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Tür angeschlagen auf Parkplatz - Abwicklung
#37
(11.10.2012, 13:49)klettenkrauts schrieb: Polizei rufen ist immer gut, so sie denn Zeit hat, für Bagatellen auszurücken.
[…]
Und immer mal dran denken: Wer einen Anspruch stellt, muß ihn auch beweisen. Da knicken die "Beutelschneider" dann mangels Nachweis schnell ein.

schade nur, wenn die polizei auch nicht weiterhelfen kann, weil zeugen zum zeitpunkt des geschehens mangelware sind und die verursacher der ansicht "bei den autos ists doch eh schon egal, die alten drecksschleudern gehören sowieso weg von der straße"

zwei fälle …
A. beim altmetallentsorgen ist der schubkarren eines mitarbeiters ins kippen geraten und der griff schön gegen die beifahrertür geknallt. er hats gesehen, ich habs gesehen. doch leider steht dann aussage gegen aussage. die polizei hat mir davon abgeraten, etwas zu unternehmen, da ich sonst eine verleumdungsanzeige bekommen könnte.

B. ich hatte den e34 an der straße vor einem haus, an dem die aussenfassade gemacht wurde, aus ermangelung eines anderen freien parkplatzes geparkt. am nächsten tag die freude über eine sich über die ganze beifahrerseite erstreckende schramme und eindellungen. ganz offensichtlich wurde eine putzmaschine entlanggezogen. der putz klebte sogar noch am auto. polizei gerufen. die meinten, es wäre kein kausalzusammenhang beweisbar, zwischen dem putz am auto und dem frischen putz an der hauswand. die betreffende firma gab mir grinsend die auskunft "na beweisen se uns das erstmal".

traurig, wie von anderen das eigene fahrzeug heruntergerockt wird; der respekt vor fremdem eigentum geht mittlerweile gegen null.

deswegen: vollkommen richtig, der netten dame zu zeigen, dass einem der eigene pkw wichtig ist …

grüsse, sue


«kleine frauenhände helfen manchmal weiter»
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Tür angeschlagen auf Parkplatz - Abwicklung - von sukap - 11.10.2012, 20:25



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