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H-Kennzeichenwirrwar
#1
Tach,

ich komme mit Sucherei im I-Net irgendwie nicht weiter.
Ich habe einen Bekannten, der hat einen 190ger Benz Bj. 1986.
Der sagte mir, das er sich jetzt wohl das H-Kennzeichen holen kann trotz noch nicht Erreichen der 30 Jahre, da der Wagen baugleich aber schon länger als die 30 Jahre hergestellt wurde, zumindest die ersten dieser Ausführung ja mittlerweile älter als 30 Jahre sind.
Angeblich soll das auch mit den Mexiko-Käfern, die ja bis in die 90ger gebaut wurden (weil baugleich wie die originalen) auch möglich sein.
Wenn möglich, wärs für mich ja auch interessant, um Zustand brauch ich mir bei meinem ETA ja keine Gedanken zu machen.
Lediglich müßte ich wohl nochmal das Gutachten erneuern lassen.

Ich kann mich dunkel erinnern, irgendwo selber mal etwas gelesen zu haben, das eine Baureihe, wenn die ersten die 30 erreicht haben, später gebaute identische auch das H bekommen können. Ich finde das aber nicht mehr.

Aber statt im Netz schlauer zu werden, werde ich eigentlich immer konfuser, weil überall steht was anderes.
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#2
(18.04.2014, 22:18)Fratuschmatula schrieb: Tach,

ich komme mit Sucherei im I-Net irgendwie nicht weiter.
Ich habe einen Bekannten, der hat einen 190ger Benz Bj. 1986.
Der sagte mir, das er sich jetzt wohl das H-Kennzeichen holen kann trotz noch nicht Erreichen der 30 Jahre, da der Wagen baugleich aber schon länger als die 30 Jahre hergestellt wurde, zumindest die ersten dieser Ausführung ja mittlerweile älter als 30 Jahre sind.
Angeblich soll das auch mit den Mexiko-Käfern, die ja bis in die 90ger gebaut wurden (weil baugleich wie die originalen) auch möglich sein.
Wenn möglich, wärs für mich ja auch interessant, um Zustand brauch ich mir bei meinem ETA ja keine Gedanken zu machen.
Lediglich müßte ich wohl nochmal das Gutachten erneuern lassen.

Ich kann mich dunkel erinnern, irgendwo selber mal etwas gelesen zu haben, das eine Baureihe, wenn die ersten die 30 erreicht haben, später gebaute identische auch das H bekommen können. Ich finde das aber nicht mehr.

Aber statt im Netz schlauer zu werden, werde ich eigentlich immer konfuser, weil überall steht was anderes.

Nabend,
ich weiß es nicht,dachte aber immer,dass es einfach so läuft:Wann ist der Wagen erstmalig zugelassen worden? (eben jeder einzelne)-und ab da 30 Jahre,eher nicht,Punkt.
so ists wohl,oder?
Gruß
Achim
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#3
Richtig, EZ-Datum zählt. Dein Bekannter hat also Sch... gelabert.
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#4
Ja, ich kenn das auch nur mit der Erstzulassung -- 30 Jahre dann H- Kennzeichen.

Grüsse von Jörg Smile
Lieber ein Sixpack unter der Haube, als six points in Flensburg!!!
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#5
Ich hab das ja nicht hergenommen, wenns so ist auch gut, aber da kursieren soviele Aussagen.
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#6
Das ist das planlose Wissen von Leuten die kein Fahrzeug mit H-Kennzeichen haben. Ich wunder mich echt wer so einen Mist verbreitet.
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#7
Moin,
es gibt Städte bzw. Landkreise die das Jahr der EZ akzeptieren, um nen H zu vergeben. Dies ist jedoch die Ausnahme. Fast alle gehen nur nach dem korrekten Datum der EZ und genau dann gibts nach 30 Jahren ein H.

