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Unfall mit ausländischem Gegner
#1
Hallo in die Runde,

ich habe gerade eine Versicherungsfrage in der Familie, vielleicht hat jemand von Euch ja schon mal ähnliches erlebt und kann mir seine Erfahrungen berichten.

Ausländischer LKW-Fahrer (schwedische Zulassung) schläft auf der Autobahn ein, fährt in eine Baustelle und schmeisst dadurch Balken etc. auf die Fahrbahn. Wir (direkt dahinter) können den ersten Teilen ausweichen, nageln dann aber über ein paar Teile. Dabei zwei Reifen inkl. Felgen demoliert, eine Beule im Schweller, die Spur muss neu vermessen werden (das ist zumindest, was ich selbst erfasst habe).

Das Ganze war vor ca. 3 Monaten, seitdem warten wir auf eine Regulierungszusage des zuständigen Grüne-Karte-Büros in Berlin (Schuldfrage ist laut Polizei eindeutig geklärt und wenige Tage nach dem Unfall festgestellt worden). Wir sind langsam ein wenig sauer, dass es noch immer keine Kohle seitens der Versicherung gab und sich die Beteiligten auch wenig kooperativ zeigen. Das Auto steht seitdem auf dem Hof, ist ja nicht mehr verkehrssicher.

Wisst Ihr, ob wir Nutzungsausfall für das Fahrzeug geltend machen können? Es steht jetzt wie gesagt seit drei Monaten. Bei einem deutschen Unfallgegner wäre die Sache glaube ich recht deutlich, da es aber ein schwedischer LKW war, bin ich mir da nicht sicher.

Beste Grüße
Torben
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#2
Hallo Torben,
ich als gegenerische Versicherung würde dich fragen, warum du nicht, nachdem du den ersten Teilen erfolgreich ausgewichen bist(und somit gemerkt hast, was vor dir passiert), den Abstand zum LKW deutlich vergrössert hast und nicht mit Warnblinklicht angehalten hast, um nachfolgenden Verkehr zu warnen?
Aber vermutlich ging alles so schnell, das dafür gar keine Zeit war.

Grüße Thomas
Ebay wird mir immer unsympathischer-aber PayPal ist das Allerletzte! Nie wieder o2- die sind noch schlimmer als PayPal!
Meine Fahrzeuge:328i Cabrio(E36), Mercedes SLK 320 und seit April 2021: SEAT Mii electric und seit November 2021 noch ein Mazda CX5
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#3
Was ich erstmal nicht verstehe: Wie ist der Schadenumfang laut Gutachten und weshalb ist das Auto noch nicht repariert?
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#4
Hallo Thomas,

das war schwer möglich, die ganze Straße war voll damit, dann ca. 120kmh, es sind auch noch 10 weitere Fahrzeuge hinter uns mit reingefahren, war eine größere Aktion...

Beste Grüße
Torben
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#5
Ich glaube die Versicherung wird schon fragen, warum noch nicht repariert. Wenn der Wagen innerhalb von drei Monaten nicht repariert ist, wird die Nutzung wohl nicht so dringend gewesen sein.

Ich weiß, das hört sich doof an, aber so können die Versicherungen einem schon kommen...

Viel Glück!
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#6
Baustelle und 120km/h?
Eigenartig...
Vielleicht sieht die gegnerische Versicherung die Schuldfrage noch nicht so eindeutig.

Grüße Thomas
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#7
@Komischkomisch: Ja, das habe ich mir auch schon gedacht, es ist in der Zwischenzeit auf ein Firmenfahrzeug zurückgegriffen worden, das kann ja aber nicht Sinn der Sache sein.

@Thomas: Oh, da sind die morgendlichen Gäule mit mir durchgegangen, waren natürlich weniger kmh. Ich habe auch ein Statement der Poizei bzgl. der Schuldfrage vorliegen, daran sollte es auch nicht scheitern.

Das Grüne-Karte-Büro selbst zweifelt die Schuldfrage auch nicht an, das Thema sei nur noch immer "in der Bearbeitung".

Beste Grüße
Torben
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#8
Hallo Torben,
dann drücke ich einfach mal die Daumen.Meine Erfahrung mit solchen Dingen ist, das gelegentliches telefonisches Nachfragen die Sache beschleunigt.

