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Kurzzeitkennzeichen nur noch mit HU - Petition dagegen
#1
Hallo,

zukünftig soll es die beliebten Kurzzeitkennzeichen nur noch geben, wenn man eine TÜV/HU Bescheinigung bei der Zulassungsstelle vorlegen kann. Dies ist hochgradig unpraktisch, gerade für private Fahrzeugverkäufe - bzw. Einkäufe. Wer als Käufer bekommt schon von seinem unter Umständen hunderte km entfernten Verkäufer im Vorfeld des Handels die original TÜV Unterlagen zu gesendet? Wie soll privater Fahrzeughandel von Autos ohne Zulassung zukünftig funktionieren?

Hier mal zum Stand der Diskussion ein link zum Nachbarforum:

http://e30-talk.com/verkehr-recht/t-kurz...25639.html

Wer dagegen ist, kann sich auch bei einer Onlinepetition eintragen:

https://www.openpetition.de/petition/onl...uev-und-au

Ich denke, gerade wir aus dem Oldie- und Youngtimerbereich sollten gegen die geplante Regelung sein. Klar wird auch Mißbrauch mit den Dingern getrieben - aber wenn man sieht, wie dicht die Verkehrsüberwachung im Hinblick auf Geschwindigkeit und Abstand etc., kann man hier schon erwarten, dass etwaiger Missbrauch durch Kontrollen erschwert wird und nicht durch Hürden bei der Ausgabe der Schilder.

Gruß
Martin
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#2
Ich denke da sind wir alle deiner Meinung.


Und wenn es um das Thema Mißbrauch geht, tja da müssten wir leider
alle 06er Händler Kennzeichen auch beschränken.

Was da Tag täglich auf 06er Kennzeichen durch die Lande rollt ist auch
nicht ganz normal. So werden diese Kennzeichen bei mir in der Gegend
für alles mögliche benutzt. Zum einkaufen bei Aldi, Ausflüge...ect.

Das beste Beispiel ist einer meiner BMW´s. Der hatte am Tag der Erstzulassung schon
17.000km auf der Uhr. Wie geht das? RICHTIG! Mit einer roten 06er Nummer.
Und das Auto wurde bei einem mir bekannten BMW Autohaus gekauft.
Es gibt also überall schwarze Schaafe. Nur schade das immer alle darunter leiden müssen.
 .....3er Club Mitglied von 2005 bis 2021....
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#3
(03.10.2014, 20:33)Martin schrieb: Hallo,

zukünftig soll es die beliebten Kurzzeitkennzeichen nur noch geben, wenn man eine TÜV/HU Bescheinigung bei der Zulassungsstelle vorlegen kann.

Und was macht man, wenn man eine ewig stillgelegte Karre wieder flott gemacht hat und nun wieder anmelden will?

Ohne TÜV geht das ja nicht. Also muss man den Wagen bei einer Prüfstelle vorführen. Zumindest bei mir macht der TÜV jedenfalls bisher keine Haus- oder besser gesagt SCHEUNEN-Besuche! Ohne Zulassung und Rest-TÜV bleibt dann nur noch der Weg zum Anhängerverleih...

Schade nur, dass die wenigsten unter uns über passende Zugfahrzeuge verfügen. Also auch noch einen tauglichen Wagen mit Hängerkupplung organisieren, hinter den man den Trailer nebst aufgeladenem Fahrzeug nicht nur hängen KANN, sondern auch hängen DARF. Stichwort: maximale Anhängelast (gebremst).

Ganz zu schweigen davon, dass das Fahren und Rangieren mit einem größeren Anhänger - gerade in engeren Innenstädten - für Ungeübte eine echte Herausforderung darstellen kann...

Dieser völlig bescheuerte Plan würde also erst einmal zu erheblichem Mehraufwand für uns Altautofreunde führen und könnte zudem mittelbar die Gefährdung von Hab und Gut und Leib und Leben unbeteiligter Dritter durch das Herumgurken unerfahrener Mitbürger mit Anhängergespannen zur Folge haben. Und die Problematik des Mißbrauchs der 06er "Händlerkennzeichen" würde davon nicht einmal berührt!

