28.12.2018, 03:38
Naja Gesetze sind nicht immer zwingend bindend.
Es gibt ja auch noch Verordnungen, Verwaltungsanordnungen und hier bei Feinstaub das Opportunitätsprinzip § 47 OWiG.
Wenn eine Kommune also die 80 € Bußgeld plus Bearbeitungsgebühren nicht erheben will kann sie das.
;-)
Es gibt ja auch noch Verordnungen, Verwaltungsanordnungen und hier bei Feinstaub das Opportunitätsprinzip § 47 OWiG.
Wenn eine Kommune also die 80 € Bußgeld plus Bearbeitungsgebühren nicht erheben will kann sie das.
;-)