gruß Andi!
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#6
(12.05.2012, 11:18)Fratuschmatula schrieb: zu was brauchst Du beim Eta einen KLR? Der hat mit G-Kat doch sowieso grüne Plakette...(zumindest meiner)
Och, ein Steuerunterschied von 210 EUR im Jahr dürfte doch ein ganz gutes Argument sein, oder?
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#7
Hmm, müßte mal gucken, was meiner eigentlich Steuersatz hat, aber wegen 5 Mon angemeldet wegen Saison werde ich gar nichts machen, ich lass den wie er ist und mit H-Kennzeichen in 4 Jahren isses dann eh wurscht.
Ich frickel an meinem nichts rum, der bleibt oorginoool.
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#8
(12.05.2012, 18:45)Fratuschmatula schrieb: Hmm, müßte mal gucken, was meiner eigentlich Steuersatz hat, aber wegen 5 Mon angemeldet wegen Saison werde ich gar nichts machen, ich lass den wie er ist und mit H-Kennzeichen in 4 Jahren isses dann eh wurscht.
Ich frickel an meinem nichts rum, der bleibt oorginoool.

Ich für meinen Teil hab meinen eta ebenfalls mit einem KLR von GAT ausgerüstet. Der Steuervorteil ist halt doch beachtlich.

H-Kennzeichen werd ich dagegen gar keines machen. Warum? Nun die KFZ-Steuer ist mit "H" sogar geringfügig teurer, als mit regulärer Euro 2 Zulassung.
Obendrein würde mein schöner, alter KFZ-Brief auch entwertet und durch einen potthäßlichen, grünen EURO Brief ersetzt werden.

Selbst bei der Versicherung fahre ich mit dem "H" schlechter. Nicht nur, das es teurer ist! Nein! Das "H" unterliegt einfach zu vielen Beschränkungen und setzt ein TüV Gutachten voraus.

"Man muss die Tatsache kennen, bevor man sie verdrehen kann" (Mark Twain)
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#9
Thema noch nicht ganz gelöst, aber wohl am Donerstag.
Wie von Ralf schon geschrieben ist der Steuervorteil das Argument.
Da der Wagen normal angemeldet ist und mein Alltagswagen zur Arbeit wird ist es schon sinnvoll. Sind zwar mittlerweile nur noch 2 Tankfüllungen im Jahr aber was solls.

Verschandeln ist relativ, da ja so ein KLR ohne Probleme rückbaubar ist innerhalb von ein paar Minuten.

H-Kennzeichen würde ich vielleicht auch machen. Hatte ja auf das Wechselkennzeichen gehofft um den E21 und den e30 auf ein Schild anzumelden.
Aber da hat der Staat ja wieder einen Flop raus gemacht.
Also große Einschränkungen hat man ja nicht durch ein H.
Eigentlich spielt es keine Rolle, da der Preis der gleiche bleibt.

Mit etwas Glück kann ich am Freitag den e30 HU/AU verpassen und direkt anmelden.

MfG Robert
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#10
(13.05.2012, 10:10)RobyToby und der E21 schrieb: Also große Einschränkungen hat man ja nicht durch ein H.
Hallo Robert,
naja, sagen wir mal so: Die jährliche Steuerersparnis beträgt unglaubliche 8 Euro. Um diese 8 Euro im Jahr zu sparen, braucht man zunächst einmal ein §23-Gutachten (zwangsweise an §29-Abnahme plus UMA gekoppelt), das kostet dann mal eben mindestens schlanke 125 EUR. Das Gutachten amortisiert sich also frühestens nach 16 Jahren (!), erst danach spart man die 8 Euro pro Jahr.
Dazu kommen noch zwei große Nachteile:
Das H-Kennzeichen gibt's nicht als Saisonzulassung und die Hürde für eine §29 Abnahme ist beim H-Kennzeichen höher.
So fällt ein Auto mit H-Kennzeichen mit äußerlich sichtbaren Anrostungen, unübersehbaren Kratzern oder technisch irrelevanten Durchrostungen bei der §29-Untersuchung durch.
Bei normal zugelassenen Autos kräht kein Hahn danach ...
Warum also sollte man sich unter diesen Bedingungen für einen Euro2-Benziner (es sei denn, er hätte einen ganz enormen Hubraum) ein H-Kennzeichen antun?
Grüße
Ralf
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#11
Hmm, wenn meiner in dem Zustand wie jetzt bleibt, brauch ich mir ums H-Kennzeichen keine Sorge machen, rostfrei und alles ooorginoool.
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#12
(13.05.2012, 11:56)Ralf schrieb: Warum also sollte man sich unter diesen Bedingungen für einen Euro2-Benziner (es sei denn, er hätte einen ganz enormen Hubraum) ein H-Kennzeichen antun?

