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Saisonkennzeichen und Kurzkennzeichen
#22
(12.02.2018, 21:12)Heinz Thewes schrieb: Danke .... Du machst mir Mut .....

Haan = Straßenverkehrsamt Mettmann

Wie hoch ist das Bussgeld wenn ich mit Saisonkennzeichen 04-10
Ende März erwischt werde ?Fettes GrinsenFettes Grinsen

Heinz

Das sieht nicht gut aus.

Das abgelaufene Saisonkennzeichen kann Bußgelder verursachen

Sollten Sie sich entscheiden, ein Saisonkennzeichen für Ihr Fahrzeug zu nutzen, so nehmen Sie damit in Kauf, Ihr Auto außerhalb des Zeitraums der Zulassung nicht zu verwenden und auf einem Privatgrundstück abzustellen. Missachten Sie diese Vorschriften, fallen neben dem Abschleppen des Fahrzeugs auf Kosten des Halters auch Bußgelder gemäß der Bußgeldtabelle an:

Verstoß Bußgeld
Außerhalb des Zulassungszeitraums das Fahrzeug in Betrieb genommen 50 Euro
Fahrzeug außerhalb des Zulassungszeitraums auf einer öffentlichen Straße abgestellt 40 Euro

Wenn Du zum Beispiel im März fährst bist du nicht versichert.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Saisonkennzeichen und Kurzkennzeichen - von realplayer - 08.03.2018, 17:10



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