Frohe Ostern
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#8
(19.04.2014, 01:13)assel schrieb: es gibt Städte bzw. Landkreise die das Jahr der EZ akzeptieren, um nen H zu vergeben. Dies ist jedoch die Ausnahme. Fast alle gehen nur nach dem korrekten Datum der EZ und genau dann gibts nach 30 Jahren ein H.

Genau so ist es. Hinzufügen kann man noch, dass es sehr wenige sind die das Jahr der Erstzulassung und nicht das genaue Zulassungsdatum nehmen.
[Bild: 46501432ne.jpg]


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#9
Sollte es so sein, hätten die zuständigen Behörden die letzte Änderung der Vorschriften verpennt.
Um die Willkür und den Wirrwar mit der Erteilung der H-Kennzeichen zu beenden, wurde es nämlich inzwischen klar geregelt:

Das H-Kennzeichen wird im Regelfall frühestens (und taggenau) 30 Jahre nach Erstzulassung erteilt
Kann kein Nachweis über das Datum geführt werden (nicht alle Länder halten das genaue Datum in den Fahrzeugpapieren fest und manchmal gibt's auch gar keine Papiere mehr ...), wird der Tag der Produktion nach Herstellerauskunft als "Stichtag" genommen.
Geht auch das nicht (z.B. weil's den Hersteller nicht mehr gibt oder er keine Daten mehr hat) wird der 1.7. des Erstulassungsjahres (das steht fast überall in den Papieren) bzw. des Bau- bzw. Modelljahres (das sich meist aus der Fahrgestellnummer ermitteln lässt) als Stichtag genommen.
Eigentlich darf von diesem Vorgehen nicht mehr abgewichen werden. Eigentlich. Zwinker
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#10
(19.04.2014, 12:37)Ralf schrieb: ..., wird der Tag der Produktion nach Herstellerauskunft als "Stichtag" genommen...
..., wird der 1.7. des Erstulassungsjahres als Stichtag genommen.

...und besonders lustig ist es, wenn das Zulassungsdatum vor dem Produktionsdatum liegt.

Hier mal ein Beispiel:
[Bild: 18018336bs.jpg]
[Bild: 18018337oe.jpg]
[Bild: 46501432ne.jpg]


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#11
Hmmmm ... bei "normalen" Autos fragt niemand nach dem Produktionsdatum lt. Hersteller, da wird immer der 1.7. des Erstzulassungsjahres lt. Papieren verwendet, wenn das Datum nicht aus den Original-Papieren hervorgeht.
Ich frage mich gerade, was passiert, wenn man aus einem Land "ohne Datum" (z.B. Frankreich) einen fast-Oldtimer mit Erstzulassung Ende Dezember kauft, ihn normal zulässt (dann bekommt er ordentliche deutsche Papiere mit EZ 1.7.) und dann ein H-Kennzeichen beantragt ... dann gibt's das "H" schon mit 29 1/2 Jahren, weil es eine Regelungslücke gibt.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#12
(20.04.2014, 00:42)asc schrieb:
(19.04.2014, 12:37)Ralf schrieb: ..., wird der Tag der Produktion nach Herstellerauskunft als "Stichtag" genommen...
..., wird der 1.7. des Erstulassungsjahres als Stichtag genommen.

...und besonders lustig ist es, wenn das Zulassungsdatum vor dem Produktionsdatum liegt.

Hier mal ein Beispiel:
[Bild: 18018336bs.jpg]
[Bild: 18018337oe.jpg]
Naja, das sollte bei deutschen Fahrzeugen, mit Auslieferungsland Deutschland nicht vorkommen, hier hast Du aber ein us Modell angeführt, und da nehmen die deutschen Behörden gerne die Jahresmitte des Jahres, in welchem den Koffer mutmaßlich erstmalig in Betrieb genommen wurde. Egal was es für ein Werktag war, in Deinem Beispiel wohl ein Donnerstag, also theoretisch plausibel. Ansonsten sicher streitbar diese (Nicht)regelung
Gruß Daniel
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen!...Außer durch noch mehr Hubraum!
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#13
(20.04.2014, 21:34)327eta schrieb: Naja, das sollte bei deutschen Fahrzeugen, mit Auslieferungsland Deutschland nicht vorkommen,....

