15.03.2016, 10:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.03.2016, 10:59 von Bavaria Carparts.)
Fakt ist, das du mit einer gültigen EVB-Nummer deiner Versicherung auch mit einem Fahrzeug ohne gültige HU auf direktem Wege zur nächsten DEKRA-Stelle und dann zur Zulassung fahren darfst. Dies musst du aber im Vorfeld mit der Versicherung abklären.
Dabei darf es sich wie oben bereits genannt nur um den selben oder einen angrenzenden Bezirk bzw. Landkreis handeln.
Das Prüfstellen 05er Kennzeichen vergeben oder gar haben ist aber eher selten der Fall. Und wenn dürfen diese auch nicht verliehen werden.
Wo steht denn das Fahrzeug ? Eventuell kann ich da etwas arrangieren.
Dabei darf es sich wie oben bereits genannt nur um den selben oder einen angrenzenden Bezirk bzw. Landkreis handeln.
Das Prüfstellen 05er Kennzeichen vergeben oder gar haben ist aber eher selten der Fall. Und wenn dürfen diese auch nicht verliehen werden.
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