Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

320i Touring: Lohnt Instandsetzung?
#1
Ich habe meinen 320i Touring vor 2 Jahren abgemeldet, weil ich in der City wohne und fast nie ein Auto brauche. Seitdem steht der auf seinem überdachten Stellplatz im Hof. Hin und wieder brauche ich aber doch ein Auto und überlege nun, ob ich den wieder anmelde und die notwendigen Instandsetzungsarbeiten machen lasse. Frage also, ob das lohnt.

Der Wagen ist Baujahr 10/90, scheckheftgepflegt, hat 290.000 km (meist Autobahn), und an Mängeln sind zu nennen: Die Servolenkung geht etwas schwer, das Fahrertürschloss geht nicht (wurde bei 180.000 schon mal erneuert), der Auspuffendtopf hat Rost, der rechte Scheinwerferreflektor ist verrostet, TÜV ist natürlich längst abgelaufen.

Den Wagen habe ich stets bei BMW reparieren lassen, ebenso die Inspektionen, selber bin ich als Schrauber weitgehend untalentiert. Reicht eine normale Neuanmeldung nach der langen Standzeit? Auf was muss man achten, bevor der Motor zum ersten Mal wieder gestartet wird?

Hat jemand die richtigen Tipps für mich?
Zitieren
#2
Hört sich nach Hauptuntersuchung an, das beste ist mal mit dem Ding aúf roter Nummer vom Händler in die Werkstatt und eine ehrliche Zwinker Bestandsanalyse machen.

Ich würde mich von dem Ding kommentarlos trennen, sind einfach zuviele km. Überrascht

Aber wenn außer dem Reflektor nichts anliegt, alles läuft und das Ding kommt so über eine Abnahme - warum nicht, würde aber nicht mehr als max. 650 Euro in den Touring stecken. Für 1500 Euro geht doch schon der Abverkauf von 318 Tourings aus den Edition Baujahren los. Und das mit halb soviel km!
Oh heilige Maria der gesegneten Beschleunigung! Verlass uns nicht in diesem Moment! (Elwood Blues)

Zitieren
#3
Zitat: Reicht eine normale Neuanmeldung nach der langen Standzeit?
Hallo kpr,
normal anmelden wirst du den Touring nach dieser langen Zeit nicht mehr können.
Wenn ein Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet ist, verfällt der KFZ Brief
und ein Vollabnahme beim TÜV gemäss §21 ist erforderlich.

Für eine solche Vollabnahme muss sich das Fahrzeug natürlich in einem mängelfreien
Zustand befinden. Ferner benötigst du eine neue AU, einen neuen KFZ Brief und
neue Kennzeichen.

Sonne Gruß Uwe
Zitieren
#4
Zitat:Wenn ein Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet ist, verfällt der KFZ Brief
und ein Vollabnahme beim TÜV gemäss §21 ist erforderlich.

Für eine solche Vollabnahme muss sich das Fahrzeug natürlich in einem mängelfreien Zustand befinden.

Wobei eine §21-Abnahme keine höheren technischen Anforderungen stellt als die ohnehin fällige §29-Abnahme ...

Zitat:Ferner benötigst du ... einen neuen KFZ Brief und
neue Kennzeichen.

Den neuen Brief braucht er sowieso, da auf alte Papiere nicht mehr zugelassen werden darf. Und ob man in diesem Fall wirklich neue Kennzeichen braucht ... ich würde erstmal beim Straßenverkehrsamt nachfragen.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
Zitieren
#5
Und mehr kosten darf die Abnahme auch nicht wie eine normale Tüv abnahme. Ich weiss nicht wer solch einen Humbug in die Welt setzt das so was mehr kosten soll wie der "normale" Tüv .

Aber nur Mut , mein Winter BMW ist 5 Jahre abgemeldet draussen gestanden, kurz Inspektion gemacht und zum Tüv und los geht es ! Sonne
 .....3er Club Mitglied von 2005 bis 2021....
Zitieren
#6
Zitat: Wobei eine §21-Abnahme keine höheren technischen Anforderungen stellt als die ohnehin fällige §29-Abnahme
Hallo Ralf,
das stimmt natürlich aber mir ging es lediglich um die Feststellung, das keine
" normale " Prüfung durch andere Prüforganisationen ( GTÜ / KÜS u.a. ) erfolgen
kann, sondern eine Vorführung beim TÜV zwecks Vollabnahme erfolgen muss.

