Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Voesicht!Ich wurde abgezockt beim Kauf.
#1
Liebe BMW-Gemeinde,
ich dachte einen E30 zu haben,bin aber abgezock durch den Verkäufer.

Zum Sachverhalt:
Das Fahrzeig stand bei Mobile.de,ich setzte mich mit dem Verkäufer Tel. in Verbindung und wir machten einem Termien zur Besichtigung aus.
Ich fuhr mit meinem PKW 575 Km nach Halberstadt.Fahrzeug angesehen,für gut befunden,die hälfte angezahlt,Kaufvertrag gemacht.
Im Vertrag ist die Anzahlung festgehalten und das ich das Fahrzeug am 03.12.05 abholen komme.
Der letzte Halter im Brief ist der EX der Verkäuferin.
Gestern bekam ich einen Anruf vom Bruder der Verkäuferin mit folgenden Worten.
Wir können ihnen das Fahrzeug nicht verkaufen weil das Lenkgetriebe,die Radlager,das Getriebe und drei Stoßdämpfer kaputt sind.
Ich hatte mit der Verkäuferin vereinbart,das das Auto ab dem tag wo ich dort war und es besichtigt hatte nicht mehr bewegt wird und auch keine veränderungen daran vorgenommen werden.
Jetzt war man angeblich mit dem Auto in der Werkstatt um diese besagten Schäden festzustellen.
(Das Fahrzeug ist nicht Zugelassen)
Ich Fordere jetzt vom Verkaüfer meine Anzahlung zurück und die Karaftstoffkosten für 1150 KM Ulm Halberstadt und zurück.
Diese kosten wollen sie nicht zahlen weil es mein Problem sei wenn ich soweit fahre.
Aber ich habe einen Vertrag und ein recht auf das fahrzeug bis zum 03.12.05.

Ich persönlich vermute,daß Auto wurde weiter verkauft eventuell für mehr.

Am Telefon wurde mir gesagt das sie das Auto Verschrottet haben.(Lach)

Wie soll ich mich verhalten?
Als ehemaliger KFZ-ler möchte ich jetzt einen E30 als Hobby haben.
Zitieren
#2
Zitat:Ich Fordere jetzt vom Verkaüfer meine Anzahlung zurück und die Karaftstoffkosten für 1150 KM Ulm Halberstadt und zurück.
Diese kosten wollen sie nicht zahlen weil es mein Problem sei wenn ich soweit fahre.

wollen die gar nichts zurück zahlen oder geht es nur um die fahrtkosten?

ausserdem: was für ein modell wars denn und zu welchem preis?
374-388-191-1295-803
Zitieren
#3
Was ich im Moment nicht ganz verstehe: War der Kaufvertrag vom bisherigen Eigentümer des Wagens unterschrieben? Oder von irgendwem? Wie kann die Ex des bisherigen Eigentümer dessen Eigentum verscherbeln? Und was hat der Bruder dabei zu kamellen?


Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
Zitieren
#4
Hallo Olaf,
mein gesunder Menschenverstand sagt mir, das du wohl keinen Anspruch auf
die Erstattung deiner Benzinkosten hast. Diese Kosten wären auch angefallen,
wenn du den Wagen nicht gekauft hättest aber vielleicht liege ich da auch falsch.

Ansonsten kann ich mich meinen Vorrednern nur anschliessen, denn auch mir ist
nicht ganz klar, ob die Verkäuferin dir die Anzahlung nicht zurückzahlen möchte
und ob sie dir den Wagen überhaupt verkaufen durfte, wenn doch ihr EX der
letzte Halter ( und auch Besitzer?! ) ist.

Sonne Gruß Uwe

Zitieren
#5
Hallo Olaf,
die Benzinkosten kannst du vergessen, da hat Uwe völlig Recht. Vielleicht wäre es ganz hilfreich wenn Du uns mal verraten würdest was im Kaufvertrag steht. Sonst ist der Sachverhalt nämlich ziemlich undurchsichtig... Zwinker

Gruß
Eddy
Mit Wolke 7 unterwegs...
Zitieren
#6
Zitat: ausserdem: was für ein modell wars denn und zu welchem preis?
Hallo barnie64,
wenn es der 3er ist, den Olaf in seinem Thread " möchte einen E30 kaufen....."
beschrieben hat, dann geht es um einen 89´ 318i mit 180.000 km zum Preis
von 400 Euro und somit um eine Anzahlung in Höhe von 200 Euro.

Sonne Gruß Uwe
Zitieren
#7
Im Kaufvertrag steht folgendes wörtlich:

Fehrzeugdaten incl. Fahrgestellnummer und Modellbezeichnung.
Anschrift des Verkäufers.

