25.06.2014, 14:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.06.2014, 14:31 von Bavaria Carparts.)
Ich studiere an einer technischen Hochschule. Meine "Kollegen" behandeln entweder Themen direkt in Unternehmen oder sehr oberflächliche Sachen, was dann nichts anderes ist als...
-Bücher kaufen und lesen
-Zusammenfassen, Zitieren, Abschreiben
Das ist mir ehrlich gesagt zu blöd. Man muss das Rad nicht unbedingt neu erfinden aber ich möchte schon irgend etwas spezielles machen.
Die Schule gibt nur folgendes vor:
§ 10
Bachelorarbeit
(1) In der Bachelorarbeit sollen die Studierenden ihre Fähigkeit nachweisen, die
im Studium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten auf komplexe
Aufgabenstellungen selbständig anzuwenden.
(2) Zur Bachelorarbeit kann sich anmelden, wer 120 ECTS-Kreditpunkte
erreicht hat.
(3) Die Bachelorarbeit kann mit Genehmigung der Prüfungskommission auch in
Englisch oder in einer anderen Fremdsprache verfasst werden. Themen
werden von den Professorinnen und Professoren der Fakultät ausgegeben.
(4) Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit soll 6 Monate nicht
überschreiten. Die Frist kann aus wichtigen in der Person liegenden
Gründen auf Antrag von der Prüfungskommission verlängert werden. In
jedem Fall ist der Arbeitsumfang von 12 ECTS einzuhalten.
---> 12 ECTS sind gerade mal 6 % der Gesamtnote.
Wissenschaftliche Arbeit:
"Mit dem Erstellen einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit sollt Ihr in der Regel zeigen, ob Ihr in der Lage seid, ein bestimmtes abgegrenztes Thema systematisch zu untersuchen und die Ergebnisse dieser Untersuchung logisch geordnet darzustellen.
Diese Darstellung soll so aussehen, daß andere die Gedenkengänge und Schlußfolgerungen verstehen und nachvollziehen können, weshalb eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit gewisse Anforderungen erfüllen muß."
-Bücher kaufen und lesen
-Zusammenfassen, Zitieren, Abschreiben
Das ist mir ehrlich gesagt zu blöd. Man muss das Rad nicht unbedingt neu erfinden aber ich möchte schon irgend etwas spezielles machen.
Die Schule gibt nur folgendes vor:
§ 10
Bachelorarbeit
(1) In der Bachelorarbeit sollen die Studierenden ihre Fähigkeit nachweisen, die
im Studium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten auf komplexe
Aufgabenstellungen selbständig anzuwenden.
(2) Zur Bachelorarbeit kann sich anmelden, wer 120 ECTS-Kreditpunkte
erreicht hat.
(3) Die Bachelorarbeit kann mit Genehmigung der Prüfungskommission auch in
Englisch oder in einer anderen Fremdsprache verfasst werden. Themen
werden von den Professorinnen und Professoren der Fakultät ausgegeben.
(4) Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit soll 6 Monate nicht
überschreiten. Die Frist kann aus wichtigen in der Person liegenden
Gründen auf Antrag von der Prüfungskommission verlängert werden. In
jedem Fall ist der Arbeitsumfang von 12 ECTS einzuhalten.
---> 12 ECTS sind gerade mal 6 % der Gesamtnote.
Wissenschaftliche Arbeit:
"Mit dem Erstellen einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit sollt Ihr in der Regel zeigen, ob Ihr in der Lage seid, ein bestimmtes abgegrenztes Thema systematisch zu untersuchen und die Ergebnisse dieser Untersuchung logisch geordnet darzustellen.
Diese Darstellung soll so aussehen, daß andere die Gedenkengänge und Schlußfolgerungen verstehen und nachvollziehen können, weshalb eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit gewisse Anforderungen erfüllen muß."
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