Ob die Nummernschilder erneut verwenden werden können, wird sich spätestens
bei der Zulassungsstelle herausstellen, wenn der neue KFZ Brief ausgestellt wird
und bestimmt liegt es im Ermessen der Zulassungsstelle, ob hier ein neues Kenn-
zeichen zugeteilt wird oder nicht.

Sonne Gruß Uwe

Zitieren
#7
Danke für die Informationen!

Der Kilometerstand ist tatsächlich OK und der macht mir keinerlei Sorgen, denn der Motor lief zumindest bis zur Abmeldung völlig einwandfrei. Natürlich könnte ich den Wagen gegen einen anderen gebrauchten 3er ersetzen, so um EUR 2500 müssten da genügen. Jedoch weiß ich bei meinem, welche Teile wann bereits ersetzt wurden. Der Tipp mit der roten Nummer und dann ab in die Werkstatt zwecks KV dürfte wohl angemessen sein.
Zitieren
#8
Mal interessehalber nachgefragt:

Worin unterscheidet sich denn das Prüfprocedere bei einer Vollabnahme
gem. §21 von der einer Hauptuntersuchung?
Als ich im Dezember 2004 meinen 318 E21 bekam, hatte der gerade
eine Vollabnahme (ohne Mängel Smile ) erhalten, da er über zwei Jahre
abgemeldet war.
Ich war bislang dem (Irr?)glauben aufgesessen, daß bei §21 "intensiver"
geprüft wird.
Zitieren
#9
Zitat:
Zitat: Wobei eine §21-Abnahme keine höheren technischen Anforderungen stellt als die ohnehin fällige §29-Abnahme
das stimmt natürlich aber mir ging es lediglich um die Feststellung, das keine
" normale " Prüfung durch andere Prüforganisationen ( GTÜ / KÜS u.a. ) erfolgen
kann, sondern eine Vorführung beim TÜV zwecks Vollabnahme erfolgen muss.
Hallo Wolle,
beim Prüfprocedere gibt es keine Unterschiede. Eine §21 Vollabnahme ist erforderlich,
wenn kein gültiger KFZ Brief mehr vorhanden ist. Nach bestandener Überprüfung der
Betriebs- und Verkehrssicherheit bekommt man ein Vollgutachten, das zur Beantragung
eines neuen KFZ Briefs bei der Zulassungsstelle benötigt wird.

Sonne Gruß Uwe
Zitieren
#10
Ja, genau so war es bei mir auch.
Mit dem Gutachten bin ich zum StrVAmt, wo ein neuer Brief ausgestellt
wurde.
Der alte wurde entwertet. Gegen eine "Verwaltungsgebühr" wurde mir
angeboten, diesen mitnehmen zu können. Ich habe mich damals jedoch
mit einer Kopie (natürlich auch gegen "Verwaltungsgebühr") erstmal
zufrieden gegeben, da laut Aussage der Sachbearbeiterin die
Möglichkeit besteht, das Original auch zu einem späteren Zeitpunkt
noch aus dem Archiv zu "erwerben".

Diesbezüglich: Mir hat sich damals schon nicht der Zweck einer Neu-
ausstellung des Kfz-Briefes erschlossen, wäre aber in einem Land, in
dem es für jeden Fliegenfurz fünf Gesetze und dreimal soviele Aus-
nahmeverordnungen gibt, wahrscheinlich auch müßig.
Zitieren
#11
Zitat: Diesbezüglich: Mir hat sich damals schon nicht der Zweck einer Neuausstellung des Kfz-Briefes erschlossen
Hallo Wolle,
18 Monate nach Stilllegung gilt ein Fahrzeug als endgültig aus dem Verkehr gezogen
und der KFZ Brief verfällt, ist also somit ungültig. Um ein Fahrzeug wieder in Betrieb
nehmen zu können, wird die Vollabnahme und ein neuer KFZ Brief erforderlich.

Sonne Gruß Uwe

PS: Um zu vermeiden, das der KFZ Brief nach 18 Monaten verfällt, werden viele
Fahrzeuge für einen Tag an- und anschliessend wieder abgemeldet. Denk doch
mal an die entgangenen Einnahmen, wenn der KFZ Brief nicht verfallen würde. Zwinker Fettes Grinsen

Zitieren
#12
Schon klar. Aber:

warum ein neues Dokument ausgestellt wird, in dem ich als Eigentümer
wieder oben auf der "Liste" stehe,
warum nicht einfach das vorhandene Papier weiterverwendet wird,
warum für diesen Amtsakt folglich zweimal Verwaltungsgebühren
(Entwertung, Neuausstellung) anfallen müssen...

es erscheint mir sinnentleert! Gulp
Zitieren
#13
Zitat: es erscheint mir sinnentleert!
Hallo Wolle,
sinnentleert trifft es genau und ich warte eigentlich nur auf die ersten haarsträubenden
Geschichten im Zusammenhang mit der Ausgabe der neuen Fahrzeugpapiere.

Sonne Gruß Uwe
Zitieren
#14
Sollte ich mit dem 318 nicht bis April 2007 fertig sein, werde ich
diesbezüglich ein Anekdötchen zum Besten geben können. Fettes Grinsen
Zitieren
#15
Zitat: Ich habe mich damals jedoch mit einer Kopie (natürlich auch gegen "Verwaltungsgebühr") erstmal zufrieden gegeben, da laut Aussage der Sachbearbeiterin die Möglichkeit besteht, das Original auch zu einem späteren Zeitpunkt noch aus dem Archiv zu "erwerben".
Ui! Die alten Briefe wandern in ein Archiv? Weiss jemand, wie lange die dort aufbewahrt werden? Vielleicht komme ich ja so wieder an meinen originalen Brief ...
Alles für den 3er - alles für den Club!
Zitieren
#16
das würde mich aber auch dringend interessieren Herrje!
374-388-191-1295-803
Zitieren
#17
Wie lang genau die entwerteten Briefe gelagert werden, habe ich
damals nicht erfahrung gebracht.
Aber wenn ich's mir recht überlege, werde ich im neuen Jahr direkt mal
beim StrVAmt vorstellig, um mir das Origina evtl. nochl zu sichern.

Jetzt bleibt nur zu hoffen, daß die im Zuge der neuen Fahrzeugbriefe
die alten nicht irgendwie EDV-mäßig erfaßt haben und die Originale
in den Schredder gepackt haben. Herrje!
Zitieren
#18
Ich fürchte, genauso isses. Die Daten aus dem Brief werden archiviert. Müssen sie auch, weil ja nicht alle Daten in die neuen Papiere übernommen werden.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
Zitieren
#19
Hallo Leute,

nochmals besten Dank für die Tipps wegen meines 320i Touring. In der Zwischenzeit sind ein paar Monate vergangen.

Es lief am Ende dann darauf hinaus, dass mein BMW-Händler den Wagen beim Kauf eines E-46 in Zahlung genommen hat. Dort hatte ich den alten auch Mitte der 90er gekauft. Den alten 320i hat dann ein Auszubildender dort bekommen und der machte sich das Auto wieder fit, was für den wegen der guten Quelle an Ersatzteilen und Werkzeug kein Problem war, gab nicht viele Mängel zu beheben. Selbst der BMW-Mitarbeiter, der das Auto (Batterie war leer) mit seinem LKW hier abgeholt hat, meinte, dass es noch gut 100.000 km mehr macht. So hat also ein junger Mann viel Freude mit einem unverbastelten 320i Touring in Scheckheftpflegequalität, ein praktisches Gesellenstück für die Lehre dazu, und ich habe noch einige Euros vom BMW-Händler angerechnet bekommen. Zwar weiß ich nicht, wieviel die gegeben haben, ich hatte wegen des E-46 sowieso entsprechend gehandelt, aber aufgrund des Nachlasses von über 3000 Euro auf den E-46 war es sicher nicht ganz schlecht. So war am Ende allen geholfen und was ich besonders gut finde: Der gute 320i Touring läuft weiterhin und muss nicht verschrottet oder nach Osteuropa verschifft werden.

Danke also nochmals für die freundlichen Tipps hier, das hat auf jeden Fall dazu beigetragen.
Zitieren
#20
Achtung, Ironie Bin ich so schrecklich? Verwirrt Herrje!

Zitat:So war am Ende allen geholfen und was ich besonders gut finde: Der gute 320i Touring läuft weiterhin und muss nicht verschrottet oder nach Osteuropa verschifft werden.
Oh heilige Maria der gesegneten Beschleunigung! Verlass uns nicht in diesem Moment! (Elwood Blues)

Zitieren




Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste