12.10.2012, 01:52
(11.10.2012, 13:49)klettenkrauts schrieb: Jeder soll im Falle eines Unfalls das bekommen, was ihm zusteht. Wir verstehen uns in ersten Linie als Dienstleister, nicht als Ablehner.
ja, wie vor einiger Zeit an meinem E32. Das Gutachten vom neutralen Sachverständigen wurde angezweifelt. Der "Dienstleister" hat einen eigenen Gutachter beauftragt, da angeblich die Schadenhöhe unwesendlich geringer als der Fahrzeugwert sein sollte und abzüglich des Restwertes eine Schadenregulierung von max. 30% der Schadenhöhe in Betracht käme.
Erst der freundliche Hinweis beim "Dienstleister" und auch beim 2. Gutachter auf den § 249 Abs.1 BGB hat den "Dienstleister" bewogen den Schaden zu meiner vollen Zufriedenheit zu regulieren.