Viel Erfolg Thomas
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#9
Schon dabei! Vielen Dank, Thomas!
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#10
Hmm, also bei mir (ausländischer Sattelzug hat mein geparktes Auto mi´m ausschwenkenden Auflieger "enthauptet") war das so das die ausländische Versicherung eine zuständige deutsche Partnerversicherung genannt hat. Die war dann mein Ansprechpartner und mit der wurde alles per Gutachten (Totalschaden) problemlos abgewickelt.
Bei meinen Schwager (Frontalzusammenstoß mit bei rot links abiegenden ausländischem PKW, Totalschaden, zum Glück alle Beteiligten wohlauf) wurde das ebendso und auch völlig problemlos geregelt.

Wie gesagt, mit dem eigentlichen ausländischer Versicherer hatten wir in beiden Fällen eigentlich gar nichts weiter zu tun, wurde alles jeweils über die als Ansprechpartner genannte deutsche Versicherung abgewickelt.

Kompakt, schlicht, gut motorisiert und langlebig - aus heutiger Sicht einer der besten BMW aller Zeiten
AutoBild Klassik 10/2011
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#11
Hallo,

vor einigen Jahren hatte ich einen ähnlichen Fall.

A3 Richtung Frankfurt. Auf der Gegenfahrbahn überschlägt sich ein PKW, ein ausländischer LKW weicht aus.......und nimmt dabei Kurs auf mich (Tempomat auf 150 km/h). Ich bin auf die mittlere Spur und höre es nur knallen. Der LKW ist hinter mir durch die Mittelleitplanke und auf der linken Spur umgestürzt liegen geblieben.
Der Knall waren Trümmerteile die meinen damaligen E46 trafen. ca. 2.500 € Schaden.
Ich habe die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben und nach ca. 4-6 Monaten wurde der Schaden beglichen. Mittlerweile war der BMW schon verkauft.
Ein Freund hatte vor 3 Monaten einen unverschuldeten Unfall. Die Versicherung hat bis heute noch nicht komplett beglichen. Jeden Tag an dem das Geld auf dem Konto der Versicherung bleibt bringt Zinsen. Bei den Summen, die die Versicherungen zurückhalten, kommt da immer noch ein netter Betrag zusammen.

Gruss

Klaus
Wenn zwei Menschen immer die gleiche Meinung haben, taugen beide nichts.
Konrad Adenauer
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#12
Hallo Torben

Schau mal auf Deinen grünen Versicherungsschein. Es gibt ein Büro "Grüne Karte" in Hamburg, das ist mit Telefonnummer darauf verzeichnet. Frag doch mal da nach. Was sagt denn Deine Versicherung? Will sie sich nicht vielleicht einmischen? Ist doch eine Servicestelle...nihct nur kassieren...auch beraten...

Guten Rutsch, wenn es soweit ist und alles Gute

Michael
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#13
Was ich mich frage: Was sagt der beauftragte Anwalt dazu? Hat er schonmal der regulierenden Versicherung eine Frist gesetzt? Was ist dann passiert? Wobei eine Regulierungsfrist von 3-6 Monaten nichts ungewöhnliches ist, das würde mir an Deiner Stelle keine Sorgen machen.
Zum Thema Nutzungsausfall: Der steht Dir meines Wissens nur so lange zu, wie zur Erstellung eines Gutachtens (falls von der gegnerischen Versicherung erwünscht, um den Schaden zu dokumentieren) und der anschließenden im Rahmen des möglichen zügigen Reparatur benötigt wird. Heutzutage wird von den Gerichten für durchaus akzeptabel angesehen, dass Du bis zur Regulierung (ggfs. durch Aufnahme eines Kredits) die Reparatur vorfinanzierst - die Finanzierungskosten müssen Dir natürlich erstattet werden.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#14
Hi Ralf,

ok, das beantwortet meine Frage ganz gut. Habe gerade über den ADAC einen Anwalt angefragt, der scheint sich aber auch noch nicht so sicher weil evtl. schwedisches Recht bzgl. eventueller Entschädigungen gilt.

Beste Grüße
Torben
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#15
Wenn der Unfälle werden -soweit es sich um Haftpflichtschäden handelt- immer nach dem Recht des Landes geregelt, in dem sie stattgefunden haben.
Deshalb empfiehlt sich auch heute noch in manchen Reiseländern eine Vollkaskoversicherung, wenn man nicht bei einem unverschuldeten Unfall auf Teilen seines Schadens sitzen bleiben will.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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