TextFettes Grinsener Käufer leistet eine Anzahlung von 200,-Euro.Das Fahrzeug verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung samt Papiere beim Verkäufer.
Der Käufer verpflichtet sich,dasß Fahrzeug bis spätestens zum 03.12.05 vollständig zu bezahlen und abzuholen.
Die Anzahlung ist im Vertrag bestätigt und der Vertrag ist vom Verkäufer unterschrieben.

Was die Fahrtkosten betrifft so sehe ich das anders.
Wenn ich hingefakren wäre und das Auto mir nicht gefallen hätte und ich nicht einen Vertrag abgeschlossen hätte,dann wären die Fahrtkosten mein Problem gewesen.
Aber ich habe einen Vertrag,habe die hälfte angezahlt und einen Vertraglichen Liefer und abnahmetermin.

Der Verkäufer ist Vertragsbrüchig geworden und mir ist ein Schaden entstanden welcher nicht hätte sein müssen wenn ich das Auto zum vereinbarten Termin bekommen würde.

Sollte der Verküfer das Fahrzeug wie ich vermute an jemanden anderen verkauft haben,so hat er es zweimal verkauft und das ist Betrug.

Die Frau welche mir laut Vertrag das Auto verkauft steht nicht im Brief.
Vermutlich ist das ihr Ex welcher im Brief steht.
Und die Telefonanrufe das es plötzlich verschrottet ist führte ihr Bruder mit mir weil sie sich nicht traut mit mir zu sprechen.

Bitte um Eure Meinung!
Vielen Dank!
Als ehemaliger KFZ-ler möchte ich jetzt einen E30 als Hobby haben.
Zitieren
#8
Richtig! Gesamtpreis 400.- und Anzahlung von 200,- habe ich geleistet.
Als ehemaliger KFZ-ler möchte ich jetzt einen E30 als Hobby haben.
Zitieren
#9
Zitat:Das Fahrzeug verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung samt Papiere beim Verkäufer.

Hallo Olaf,
alleine gegen diese Klausel wurde ja offensichtlich verstoßen, also hat die Verkäuferin in der Tat den Vertrag gebrochen. Da müsste man doch also juristische Schritte einleiten können, oder sieht das jemand anders?

Gruß
Eddy
Mit Wolke 7 unterwegs...
Zitieren
#10
Mit sowas gleich zum Anwalt wenn Anzeichen von Wiederstand zu erkennen sind. Bin ja dafür dass man sich auf ne zivilisierte Art einigt (obwohl ich rechtsschutzversichert bin) aber manchmal gehts nicht anders. Ich würd die nochmal ansprechen und denen klarmachen, dass du dir auch rechtlichen Beistand nimmst falls die nicht kooperieren.
Dass du recht auf Erstattung der Benzinkosten hast bezweifle ich aber.
Es gibt Automobile, die fährt man, weil man es sich leisten kann. Einen BMW leistet man sich, weil man fahren kann.
Zitieren
#11
Die Frage scheint mir primär zu sein, ob es einen rechtsgültigen Kaufvertrag gegeben hat. Denn dann wäre der Verkäufer nach Vertragsunterzeichnung und Anzahlung natürlich nicht mehr berechtigt gewesen, den Wagen verschrotten zu lassen. Ob der Wagen verschrottet wurde oder nicht, lässt sich ja leicht feststellen. Interessant wäre bestimmt auch, darüber nachzudenken, was wäre, wenn der Wagen anderweitig weiterverkauft worden ist. Wem gehört der dann? Dem Verkäufer ja schließlich nicht mehr ...

Ist sicher ein Thema für den Anwalt. Zwinker
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
Zitieren
#12
Die Benzinkosten hättest Du aber auch gehabt, wenn Du den Wagen gekauft hättest und alles glatt gelaufen wäre.
Insofern schwer vorstellbar, dass irgendjemand dafür aufkommen wird, wenn NICHTS ver- oder gekauft wurde.

Was juristische Schritte angeht, bei einem Streitwert von 400 Euro eher nicht angebracht. Könnte unter Umständen sehr viel mehr Geld kosten und Du ärgerst Dich ewig schwarz! Ist es das wert?

Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, könnte man allerdings den Sachverhalt mal einem Anwalt erzählen. Von seinem Rat würde ich dann alles weitere abhängig machen.
"I don´t want to belong to any Club that will accept me as a member" - GROUCHO MARX
Zitieren
#13
wer hat den eigentlich den fahrzeugbrief?
374-388-191-1295-803
Zitieren
#14
Der Verkäufer. Ohne hätte er ihn ja nicht verschrotten können. Ist aber auch egal - der Brief ist, wie wir neulich hier im Forum gelernt haben, eh' kein Eigentumsnachweis.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
Zitieren
#15
Thema Fahrtkosten:

