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Muß ich ein Automatikgetriebe tatsächlichen eintragen lassen?
#1
Die Frage beschäftigt mich seit geraumer Zeit, da ich voraussichtlich bald nicht mehr richtig laufen kann: Muß ich ein Automatikgetriebe eintragen lassen?

Die Fakten: Ich fahren einen gasbetriebenen 318i Touring M 40 und habe ein identisches Fahrzeug zu Hause ohne Gasbetrieb nochmals als Teilespender stehen. Einziger Unterschied: Mein Touring hat ein Schaltgetriebe, der andere Touring hat ein Automatikgetriebe. Beide Fahrzeuge sind von Fertigungszeitpunkt nur 10 Monate auseinander. Mein Touring ist aus 12.91 und wurde im 1.92 zugelassen - das Spenderfahrzeug ist aus 10.92.

Nun teilte man mir auf Anfrage in der Gas-Werkstatt mit, daß ich den Umbau auf Automatik eintragen lassen müßte (Ich nehme wohl an wegen der Abgasveränderungen). Daher meine Frage: Haben die in der Werkstatt Recht? Muß ich ein Automatikgetriebe eintragen lassen, wenn der Wagen, in dem das Automatikgetriebe eingebaut werden soll, mit einer Gasanlage ausgerüstet wurde.

Ich würde es wirklich sehr bedauern, wenn ich auf meinen Touring verzichten müßte.
Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken















Eine Erältung hätte auch gereicht.
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#2
Hallo Lutz, Dwight weder das Fahr- noch das Abgasverhalten maßgeblich ändern, und die Getrebevariante aus der ZB1 direkt ( mal abgesehen von den beim Hersteller abfragbaren Daten ) nicht hervorgeht, sehe ich da keinen Ansatz das einzutragen. Kannst ja mal rumfragen, wer das in der anderen Richtung ( die vermutlich häufiger vorkommt ) bereits gemacht hat
Gruß Daniel
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen!...Außer durch noch mehr Hubraum!
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#3
Hallo Daniel,

ich kann mir das eigentlich auch nicht vorstellen, da es genügend Umbauten von Automatikgetriebe auf Schaltgetriebe geben wird (gerade bei 325i oder 325e) und da garantiert nicht solche Fragen auftauchen. Da mein Touring aber mit einer Gasanlage versehen ist (ich fahre jeden Tag mindestens 120 Km), hielt ich so etwas für möglich.
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#4
frag den Prüfer der Dir die Gasanlage eingetragen hat, dann weißt Du es gebau
Gruß Daniel
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#5
Wenn sich die TSN (= Typschlüsselnummer = 2.1 in Zulassungsbescheinigung) unterscheiden, dann will die Zulassungsbehörde das wissen. Also gucken.
http://www.hsn-tsn.de/bmw.html
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#6
Guter Aspekt, bin aber nicht sicher ob das beim E30/5 der Fall ist
Gruß Daniel
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#7
Bei den LPG Anlagen liegt ja eine Eintragung via Einzelabnahme mit einem entsprechenden Abgasgutachten zur Anlage vor ---- kann durchaus sein, dass es deswegen Probleme geben könnte, muss man aber wohl letztlich erfragen.
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#8
Hallo,

ich fahre einen 1989er 316i Automatik mit ABS. Einstufung EURO1. Meine Bemühungen für eine EURO2 Einstufung waren erfolglos, weil es keinen KLR mit Gutachten für die Ausführung mit Automatikgetriebe gibt = andere Getriebeübersetzung und damit "andere" Abgaswerte als die handgerührte Ausführung.
Weiterhin hat meine Kiste eine verstärkte Bremsanlage mit innenbelüfteten Bremsscheiben vorn und Scheibenbremsen hinten, alles identisch mit der Ausführung wie beim 325i. Der normale 316i hatte damals einfache Scheiben vorn und Trommelbremse hinten. Ob die luxuriöse Bremsanlage jetzt durch das Automatikgetriebe, das ABS oder die Kombination begründet ist kann ich leider nicht sagen.
Ich denke mal an einer Eintragung des Automatikgetriebes führt kein Weg vorbei.
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#9
Die Bremse liegt im ABS, nicht aber der Automatik begründet. Und dass keine EURO2 mit diesem KLR klappt, liegt nicht daran, dass das so wäre, sondern dass die Drehzahlerhöhungen ggf. Zum Problem werden, und schlichtweg, dass man für die wesentlich selteneren Automaten keine extra Kohle in die Hand nehmen wollte
Gruß Daniel
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#10
Meinen 25er Touring habe ich seinerzeit von Automatik auf Schaltgetriebe umgebaut und es wurde nirgends eingetragen. Eine andere Hinterachsübersetzung oder ein Sportgetriebe steht ebenfalls nicht explizit in den Papieren und ist alles nur über eine Ausstattungsabfrage zu erfragen.
Da kein Prüfer der Welt die je abfragen wird, wird auch niemand je einen Umbau auf Automatik überhaupt feststellen.

