21.02.2006, 12:34
Naja, sagen wir mal so: Der Irrglaube, dass alles, was in einem Vertrag steht, auch rechtswirksam ist, ist sehr weit verbreitet. Insofern sind diese ganzen "Spaßbieter werden ohne Vorwarnung standrechtlich erschossen" - Klauseln zumindest geeignet, Spaßbieter mit schlichtem Gemüt davon abzuhalten, Auktionen zu sabotieren.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)