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Tür angeschlagen auf Parkplatz - Abwicklung
#26
Hallo Ralf,
wem der Schuh passt, der zieht ihn sich an.

Ich kenne meine "Kunden" nicht, nur die Schadenunterlagen und auch das dazugehörige Geburtsdatum. Und dann natürlich die Umstände des Schadens. Da ich mich wegen der Menge der Schäden, die bei uns aufschlagen, sicher schon im statistischen Bereich bewege, ist das m.E. auffällig.

Zum Alter: In dem von mir genannten Zeitraum bin ich über 70 bzw. über 80. Falls ich dann meine Befähigung zur Teilnahme am Strassenverkehr generell nachweisen müsste, hätte ich nichts dagegen. De facto habe ich das bereits mit 50 getan (wegen FSK B/CE). Ab einem bestimmten Alter, über das die Politiker gern streiten dürfen, sollte die Grundbefähigung zum Fahren, zumindest körperlich, geprüft werden. Was ich da schon alles erleben durfte, sprengt die Möglichkeiten eines Threads/ Postings.

Und mal ganz ehrlich Ralf, eine schnelle Runde auf dem Ring hat nichts damit zu tun, ob man beim Einparken noch hört, ob man gerade am Nebenmann vorbei geschrammt ist.

Also, hier geht es nicht um das generelle Verurteilen von "Alten", sondern um die Verkehrssicherheit. Und da kann ich es nicht so ganz verstehen, dass es begleitetes Fahren, Führerscheine auf Probe und was weiß ich noch gibt, um die Risikogruppe "junge Fahrer" in den Griff zu kriegen, am anderen Ende aber nicht viel geschieht.

Viele Grüße
Tom
(E30) 316i M40 TC2 brillantrot


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RE: Tür angeschlagen auf Parkplatz - Abwicklung - von klettenkrauts - 10.10.2012, 20:54



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