22.10.2016, 18:55
(22.10.2016, 18:19)Rolf schrieb:Zitat:...die nicht diese wabelig-wachsweiche-Gummi-Formulierung "Alltagsfahrten ausgeschlossen" drin hat
Bei mir bei der Württembergischen.
Laut aktuellem Prospekt der Württembergischen steht als eine der Voraussetzungen:
"Im Alltag sind sie mit einem anderen Auto unterwegs"
Im mir aktuell zu gesendeten Antragsformular soll man ankreuzen:
"Wird das Fahrzeug nur privat genutzt (ohne gewerbliche Nutzung oder entgeltliche Vermietung)? ja nein
nicht im täglichen Gebrauch
nicht für den Weg zur Arbeit"
Also meiner Meinung nach gibt es bei denen auch keine Alltagsnutzung.