30.12.2005, 16:34
Um beurteilen zu können, was gemeint ist, müsste man noch wissen, ob es sich um eine Einbahnstraße handelt. Oder ob am rechten Fahrbahnrand Straßenbahngleise liegen, dann könnte das Schild nämlich links stehen und Anfang und Ende wären vertauscht.
Wenn ich davon ausgehe, daß das Schild rechts steht, vermute ich mal, daß an dieser Stelle absolutes Halteverbot herrscht. Auf dem Seitenstreifen ab dem Schild allerdings werktags von 7-11 Uhr nur eingeschränktes Halteverbot und Mo-Fr 11-18 Uhr (Sa. 11-14 Uhr) mit Parkschein parken erlaubt ist...
Aber vermutlich ist alles ganz anders.
Wenn ich davon ausgehe, daß das Schild rechts steht, vermute ich mal, daß an dieser Stelle absolutes Halteverbot herrscht. Auf dem Seitenstreifen ab dem Schild allerdings werktags von 7-11 Uhr nur eingeschränktes Halteverbot und Mo-Fr 11-18 Uhr (Sa. 11-14 Uhr) mit Parkschein parken erlaubt ist...
Aber vermutlich ist alles ganz anders.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)