Da wäre es doch sinnvoller, wenn die Herren der Rennleitung dann und wann mal einen etwas kritischeren Blick auf die mit 06er- und "Überführungs"-Kennzeichen herumfahrenden Wagen und deren Insassen werfen würden, anstatt ihre Dienstzeit mit dem gewinnträchtigen lauern auf Temposünder an einsamen Ausfallstraßen zu verplempern...
"Mit den Menschen ist es wie mit den Autos... Laster sind schwer zu bremsen." (Heinz Erhardt)
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#4
(07.10.2014, 10:16)Holgi 02 E30 schrieb: Und was macht man, wenn man eine ewig stillgelegte Karre wieder flott gemacht hat und nun wieder anmelden will?

Wenn noch alte, entstempelte Kennzeichen da sind, soll, nach Absprache mit der Versicherung, die Fahrt zum TÜV und anschließend zur Zulassungsstelle möglich sein.

http://www.tuev-nord.de/de/tuning-anbau-...z-2759.htm

Insgesamt sind die Kurzzeitkennzeichen aber deutlich komfortabler, gerade beim An- und Verkauf von Privat.
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#5
Ich habe die Petition mal unterschrieben obwohl ich aufgrund der Anzahl geforderter Unterschriften noch nicht so richtig an den Erfolg glaube...
Die Motivation derer, die sich mit der Regeländerung befassen kann ich ansatzweise nachvollziehen aber dennoch ist das Ganze völliger Bullshit ...

Fall1: Beim Umzug meiner Fahrzeuge in die neue Halle (2013) habe ich der Versicherung eine Liste meiner Fahrzeuge (nicht zugelassene und Fahrzeuge ausserhalb der Saisonzulassung) gesendet und eine Freigabekennung für EIN Kurzzeitkennzeichenen erhalten. Nach kurzer und heftiger Diskussion mit der Zulassungsstelle habe ich dann EIN 5Tages Kurzzeitkennzeichen und 6 Vordrucke für die Fahrzeugdaten zu diesem Kurzzeitkennzeichen erhalten.
Geht künftig nicht mehr, also für jedes Auto die Gesamtprozedur .... *grmpf

Fall2: Ein Sammler verkauft mehrere Fahrzeuge. Ich möchte eines davon erwerben, weiß aber noch nicht welches ... Derzeit gehe ich zur Zulassungsstelle, hole mir ein Kurzzeitkennzeichen und trage die entsprechenden Fahrzeugdaten beim Kauf ein. Geht künftig nicht mehr ...

Fall3: Ich kaufe ein Auto i.e. in Holland und möchte das Auto hierher überführen. In NL kann ich als Deutscher kein Kurzzeitkennzeichen erhalten, eine Versicherung auf die NL Kennzeichnung (Regeln sind dort ja etwas anders, das Kennzeichen verbleibt auch bei Halterwechseln beim Fahrzeug) kann ich hier nicht abschließen und da die NL (Tüv) Bescheinigung als auch NL-Brief hier nicht anerkannt wird, gibt es kein Kurzzeitkennzeichen obwohl das Landesabkommen die Verwendung des Kurzzeitkennzeichens in NL geregelt ist.

Ich wüsste derzeit weder für den zweiten als auch dritten Fall eine verträgliche Lösung ... ein Kurzzeitkennzeichen wird man ja hoffentlich bei der Regeländerung auch in Fremdorten erhalten können aber eine Versicherungskennung dauert üblicherweise ein paar Stunden und das schaut dann am Freitag nachmittag und/oder Samstags mal weniger gut aus. Wenn ich die beabsichtigten Regeln richtig deute, dann muss ja bereits die Versicherung auch auf ein bestimmtes Fahrzeug deuten ...

Sonn Shit
Martin
E30 Zinnoberrot VFL 320i Cab *** E30 Alpinweiß 318i Baur *** E30 NFL-Freie Zone! ausser E30 318IS *** E83 330dA *** E46 320iTD *** E36 318iC

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