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Ab wann wird ein verkauftes Auto wieder frei??
#1
Hallo Freunde,

die meisten werden wissen, dass ich meine Sammlung teilauflöse. In diesem Rahmen sind ja zwei bereits "eigentlich" weg. Ich habe Kaufvertrag mit Abholdatum und auch 30% Anzahlung. Jetzt ist der Käufer wie vom Erdboden verschollen, reagiert auch nicht auf Einschreiben mit der Aufforderung zur Abholung und ist auch nicht mehr telefonisch erreichbar.. Gewerblich kenn ich mich durch meinen Beruf ja aus, aber wie sieht das denn privat aus??? Ab wann kann ich denn als Privatperson vom Verkaufsvertrag zurücktreten?? Ab Ende des Monats habe ich auch kein Platz mehr und dann wirds doof für mich..

Ratlose Grüße Benny
Hobby:
1999er Z3 2,8 Coupé cosmosschwarz
2017er M2 DKG long beach blue
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2017er VW T6 Multivan Highline











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#2
Schreib mal dem Benny ne Mail: MarburgerE30@t-online.de
[Bild: bmw-signatur740.png]
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#3
Treppenwitz?

Sorry für keinerlei sachdienliche Hinweise.

Gruß,
el_horst
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#4
Würde sagen, genau so wie gewerblich. Also Frist setzen zur Abholung (4 Wochen) per Einschreiben, Nachfrist per Einschrieben, dann Vertragskündigung per Einschreiben. Die Anzahlung???
Am besten mal einen Anwalt fragen, damit das hieb -und stichfest ist.

Servus
Manfred
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#5
Ja, so geh ich vorsichtshalber schon vor. Frist ist am Wochenende rum. Beide Einschreiben sind durch. Vertragskündigung kann ich am Montag weg schicken. Aber mit dem Geld? Bin mal gespannt was ein Anwalt sagen wird. Ich würds ja auch zurücküberweisen, wenn er halt nich mehr zahlen kann..Ich will ja nichts böses, nur bescheid wissen was Phase ist.

Grüße Benny
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#6
(17.08.2013, 13:51)Benny79 schrieb: Ja, so geh ich vorsichtshalber schon vor. Frist ist am Wochenende rum. Beide Einschreiben sind durch. Vertragskündigung kann ich am Montag weg schicken. Aber mit dem Geld? Bin mal gespannt was ein Anwalt sagen wird. Ich würds ja auch zurücküberweisen, wenn er halt nich mehr zahlen kann..Ich will ja nichts böses, nur bescheid wissen was Phase ist.

Grüße Benny

Anzahlung einbehalten wegen Schadenersatz?
Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken















Eine Erältung hätte auch gereicht.
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#7
Hy,
wegen der Anzahlung, wenn es länger dauert das Geld auf ein gesondertes Konto einzahlen und mit eventueller Verzinsung und Abzug deines Aufwandes zurückzahlen.

Sowas ist dir damals doch schon mit dem M3 Cabrio passiert, ist das mittlerweile eigentlich abgeschlossen?

Gruss
dirk
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#8
Hi Dirk, ne nich so ganz. Das Auto war ja bezahlt damals. Den Reparaturauftrag hatte er nicht bezahlt. Der lief aber über die Firma. Das hatte dann mit mir persönlich nichts zu tun. Nach drei Monaten kam Geld und den Rest hab ich in eine Fianzierung gepackt. Ging ja noch alles recht flott dann. Der kommt übrigens immer noch zu uns in die Werkstatt und lässt alles machen. Bezahlt wird jetzt auch immer püntklich im Vorraus Smile

Grüße
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#9
Hallo Benny,
kann der Käufer nicht auch überraschend krank geworden sein?
Nicht sehr wahrscheinlich, aber auch nicht ganz auszuschließen.

Grüße Thomas
Ebay wird mir immer unsympathischer-aber PayPal ist das Allerletzte! Nie wieder o2- die sind noch schlimmer als PayPal!
Meine Fahrzeuge:328i Cabrio(E36), Mercedes SLK 320 und seit April 2021: SEAT Mii electric und seit November 2021 noch ein Mazda CX5
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#10
Hallo Benny,
gut dann hab ich das irgendwie falsch abgespeichert.
Aber Hauptsache erledigt!

Drück dir die Daumen das sich diese Geschichte auch schnell lösen wird.

Grüssle
dirk
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#11
(16.08.2013, 22:57)Regensburger schrieb: Schreib mal dem Benny ne Mail: MarburgerE30@t-online.de

Genau das würde ich auch empfehlen. Der Benny (Marburger) ist Anwalt und ist recht pragmatisch aufgestellt. Feiner Kerl, der sich zudem sehr gut auch in dieser Thematik auskennt.

vG
Martin
E30 Zinnoberrot VFL 320i Cab *** E30 Alpinweiß 318i Baur *** E30 NFL-Freie Zone! ausser E30 318IS *** E83 330dA *** E46 320iTD *** E36 318iC

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#12
Moin,

du möchtest wohl nicht am Vertrag festhalten.

Die Anzahlung würde ich abzüglich deiner Kosten (Einschreiben usw. wie du sie tatsächlich hattest) versuchen zurück zu zahlen.

Das könntest du möglicherweise durch eine "Aufrechnung" machen. (Diese sollte man erklären und an KEINE Bedingung knüpfen.)

Ansonsten kannst du vom Vertrag zurücktreten.


( §§ 433 II, 346 I 323 BGB)

I. Wirksamer Vertrag
- Kaufvertrag über PKW (+)

II. Nicht vertraggemäß erbrachte Leistung
- Hier keine Kaufpreiszahlung + Anbahme der Kaufsache (+)

III. Erfolglose Fristsetzung?
- Einmal genügt (+)
Ggf. nichteinmal nötig, wenn Schuldner Leistung ernsthaft verweigert. (siehe 323 II BGB)

IV. Rücktrittserklärung nach § 349 BGB
- (Ggf. noch erklären, Möglicherweise schon konkludent passiert?)

V. Kein Ausschluss
- Durch vertragl. Abreden oder AGB?

VI.Anspruch auf Rückgewähr
- aus §§ 433 II, 346 I, 323 Abs. 1 BGB (+)

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#13
Naja, zurücktreten wollte ich eigentlich nicht. Schreiben von mir mit Rücktritt ist jetzt aber raus. Habe grünes Licht nach Rücksprache mit Anwalt bekommen. Was mit dem Geld wird, werde ich sehen. Ich lass es jetzt mal liegen und bin gespannt was noch rauskommt. Insofern sind die Autos wieder alle frei..

Grüße Benny
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#14
Hallo Benny,

Hat sich in nun bald zwei Monaten in der Sache etwas getan? In Deiner Signatur stehen die Böcke ja noch drin.....
Gruß Daniel
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen!...Außer durch noch mehr Hubraum!
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#15
Nichts. Geld ist auf einem separaten Konto. Käufer verschollen. Schaun wir mal.

Grüße Benny
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#16
Na dann weg mit dem Auto und Geld nach Rechtslage zurück. Hab Kraft und Geduld
Gruß Daniel
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen!...Außer durch noch mehr Hubraum!
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