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Ausbau KAT & H-Kennzeichen
#1
Das Thema hatte wir schon verschiedentlich, nur bin ich nach wie vor nicht ganz schlau daraus geworden:

Ich habe 2 ursprünglich katlose 325i Autos, die beide jeweils einen KAT nachgerüstet bekommen haben.

Beide sind BJ 86, wobei eines davon seine EZ erst in 87 hatte.

Meine Fragen:

Geht es, das ganze KAT Gebembel auszubauen und wieder die original Auspuffanlage einzubauen? Rein technisch wohl kein Problem, zumal alle Teile da sind. Bekomme ich das auch wieder bei der KFZ-Zulassung ausgetragen? Muss ich dazu vorher zum TÜV oder wer gibt mir sonst eine amtliche Bescheinigung?

Bekomme ich dann ein H-Kennzeichen?

Wenn ja, wie sollte hier das Timing aussehen? In weniger als 2 Jahren ab jetzt wäre das erste Auto H-Kennzeichenfähig. Wie gehe ich zeitlich vor? Nächstes Jahr Kat-Rausschmeißen, Umtragung und dann übernächstes Jahr gemütlich zum TÜV wegen H-Kennzeichen fahren?

Oder ginge das "in einem Aufwasch", also einfach umbauen und Austragung und H-Kennzeichen mit dem TÜV absprechen?

Für Antworten vielen Dank im Voraus,
Gruß
Martin
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#2
evtl. hat er ja einen guten Kontakt in Nürnberg um das abnehmen zu lassen.
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#3
Hallo Martin,
besprich das am Besten wenn's so weit ist im Vorfeld der H-Abnahme mit dem Prüfer. Am sinnvollsten ist es, das Austragen in einem Zug mit dem H-Gutachten zu machen. Schließlich brauchst Du dann eh' neue Fahrzeugpapiere und alles klappt in einem Aufwasch.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#4
OK- Danke, dann werde ich das so machen ... im Ernstfall kann der KAT auch bleiben, denn gestört hat mich das bislang nicht wirklich, Leistung ist für meine Verhältnisse genug da, aber irgendwie wäre es ohne ein bisschen originaler ...

Gruß
Martin
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#5
Das Hauptproblem ist: Wenn er eingetragen ist, muss er auch funktionieren.
Leider ist die Ersatzteilsituation für viele Nachrüstsysteme mehr als traurig. Derzeit (es war mal anders und wer weiss, was wird) ist das Austragen wieder möglich - dann sollte man das vielleicht auch nutzen.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#6
Ja, du musst vorher zum TÜV. Der prüft den sauberen Einbau der Auspuffanlage, macht eine katlos-AU und stellt dir eine Bescheinigung aus. Mit dieser kannst du dann zur Zulassungsstelle und deinen Kfz-Schein ändern lassen.

Ich würde das aber, wie bereits erwähnt, im Vorfeld mit dem Prüfer deines Vertrauens abklären. Bei mir wurde damals eine Stunde diskutiert und recherchiert, bis es letztendlich grünes Licht gab.
Der netten Dame auf der Zulassungsstelle kam mein Vorhaben trotz Bescheinigung vom TÜV ebenfalls recht suspekt vor, weshalb ich mich dort auch noch einmal rechtfertigen musste. Letztendlich konnte sie es aber nachvollziehen und ich bekam ihren Segen Zwinker

Ich bin Franke, Danke!
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#7
(10.06.2014, 11:44)Ralf schrieb: Das Hauptproblem ist: Wenn er eingetragen ist, muss er auch funktionieren.
Leider ist die Ersatzteilsituation für viele Nachrüstsysteme mehr als traurig. Derzeit (es war mal anders und wer weiss, was wird) ist das Austragen wieder möglich - dann sollte man das vielleicht auch nutzen.

Zumindest die KAT-Auspuffanlage an und für sich ist in beiden Fällen orig. BMW - in einem Fall gibts dann noch ein Zusatzsteuergerät von Gutmann ... wenn das den Geist aufgibt, dann wäre ich tatsächlich aufgeschmissen. Im anderen Fall ist alles mit orig. BMW Teilen einschl. StG umgerüstet worden und eingetragen (würde heute vermutlich auch nicht mehr gehen Zwinker )
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#8
Hatte auch mal einen E30 der katlos ausgeliefert worden ist, aber Werkskat nachgerüstet hat. Laut meinem Prüfer wäre das "Austragen" des Katalystors in der Konstellation kein Problem.

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