Dieses Forum nutzt Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies, um deine Login-Informationen zu speichern, wenn du registriert bist, und deinen letzten Besuch, wenn du es nicht bist. Cookies sind kleine Textdokumente, die auf deinem Computer gespeichert sind; Die von diesem Forum gesetzten Cookies düfen nur auf dieser Website verwendet werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Cookies auf diesem Forum speichern auch die spezifischen Themen, die du gelesen hast und wann du zum letzten Mal gelesen hast. Bitte bestätige, ob du diese Cookies akzeptierst oder ablehnst.

Ein Cookie wird in deinem Browser unabhängig von der Wahl gespeichert, um zu verhindern, dass dir diese Frage erneut gestellt wird. Du kannst deine Cookie-Einstellungen jederzeit über den Link in der Fußzeile ändern.

Muß ich ein Automatikgetriebe tatsächlichen eintragen lassen?
#8
Hallo,

ich fahre einen 1989er 316i Automatik mit ABS. Einstufung EURO1. Meine Bemühungen für eine EURO2 Einstufung waren erfolglos, weil es keinen KLR mit Gutachten für die Ausführung mit Automatikgetriebe gibt = andere Getriebeübersetzung und damit "andere" Abgaswerte als die handgerührte Ausführung.
Weiterhin hat meine Kiste eine verstärkte Bremsanlage mit innenbelüfteten Bremsscheiben vorn und Scheibenbremsen hinten, alles identisch mit der Ausführung wie beim 325i. Der normale 316i hatte damals einfache Scheiben vorn und Trommelbremse hinten. Ob die luxuriöse Bremsanlage jetzt durch das Automatikgetriebe, das ABS oder die Kombination begründet ist kann ich leider nicht sagen.
Ich denke mal an einer Eintragung des Automatikgetriebes führt kein Weg vorbei.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Muß ich ein Automatikgetriebe tatsächlichen eintragen lassen? - von Günter B - 20.02.2018, 20:30



Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste