29.06.2017, 18:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.06.2017, 18:32 von bastelbert.)
Die Haftpflicht des Unfallverursachers zahlt den angerichteten Schaden ,wie sie ihn ja auch im anderen "Ausschlussfällen" erstmal zahlt. Inwiefern sie sich danach beim Unfallverursacher schadlos hält ist die andere Frage. Auf seinem eigenen Schaden bleibt der Verursacher auf alle Fälle sitzen.
Hier z.B. Urteile mehrerer Instanzen genau zu dem Thema:
http://www.kfz-versicherungen.com/recht/...ersichert/
Edit: Ralf war schneller
Hier z.B. Urteile mehrerer Instanzen genau zu dem Thema:
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Edit: Ralf war schneller
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AutoBild Klassik 10/2011