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Kurzzeitkennzeichen außerhalb der Saision
#1
Hallo zusammen,

kurz und schmerzlos: Weiß jemand, ob ich mit (m)einem Kurzzeitkennzeichen ein nicht-abgemeldetes Auto aus Fremdbesitz außerhalb dessen Saisonzeitraumes fahren darf?
Cheers
Christian

3er E30 - mehr Auto braucht man nicht.
Höchstens mehrere.
:)
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#2
solange das Fahrzeug KEINERLEI andere Zulassung besitzt, und sofern Du das Kennzeichen, (D)EIN Kurzzeitkennzeichen..... noch nicht anderweitig verwendet wurde, und der zu bewegende Wagen technisch i.O. ist ja, anderenfalls NEIN
Gruß Daniel
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen!...Außer durch noch mehr Hubraum!
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#3
(09.06.2014, 23:24)327eta schrieb: solange das Fahrzeug KEINERLEI andere Zulassung besitzt,

Das ist ja gerade die Frage, wie ist der Zeitraum des Ruhens der Zulassung bei einem Saisonkennzeichen außerhalb der "Saison" zu bewerten. Ist das im Hinblick auf das Kurzzeitkennzeichen noch eine "andere Zulassung" oder geht da auch mal ein Kurzzeitkennzeichen ...

unabhängig von dieser Frage dürften wir uns einig sein, dass man bei Fahrten mit dem Kurzzeitkennzeichen zumindest die Saisonkennzeichen entfernt ....Zwinker

Um es aber zusammenzufassen: Ich weis da spontan keine Antwort. Wen könnte man fragen ...Verwirrt

Zulassungsbehörde?
Versicherung, die ja im Zweifelsfalle sich bei einem Unfall darüber aus der Haftung bringen will?
Verwirrt
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#4
Mal anderes herum gefragt, wie sollte man den ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison verkaufen können wenn der Kaufinteressent keine Probefahrt machen kann.
Soll man das Teil immer ganz abmelden und wenn es nicht verkauft wird wieder ( auf Saison ) anmelden???

Bei Kurzzeitkennzeichen ist das Fahrzeug doch versichert.

Gruß,

Volkert
Der, der eigentlich einen 02 Baur gesucht hatte....
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#5
(10.06.2014, 07:43)volkert schrieb: Bei Kurzzeitkennzeichen ist das Fahrzeug doch versichert.

Haftpflicht: JA.

Kasko: NEIN.

"Mit den Menschen ist es wie mit den Autos... Laster sind schwer zu bremsen." (Heinz Erhardt)
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#6
Eben, da aber das Zulassungsrecht keine doppelten Zulassungen vorsieht..... Ist das eine klare Regelung. Aber kätzerisch gefragt: wenn der Wagen, mit Kurzzeitkennzeichen ohne jeglichen Hinweis auf eine andere ( ggf Saisonzulassung ) gefahren wird, dann muss ja, und das gilt nur für den recht unwahrscheinlichen Fall eines Schadens, erstmal jemand darauf kommen, der dann über das Kennzeichen den Schaden meldet, das sollte dann halt nicht über die VIN machen um da Unstimmigkeiten zu vermeiden
Gruß Daniel
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen!...Außer durch noch mehr Hubraum!
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