Richtig, die Regelung 1.7. wird auch nur bei Fahrzeugen die aus dem Ausland importiert angewandt, obwohl bei fast allen auslädischen Fahrzeugpapieren die Erstzulassung eingetragen ist.

Da die zuständigen Stellen TÜV und SVA der Fremdsprachen jedoch meistens nicht mächtig sind, wird einfach der 1.7. eingetragen. Dies ist mir nicht nur vom hören/sagen sondern aus ständiger Praxis bekannt.

In dem von mir genannten Fall ist aus den US-Papieren nicht nur das Erstzulassungsdatum 02.10.2010 sondern auch der erste Besitzer erkennbar. Die zuständgen Stellen müßten sich nur die Mühe machen die ausländischen Papiere (in normalen Buchstaben - keine Schriftzeichen) zu lesen und zu verstehen.

Bei Inländischen Fahrzeugen, bei denen keine Papiere vorhanden sind, kann das Datum der Erstzulassung über eine KBA-Abfrage anhand der Fahrgestellnummer ermittelt werden, meistens jedoch nicht bei Vorkriegszulassungen und Besatzungszulassungen.
[Bild: 46501432ne.jpg]


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#14
Irrtum, bei eigentlich fast allen US-Oldies steht immer nur das EZ-Jahr. Und hier geht es ja um Oldies.
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#15
(20.04.2014, 22:27)Xaan schrieb: Irrtum, bei eigentlich fast allen US-Oldies steht immer nur das EZ-Jahr. Und hier geht es ja um Oldies.

Naja, ich kenne mich in meinem eigenen Tagesgeschäft wahrscheinlich nicht so gut aus. Totlach Bei einem Mustang aus den 60er-Jahren war aus der History das Erstzulassungsdatum erkennbar. Man muss sich halt nur die Mühe machen die entsprechenden Daten herauszusuchen.

Im Gegensatz zu Deutschland und Europa bekommt man über ein Fahrzeug aus den USA wesendlich mehr Informationen. Man muß nur u.U. ein paar Dollar in die Hand nehmen um diese Informationen zu erhalten.
[Bild: 46501432ne.jpg]


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#16
Ich habe mich oben wohl falsch ausgedrückt, bzw. etwas vergessen. Ich meinte natürlich das EZ-Jahr und dementsprechend wird da immer der Juli oder Januar genommen. Wie dem auch sei, die meisten Autos vor Bj 75 von da drüben haben fast alle immer EZ-Monat Januar oder Juli, muss wohl Zufall sein.
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#17
Einen neuen Thread zu eröffnen, lohnt nicht wirklich -
daher bringe ich die These hier unter:

Ein Bekannter wollte mir gestern weismachen, dass ein H-Kennzeichen,
ähnlich wie eine 07er-Nummer, Beschränkungen hinsichtlich der Nutzung
des Fahrzeugs unterliegt.
Heißt:
Darf im Alltag nicht uneingeschränkt bewegt werden, nur zu Treffen etc.

(??) Ist doch Quatsch, oder? Verwirrt

Wäre schön, wenn hier jemand schriftlich unterlegt das Gegenteil
beweisen könnte. Ich "klugsch****" doch so gern.. Fettes Grinsen
"I don´t want to belong to any Club that will accept me as a member" - GROUCHO MARX
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#18
Blödsinn. Ein H-Kennzeichen unterliegt keinen Beschränkungen, ganz im Gegensatz zum 07er.
Aus eigener Erfahrung und auch z.B. hier nachzulesen: http://www.landkreis-ludwigsburg.de/deut...nnzeichen/
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#19
Eine Km-Beschränkung gibt es aber.
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#20
Nein.
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