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Fahrzeug in der Schweiz kaufen und nach Deutschland überführen
#1
Wir haben ein Angebot aus der Schweiz bekommen, das von den Bildern her nicht ganz unattralktiv ist.. Erschreck



Nun die Fragen, die meinen Bruder am Meisten interessieren, falls es zu einem Kauf kommt? Die Schweiz gehört nicht zur EU. Traurig


- Was muß bei der Ausfuhr beachtet werden?

- Wann wird der Zoll fällig? Bei der Ausfuhr oder bei der Zulassung?

- Wieviel Zoll muß bezahlt werden?

- Wird überhaupt Zoll fällig?

- Kommen noch andere Kosten auf ihn zu?

- Das Fahrzeug ist abgemeldet. Brauchen wir ein schweizer Überführungskennzeichen oder reicht ein deutsches Kurzzeitkennzeichen?

Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken















Eine Erältung hätte auch gereicht.
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#2
Spontan fällt mir da "ToBa" ein, der hat doch damals den eta(?) von "Kardanwellenreiter" gekauft.
Cheers
Christian

3er E30 - mehr Auto braucht man nicht.
Höchstens mehrere.
:)
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#3
Ausschnitt aus dem Beitrag "BMW 325i Cabrio (E30), US-Version, 1990" http://3er-foren.de/showthread.php?tid=22086

Zitat:Gilt da noch die alte Regelung, dass bei Import aus Nicht-EU-Staaten nochmal lästige Abgaben anfallen, nämlich:

10% Zoll auf die Summe aus Kaufpreis und Frachtkosten
DARAUF dann nochmal 19% Einfuhr-Umsatzsteuer?
Also unterm Strich 30,9% an die Staatskasse für nix?

Antwort von Ralf: ja

Daran lässt sich leider nix ändern. Man könnte eventuell nur den Kaufpreis im Vertrag ein wenig "schönen", um weniger Abgaben zu haben.

Servus
Manfred
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#4
Einfuhr über Österreich kostet zwar 1 % mehr, ist aber laut Spediteure unkomplizierter. Kommt halt immer drauf an, wo man näher wohnt.
BMW E30 325iA Cabrio ´89 Brillantrot Uni
BMW E21 323i ´80 Polaris met. 
BMW E21 316 ´76 Golfgelb Uni
Tesla Model Y LR ´23
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#5
(09.06.2013, 10:08)passra schrieb: Daran lässt sich leider nix ändern. Man könnte eventuell nur den Kaufpreis im Vertrag ein wenig "schönen", um weniger Abgaben zu haben.

Nicht wirklich - abgesehen von möglichen Konsequenzen, wenn's rauskommt: Der Zoll kann obendrein, wenn ihm der vertraglich vereinbarte Kaufpreis des Wagens unangemessen niedrig vorkommt, den Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer auf Basis eines nach eigenem Gutdünken festgelegten Wertes erheben.
Die Abgaben werden bei Einfuhr fällig.

Was Zoll und Einfuhrumsatzsteuer angeht, gibt es zwei Ausnahmen:
1) Bei Autos, die in der EU oder in der Schweiz produziert worden sind, kann auf Antrag (Vorliegen einer sog. Warenverkehrsbescheinigung) der Einfuhrzoll entfallen. Bei Fahrzeugen mit geringem Wert reicht angeblich ein entsprechender Vermerk auf dem Kaufvertrag, der vom Schweizer Zoll abgestempelt werden muss.
2) Einfuhrumsatzsteuer wird zwar fällig, aber die eventuell in der Schweiz bezahlte Umsatzsteuer wird dafür wieder zurückerstattet. Auch hierfür ist des schweizer Zoll zuständig.

Wie das alles genau funktioniert, welche Formulare Du brauchst und wie man die ausfüllt, erklärt Dir rechtsverbindlich und kostenlos das Zollamt in Hameln. Ruf da mal an, eventuell (zum Abholen eventuell erforderlicher Formulare für die Einfuhr) lohnt es sich, da mal kurz vorbeizufahren.

Deutsche Kurzzeitkennzeichen kann man theoretisch benutzen, allerdings soll sich der Schweizerische Zoll wiegern, irgendwelche Erklärungen abzugeben, wenn das Auto mit deutschen Kennzeichen unterwegs ist. Ob das in Deinem Fall ein Schaden ist (ob z.B. schweizerische Umsatzsteuer rückerstattet werden soll oder nicht), musst Du entscheiden.
Auf der sicheren Seite bist Du mit schweizerischen Ausfuhrkennzeichen.

Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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