Wenn du allerdings die vorhandene Gasanlage in den Automatiktouring verbauen möchtest, brauchst du immer ein neues Gutachten für die Eintragung (selbst wenn er die absolut selbe Ausstattung wie das bisherige Fahrzeug hätte), da das Gutachten immer Fahrzeugspezifisch ist (gilt nur für die eine FIN kombiniert mit genau den verwendenten Gasanlagenkomponententypen Tankarmatur/Verdampfer/Rails, da hat sich jemand eine schöne Gelddruckmaschine aus gedacht) und muß für jedes einzelne Fahrzeug neu erstellt werden.
Dieses Gutachten zu bekommen ist aber weder für dem Umbaubetrieb, noch für eine Privatperson als Selbstschrauber ein Problem. Kostet halt nur ein zweites Mal die entsprechenden (bezahlbaren) Gelder an den "Herausgeber" und ist bei einem gängigen Auto wie den E30 kein Problem. Mit diesem "Abgasgutachten" und den Papieren zu dem Komponenten und dem Tank kannst du die vorhandenen Anlagenkomponenten ohne Probleme in ein anderes Auto eintragen lassen.


@Lutz
Wenn du noch genauere Fragen hast, rufe mich einfach an. Nummer ist immer noch die selbe. Klärt sich am Fernofon unkomplizierter.

Kompakt, schlicht, gut motorisiert und langlebig - aus heutiger Sicht einer der besten BMW aller Zeiten
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#11
Kommen halt ordentliche Eintragungsgebühren zusammen - hat man aber durch LPG ja recht schnell wieder drin ...
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#12
Ich würde mal Gutachten plus Eintragung so um 250,-€ kalkulieren.

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#13
(23.02.2018, 09:18)bastelbert schrieb: Da kein Prüfer der Welt die je abfragen wird, wird auch niemand je einen Umbau auf Automatik überhaupt feststellen.

Wenn du allerdings die vorhandene Gasanlage in den Automatiktouring verbauen möchtest, brauchst du immer ein neues Gutachten für die Eintragung (selbst wenn er die absolut selbe Ausstattung wie das bisherige Fahrzeug hätte), da das Gutachten immer Fahrzeugspezifisch ist (gilt nur für die eine FIN kombiniert mit genau den verwendenten Gasanlagenkomponententypen

@ heiko: Ich will die Gasanlage nicht umbauen, sondern ein Automatikgetriebe in den mit einer Gasanlage bestückten einbauen. Daß ich ansonsten das Automatikgetriebe nicht eintragen lassen brauch, ist mir auch bekannt. Es ging mir dabei nur um die Gasanlage.
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Eine Erältung hätte auch gereicht.
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#14
Da die Gasanlage/das Abgasgutachten lediglich der FIN zugeordnet und die Anlage auch abgenommen/eingetragen ist, wird da niemand jemals nach fragen...zumal die (nicht einzutragende) Ausstattung zum Zeitpunkt der Eintragung der Gasanlage kann kein "Fremder" jemals nach vollziehen kann.

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#15
[quote='bastelbert' pid='302543' dateline
Da kein Prüfer der Welt die je abfragen wird, wird auch niemand je einen Umbau auf Automatik überhaupt feststellen.

[/quote]

Seit ich meinen 635csi auf Handschaltung umgebaut habe, stelle ich mir die selbe Frage schon- im Motorraum steht auf dem Typenschild 635 Csi A.
Ist zwar bisher keinem aufgefallen aber ich überlege schon, das Ganze mal „amtlich“ zu machen. Wirklich überflüssig?
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#16
Mach dir keine Gedanken,die LPG Geschichte ist auf den Motor abgestimmt,einzig die Streichung der Euro2 könnte passieren.Das Diff ist auch gleich,endweder 4,27 oder 4,45 was Geschaltet und Automatik in Limo oder Touring verbaut ist.
Beratung bei Restauration und Instandsetzung,über 30Jahre e30
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