Ein Optimist würde sagen, weil 2015-17 diese Euro2-Fahrzeuge in den Umweltzonen nicht mehr zugelassen sind, Fahrzeuge mit H dagegen noch geduldet werden.
Ein Pessimist würde sagen, dass das unerheblich ist, weil zu dem Zeitpunkt die H-Grenze mittlerweile deutlich über 30 Jahren liegt. Deadhorse
Cheers
Christian

3er E30 - mehr Auto braucht man nicht.
Höchstens mehrere.
:)
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#13
Hmm, mehr als grüne Plakette kanns ja nicht geben, oder gibts dann speziell die Supermegaökoplakette in Gold?
Darf dann nur noch Rosenduft hintenrauskommen oder müssen ab 2017 die Autos das pöööse CO2 absorbieren? Totlach
Dann müßte man den Kühen das Furzen und den Vulkanen das Spucken verbieten, bin sicher, die Grünen haben auch dafür schon einen Gesetzentwurf, (kostenpflichtiger) Abgastest für Kühe und und generelles Ausbruchs-/Ausdünstungsverbot für Vulkane. gaga
Die Grünen sollten mal besser drauf achten, was sie rauchen, oder gibbets jetz schon eine Tüte mit Kat und Feinstaubfilter?
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#14
@ fratuschmatula

Eine klein wenig differenzierte Sichtweise wäre hier klug. Denn: All diese Gesetze wurden uns von der EU Komission in Brüssel verabreicht. In diesen Gremien sitzen nahezu keine "Grünen", sondern in der Mehrheit gekaufte Lobbyisten der Automobilindustrie, welche überwiegend aus "konservativen" Kreisen stammen und seit Jahren mit Nachdruck dafür sorgen, das Autos, welche älter als vier/fünf Jahren sind, so schnell wie möglich von den Straßen verschwinden.

Abgesehen davon meine ich: Ein "H" Kennzeichen macht derzeit nur für die Fahrzeuge aus der Grauzone der frühen/mittleren 80er Jahre Sinn.
Eben für Autos ohne nennenswerte Abgasreinigung, dafür aber mit großvolumigen Motoren. Ein früher 735i der e32 Baureihe, welcher ohne KAT daherkommt, hat eigentlich nur durch ein "H" Kennzeichen eine Chance auf ein Überleben.
Für ein Fahrzeug mit Dieselmotor mit Abgasnorm Euro 2 oder schlechter, welches obendrein auch noch über 2.0 ltr. Hubraum hat, ist das "H" (oder die rote 07) der einzige Schlupfwinkel, um in den automobilen Ruhestand zu gelangen.

Wer aber ein Fahrzeug mit Benzinmotor und Abgasnorm Euro 2 besitzt, für den ist das "H" Kennzeichen in jeder Beziehung die schlechtere Lösung.
"Man muss die Tatsache kennen, bevor man sie verdrehen kann" (Mark Twain)
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#15
(13.05.2012, 16:34)punkrentner schrieb: All diese Gesetze wurden uns von der EU Komission in Brüssel verabreicht.
Nö. Die EU-Kommission hat lediglich Feinstaub- und Stickoxid-Höchstwerte vorgeschrieben und dem nationalen Gesetzgeber überlassen, wie er deren Einhaltung herbeiführt. Davon, den Autoverkehr, dessen Abgase zumindest in Sachen Feinstaub keinen erwähnenswerten Anteil an der Luftverschmutzung haben, teilweise auszusperren, hat die EU nie etwas gesagt.
Es ist der nationale Gesetzgeber, der das Aussperren eines Teils der Autos als richtigen Weg erkannt zu haben glaubt (oder zumindest behauptet). Und wir haben nun die Situation, dass z.B. in Berlin nur noch Autos mit grüner Plakette und H-Kennzeichen in die Zone dürfen, und trotzdem hat sich nichts geändert. Der bisherigen "Logik" folgend, bleibt gar keine Alternative zur Einführung der blauen Plakette, das ist nur eine Frage der Zeit...

Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#16
Falls du noch nix hast, hier sollte alles dabei sein.

Steueränderungsantrag ausfüllen.
Braucht keinen Werkstatt-Stempel.
Nur eine aktuelle AU vor Einbau des KLR muss für die Zulassungsstelle vorgelegt werden.

Also AU machen lassen. Auf den Steueränderungsantrag den Tag der AU oder einen danach eintragen und zusammen mit der Typgenehmigung zur Zulassungsstelle und eintragen lassen.

Nicht erschrecken wenn die ca. 75 € für neue Papiere wollen...

[Bild: abe1.gif]

[Bild: abe2.gif]

[Bild: abe3.gif]

[Bild: abe4.gif]

[Bild: abe5.gif]

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[Bild: abe7.gif]

[Bild: steueraenderungsantrag.jpg]

[Bild: bmw-signatur740.png]
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#17
(13.05.2012, 13:11)Fratuschmatula schrieb: Hmm, mehr als grüne Plakette kanns ja nicht geben, oder gibts dann speziell die Supermegaökoplakette in Gold?

Das sehe ich anders, die blaue und die weiße Plakette sind zumindest angedacht...

Gruß vom Niederrhein

Harald
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#18
(14.05.2012, 14:57)Harald schrieb:
(13.05.2012, 13:11)Fratuschmatula schrieb: Hmm, mehr als grüne Plakette kanns ja nicht geben, oder gibts dann speziell die Supermegaökoplakette in Gold?

Das sehe ich anders, die blaue und die weiße Plakette sind zumindest angedacht...

Gruß vom Niederrhein

Harald

konkrete Quelle oder nur "gehört":...??
"Man muss die Tatsache kennen, bevor man sie verdrehen kann" (Mark Twain)
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#19
(15.05.2012, 15:33)punkrentner schrieb:
(14.05.2012, 14:57)Harald schrieb:
(13.05.2012, 13:11)Fratuschmatula schrieb: Hmm, mehr als grüne Plakette kanns ja nicht geben, oder gibts dann speziell die Supermegaökoplakette in Gold?

Das sehe ich anders, die blaue und die weiße Plakette sind zumindest angedacht...

Gruß vom Niederrhein

Harald

konkrete Quelle oder nur "gehört":...??

Diese Plakettenfarben geistern seit mittlerweile 1-2 Jahren immer mal wieder durch die Medien, meist gefordert durch diverse Umweltorganisationen. Die blaue Plakette soll dann beim Diesel Euro 6 entsprechen, beim Benziner bin ich mir nicht mehr sicher. In manchen Depeschen wird die blaue Plakette auch als Kennzeichnung für Elektro oder Hybridautos gehandelt. Von offizieller Stelle scheint das Thema noch nicht aufgegriffen worden zu sein...

Euch allen einen schönen Vatertag

Harald

Edit
Ich habe die wahrscheinliche Ursprungsquelle gefunden: Ein Antrag an die Bundesregierung vom 11.02.2009 von Bündnis 90 / Die Grünen. Hier ein Auszug:

In der sogenannten Feinstaubverordnung wird eine blaue Null-Emissions- Plakette zur Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen aufgenommen. Für Fahrzeuge mit dieser Plakette können Kommunen Verordnungen erlassen, mit denen Parkgebühren ermäßigt oder erlassen werden. In der Straßen- verkehrs-Ordnung wird ein Verkehrsschild für Parkplätze eingeführt, das für Fahrzeuge mit blauer Plakette reserviert ist.

...

Eine blaue Feinstaubplakette zur Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen sichert nicht nur dauerhaft unbeschränkte Einfahrt in Umweltzonen, sondern erleichtert auch die Überprüfung von geparkten Fahrzeugen auf dafür vorgesehenen Park- plätzen. Eine blaue Plakette stellt zudem eine Unterscheidbarkeit zu Fahrzeugen gleichen Typs mit konventioneller Antriebstechnik her, die imagefördernd sein kann, wenn z. B. die Servicewagen eines Unternehmens damit gekennzeichnet sind.
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#20
Wasn Schwachsinn mal für sich, jeder bis auf Ökotaliban und Politiker weiß, das Benziner keinen Ruß, somit Feinstaub erzeugen, das ist nur Schikane und Geldmacherei.
Das wollt ich nur mal anmerken.
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