Es erscheint m.A. aufgrund der beschriebenen Sachlage wenig erfolg-
versprechend, die Unkosten für An- u. Abreise auf dem Klageweg einzu-
fordern.
Dies wäre nur für den Fall angebracht, daß ein sog. Vertrauensschaden
vorliegt, was im Klartext bedeutet, daß im geschilderten Fall der Vertrags-
partner für die Schäden zu haften hat, die entstanden sind, da der
andere Vertragspartner (hier: Käufer) darauf vertraut hat, daß ein
gültiges Rechtsgeschäft besteht.
Hierbei tritt die Krux an der Sache zutage: die angetretene Anfahrt hatte
eine Besichtigung zum Zweck - ob ein Rechtsgeschäft (Kauf des 3ers)
zustande kam war zu diesem Zeitpunkt noch nicht ersichtlich.
Die Kosten für die Rückfahrt sind zwar nach Abschluß eines (noch
zweifelhaften) Rechtsgeschäftes entstanden, wären aber auch ohne
Zustandekommens eines Vertrages notwendigerweise angefallen.

Anders läge der Fall, wenn der Käufer unnötigerweise
zum Abholtermin erschienen wäre, die Übergabe des Fahrzeugs aber
objekiv unmöglich ist, da es wie hier (angegeben) verschrottet ist.
Dies wäre ein echter Vertrauensschaden, der die Fahrtkosten ein-
schlösse, da sie eben entstanden sind, gerade weil darauf "vertraut"
wurde, daß ein gültiger Vertrag bestand.
Zitieren
#16
Normalerweise steht im Vertrag immer: Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen bezahlung des Käufers sein Eigentum.
Ich habe auch Angezahlt. Den Brief hat der Verkäufer behalten, solang bis ich restlos die gesammte Summe gezahlt hatte. Allerdings habe ich den Wagen mitgenommen und konnte so sicher sein, dass der Verkäufer damit nichts mehr unternimmt.

Die Fahrtkosten wirst du wohl nicht bekommen. Allerdings muss man dir deine Anzahlung erstatten. Ob du ein Recht auf das Fahrzeug geltend machen kannst, weiß ich nicht. Da du aber "nur" angezahlt hast, denke ich das es schwierig wird, aber prizipiell hast du dir den Wagen ja gesichert. Hab aber keine Ahnung wie es da juristisch aussieht.
BMW 316, Bj. 82 // BMW 525i, Bj. 83 // BMW 318ti Compact, Bj. 98
E28hh.de
Zitieren
#17
Also für mich läuft die Sache so ab!
Die Ex verkauft den BMW ohne das es der Besitzer will. (Wie auch immer die Details) . Nun bekommt der (ex)Freund davon Wind und will seinen Wagen haben. So könnte es auch sein.
Das mit dem verschrotten ist doch madig! Wer verschrottet ein BMW der so gut wie verkauft ist wegen solcher Mängel ? Der guten Frau hätte ich schon längst den Marsch geblasen. Ich würde mich keine 5 Minuten so verarschen lassen. Ich würde mir sogar den Spass machen und nochmal dort hin fahren.
Aber mal ne blöde frage, wer fährt für einen gewöhnlichen 318i über 500km weit ? Ich hätte es ja verstanden wenn das ein Schnäppchen wäre , ist es aber nicht. Wenn du unbedingt ein E30 willst dann fragst nächstes mal mich und ich besorg dir einen. Immerhin bin ich in 40 Minuten in Ulm von Reutlingen aus. Und hier in der Gegend gibt es massig schöne und günstige E30.
 .....3er Club Mitglied von 2005 bis 2021....
Zitieren
#18
Vielen Dank für Eure bemühungen und vielen Antworten!
Ich gehe morgen zum Anwalt und werde berichten was er meint zu diesem Sachverhalt.

Danke an den Mann aus Reutlingen,gut zu wissen das ein E30 fachmann nahe ist.

Mit besten Grüßen an alle aus Ulm
Olaf
Als ehemaliger KFZ-ler möchte ich jetzt einen E30 als Hobby haben.
Zitieren
#19
Mal ganz einfach!
Ich habe schon einige Autos gekauft, aber immer habe ich den Schlüssel und die Papiere sowie den Kaufvertrag in Empfang genommen, danach bin ich mit der Kiste vom Hof gefahren. Wer sich auf etwas anderes einläßt ist einfach dumm! Punkt! Ich zahle doch nicht, bevor ich Papiere und Schlüssel in Empfang genommen habe!
Deswegen herzlichen Glückwunsch!

Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergeblich!

Michael
BMW - The Ultimate Driving Machine
Zitieren
#20
Ich war beim Anwalt.
Der Verkäufer muß auch die Fahrtkosten erstatten weil er Vertragsbrüchig geworden ist.
Zahlt er diese nicht kann ich auch ein anderes Auto gleichen Baujahrs kaufen was ich nicht so günstig bekomme weil das aktuelle ein Schnäppchen war und der Verkäufer muß diese Differenz auch noch zahlen.
Gruß
Olaf
Als ehemaliger KFZ-ler möchte ich jetzt einen E30 als Hobby haben.
Zitieren




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste