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Lieferprobleme bei BMW (hier: Lenkgetriebe)
#1
zur Zeit habe ich -oder besser gesagt BMW- seit einigen Wochen das Problem, ein neues Lenkgetriebe zu bekommen.

Das Fahrzeug, ein 118i (F21) wurde bei einem relativ leichten Unfall vorne links getroffen, wobei der Kotflügel eingedrückt und die Spurstange verbogen. Dadurch wurde das Lenkgetriebe ebenfalls beschädigt.

In den Medien wurde dies bisher gar nicht oder nur kaum publiziert, höre ich mich aber im einschlägigen Bekanntenkreis um, wird mir von Mechanikern verschiedener BMW-Niederlassungen berichtet, dass dort jeweils mindestens ein Auto seit Monaten mit besagtem fehlenden Ersatzteil steht.

Der Vertragshändler meines Vertrauens, auf dessen Hof das Fahrzeug zunächst geschleppt wurde, war nicht bereit, mit meiner Versicherung (HUK24, Tarif Kasko/Vollkasko Select) zu kooperieren, so dass ich eine freie Werkstatt aufsuchen musste.

Nun der Hammer:
Meine Beschwerde bei der Kundendienst-Betreuung in München wurde nach einen Mailreichen Dialog und bisher einem Telefonat (ich wurde von einem Mitarbeiter angerufen) abgeschmettert.
Die sinngemäße Begründung: das Fahrzeug befände sich nicht in einer Vertagswerkstatt, dass man nicht weiter recherchieren könne.

Selbst mein Einwand, dass es sich weder um eine Reklamation, noch um Garantie- oder Kulanzleistung handele, sonder lediglich ein nicht beschaffbares Ersatzteil (was bei einem BMW-Vertragshändler bestellt wurde und dort natürlich im Rückstand ist) handele, konnte keine einvernehmliche Lösung herbeiführen.

Fazit:
Wenn man ein nicht zeitnah lieferbares Ersatzteil bei BMW bekommen möchte, muss das dazu gehörige Auto in einer BMW-Vertragswerkstatt stehen, andernfalls wird man als Kunde 2. Klasse betrachtet und behandelt.
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#2
Könnte es damit zusammenhängen?

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/in...74ee3.html

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#3
Hallo,

wird vermutlich mit dem von Martin zitierten Artikel zusammenhängen.

Im Handelsblatt von heute (Premium-Artikel, nicht zu verlinken) wird das Thema auch aufgegriffen. BMW will lt. dem Text einen mittleren Millionenbetrag bei Bosch als Schadenersatz in der Angelegenheit geltend machen. Das Verhalten dem Kunden kfmej ist allerdings schon heftig!

Im Einser-Forum wird spekuliert, dass Neuwagen wohl eine Zeitlang sozusagen für lau eine Aktivlenkung erhalten, weil die "normalen" Bauteile nicht lieferbar sind.
BMW Diesel alltags, Roadster sonn(ig)tags
Viele Grüße, Peter
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#4
"Der Vertragshändler meines Vertrauens, auf dessen Hof das Fahrzeug zunächst geschleppt wurde, war nicht bereit, mit meiner Versicherung (HUK24, Tarif Kasko/Vollkasko Select) zu kooperieren"

Ich bin auch bei der HUK (allerdings der "normalen") versichert. Was ist denn da im Detail passiert?
Das Leben ist zu kurz, um ein Elektroauto zu laden!
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#5
(07.07.2017, 15:48)NOS schrieb: "Der Vertragshändler meines Vertrauens, auf dessen Hof das Fahrzeug zunächst geschleppt wurde, war nicht bereit, mit meiner Versicherung (HUK24, Tarif Kasko/Vollkasko Select) zu kooperieren"

Ich bin auch bei der HUK (allerdings der "normalen") versichert. Was ist denn da im Detail passiert?

Eigentlich nicht viel.
Der Mitarbeiter in der Werkstatt-Annahme hat zwar bei der HUK24 angerufen, aber einen abschlägigen Bescheid bekommen.
Hintergrund der Sache ist, dass es der Werkstatt zu viel Papierkram ist (und sie es offensichtlich auch nicht nötig haben) und deshalb keine Abwicklungen der Art vornehmen.
Abgesehen davon, werde ich mich eh in Zukunft nach einem anderen Händler umschauen, denn in anderer Sache haben die sich dort auch nicht gerade vorbildlich verhalten.

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#6
(07.07.2017, 15:03)Martin schrieb: Könnte es damit zusammenhängen?
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/in...74ee3.html

Auf jeden Fall hat es damit zu tun, aber angeblich soll dieser "Lieferengpass" bereits seit Anfang Juni 2017 behoben sein.

Seitens der Kundenbetreuung in München wird dieser Grund beflissendlich verschwiegen und man versteckt sich hinter dem Argument, dass das Auto fremd repariert würde.

In meinen Augen ist das unterste Schublade!

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#7
Ja und nein. Mal ganz im Ernst: Priorität 1 hat die Neuwagenproduktion, Priorität 2 die Werksniederlassungen, Priorität 3 die Vertragshändler und wenn dann noch was übrig ist, werden freie Werkstätten bedient. Das ist überall so.
Wieso hast Du nicht das naheliegendste gemacht und einen Anwalt mit der Regulierung des Schadens beauftragt, statt diese undankbare Arbeit Deiner Vertragswerkstatt (die im Gegensatz zum Anwalt kein Geld dafür bekommt) zu überlassen? Kostet Dich doch nichts ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#8
(07.07.2017, 21:53)Ralf schrieb: Ja und nein. Mal ganz im Ernst: Priorität 1 hat die Neuwagenproduktion, Priorität 2 die Werksniederlassungen, Priorität 3 die Vertragshändler und wenn dann noch was übrig ist, werden freie Werkstätten bedient. Das ist überall so.
Wieso hast Du nicht das naheliegendste gemacht und einen Anwalt mit der Regulierung des Schadens beauftragt, statt diese undankbare Arbeit Deiner Vertragswerkstatt (die im Gegensatz zum Anwalt kein Geld dafür bekommt) zu überlassen? Kostet Dich doch nichts ...

Den Schaden habe ich ja an die Werkstatt abgetreten.
Und bei einer klaren Rechtslage einen Anwalt einzuschalten, hätte gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen.

Eine Antwort von der Kundendienstabteilung werde ich noch abwarten.
Falsche Antwort = Anwältin.

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#9
Hallo zusammen,
wie ist das eigentlich in der Praxis, wenn ein Ersatzteil für ein relativ junges Auto nicht lieferbar ist mit dem Ersatzwagen, den die gegnerische Versicherung bei einem unverschuldeten Unfall bezahlt?
Kann mir nicht vorstellen, dass die dann den Ersatzwagen für die gesamte Zeit bezahlt. Kommt vermutlich auch recht selten vor...

Grüße
Thomas

P.S.: Das Problem wird sicher nicht kleiner, wenn man bei einer Billigversicherung den Knausertarif mit Werkstattbindung gewählt hat.
Ebay wird mir immer unsympathischer-aber PayPal ist das Allerletzte! Nie wieder o2- die sind noch schlimmer als PayPal!
Meine Fahrzeuge:328i Cabrio(E36), Mercedes SLK 320 und seit April 2021: SEAT Mii electric und seit November 2021 noch ein Mazda CX5
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#10
(08.07.2017, 10:34)Edelfisch schrieb: P.S.: Das Problem wird sicher nicht kleiner, wenn man bei einer Billigversicherung den Knausertarif mit Werkstattbindung gewählt hat.

Thomas,
ich kann Dich beruhigen, Probleme und Unverständliches kann es mit wirklich allen Versicherungen bei der Schadensregulierung geben, völlig unabhängig von der Tarifwahl und den Kosten und dem allgemeinen Renommee der Versicherung. Im Übrigen ist sehr, sehr schwer, vorherzusagen, welche Versicherung aktuell gut in der Regulierung ist und welche nicht, da auch bei Versicherungen alle Nase lang die Geschäftspolitik sich ändert und die Versicherung, die bislang gefühlt eigentlich ganz ok war, kann morgen schon der pennyfucker unter dem Herrn sein und umgekehrt. Gemittelt aus 17 Jahren Erfahrung: Die HUK ist hier wahrlich - entgegen dem allgemeinem Ruf - nicht die schlechteste Versicherung (im Rechtsschutzbereich bspw. sogar recht gut), da gibt es deutlich schlimmeres (bspw. seit einiger Zeit offenbar leider so ziemlich alles, was über das Sparkassen-Vertriebssystem oder im Verbund mit Sparkassen läuftÜberrascht ).
Die Meinung, lieber etwas mehr ausgeben bei Versicherungen und dann besser im Schadensfall fahren, kann man so pauschal also leider nicht mehr bestätigen. Auch wenn man einen Tarif ohne Werkstattbindung hat, kann man zwar die Werkstatt frei wählen, aber das heißt noch lange nicht, dass man dann deren Rechnung auch vollständig ersetzt bekommt - denn auch völlig ohne Werkstattbindung kann eine Versicherung bei älteren Autos (keine Neuwagen) immer preiswertere Alternativangebote vorlegen (und die kommen dann meistens von "ihren" Vertragswerkstätten) und dann kann man sich schön streiten, warum man denn genau zu der bestimmten Werkstatt will und genau deren Kosten bezahlt bekommen soll. Auch ein Gutachten vor der Beauftragung der Werkstatt schützt nicht vor Streit. So ist das leider und deswegen gibt es ja auch eine große Anzahl von Rechtsstreiten auf diesem Gebiet.

Gruß
Martin
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#11
(08.07.2017, 10:34)Edelfisch schrieb: P.S.: Das Problem wird sicher nicht kleiner, wenn man bei einer Billigversicherung den Knausertarif mit Werkstattbindung gewählt hat.

Bisher war der vermeintliche Billigtarif nur von Vorteil, denn nachdem ich der Versicherung den Kasko-Schaden (im Laufe der Jahre sind schon einige Windschutzscheiben meiner Fahrzeuge hops gegangen) gemeldet habe, hat die freundliche Mitarbeiterin am Service-Telefon alles weitere in die Wege geleitet.
So auch diesmal beim Blechschaden.
Eine teurere Versicherung würde mir jetzt auch nicht weiterhelfen.

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#12
(08.07.2017, 12:37)Martin schrieb:
(08.07.2017, 10:34)Edelfisch schrieb: P.S.: Das Problem wird sicher nicht kleiner, wenn man bei einer Billigversicherung den Knausertarif mit Werkstattbindung gewählt hat.
...
Auch wenn man einen Tarif ohne Werkstattbindung hat, kann man zwar die Werkstatt frei wählen, aber das heißt noch lange nicht, dass man dann deren Rechnung auch vollständig ersetzt bekommt - denn auch völlig ohne Werkstattbindung kann eine Versicherung bei älteren Autos (keine Neuwagen) immer preiswertere Alternativangebote vorlegen (und die kommen dann meistens von "ihren" Vertragswerkstätten) und dann kann man sich schön streiten, warum man denn genau zu der bestimmten Werkstatt will und genau deren Kosten bezahlt bekommen soll. Auch ein Gutachten vor der Beauftragung der Werkstatt schützt nicht vor Streit. So ist das leider und deswegen gibt es ja auch eine große Anzahl von Rechtsstreiten auf diesem Gebiet.
Gruß
Martin

Auch diesen Grund sollte man nicht außer Acht lassen, dass die Werkstatt nicht aus dem Vollen schöpft (Erneuerungen von unbeschädigten Teilen ect., was mir auch schon passiert ist) und somit die Rechnung unnötig in astronomische Höhen treibt.
Letztendlich bezahlen dies alle anderen Versicherungsnehmer mit.

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