15.11.2012, 11:14
(02.11.2012, 13:51)buemmi schrieb: - Verschleiss bzw. altersbedingte Defekte führen zum Ausschluss der Leistungen. (Bsp. abgefahrene Reifen, defekte Bremsen, poröse Benzinleitungen etc. Aber das ist ja auch bei "normalen" Versicherungen ein Ausschlusskriterium)Ich hab' nochmal bei der OCC nachgefragt:
Verschleissbedingte Schäden werden in der Tat nicht ersetzt. Das zielt allerdings zum Beispiel auf Cabrioheckscheiben: Bricht sie, weil bei Sturm ein schwerer Ast drauf fällt oder schlitzt sie jemand auf, zahlt die Versicherung. Bricht sie, weil sie uralt und ausgehärtet ist, zahlt die Versicherung nicht.
Beim defekten Benzinschlauch unter der Ansaugbrücke muss man es etwas differenzierter sehen: Das Teil steht auf keinem Wartungsplan, es gibt keine Herstellervorschrift für einen präventiven Austausch oder eine regelmäßige Prüfung. Insofern ist es auch nicht grob fahrlässig, wenn man die Schläuche nicht präventiv austauscht oder regelmäßig prüft.
Wenn die Schläuche ohne Vorwarnung undicht werden und der Wagen daraufhin Feuer fängt, ist das in der Kaskoversicherung versichert.
Wenn allerdings der Fahrer den Wagen benutzt, obwohl er weiss, dass ein Defekt vorliegt und akute Brandgefahr besteht (z.B. weil es im Auto deutlich nach Benzin riecht), und der Wagen deshalb (d.h., weil er in einem auch für Laien erkennbar defekten Zustand weiter benutzt wurde) abbrennt, kann das unter Umständen zur Verweigerung der Zahlung führen.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)