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Kampf den Youngtimern!
#1
Täusch ich mich, oder ist die Abschaffung des 07er Kennzeichens für Youngtimer und Bastelbuden (erst ab 30 Jahre, Kriterien wie H-Kennzeichen, siehe u.a. [url]http://www.oldtimer-nfo.de/aktuelles/07er_kennzeichen_2006/bericht.htm
[/url]) hier irgendwie gar kein Thema?

Was mich ja echt wundern würde...

O-O
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#2
Doch. Unter anderem dort:

klick

Da meine E30´s aber noch nicht 20 sind und ich auch sonst nie vor hatte mit roten Schildern zu fahren, betrifft mich das nicht.
Gruß
Chris :)
........................................................................................................
325iA-Touring
318is-Baur TC2 (49989-13)

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#3
Ok, ich muss zugeben, ich bin im E30 Forum nicht so auf dem Laufenden Fettes Grinsen

O-O
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#4
Zitat:Täusch ich mich, oder ist die Abschaffung des 07er Kennzeichens für Youngtimer und Bastelbuden hier irgendwie gar kein Thema? Was mich ja echt wundern würde...
Hallo O-O,
na ja, die Anzahl der Bastelbuden scheint hier vergleichsweise gering zu sein Zwinker Fettes Grinsen
und ansonsten kann ich mich Chris nur anschliessen. Meine E30´s sind ebenfalls
noch keine 20 Jahre alt und auch für mich ist das 07er Kennzeichen kein Thema.
In einigen Jahren werden die Sammler von Youngtimern die Vorzüge von Sammel-
policen geniessen können und auch die bevorstehende Umlegung der KFZ Steuer
auf die Mineralölsteuer wird zu einer deutlichen Reduzierung der Fixkosten beitragen.

Sonne Gruß Uwe
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#5
Zitat:die bevorstehende Umlegung der KFZ Steuer
auf die Mineralölsteuer wird zu einer deutlichen Reduzierung der Fixkosten beitragen.

Dagegen formiert sich gerade der erbitterte Widerstand der Bundesländer. Den die Kraftfahrzeugsteuer fließt den Ländern zu, die Mineralölsteuer dem Bund. Und über Ausgleichszahlungen ist man sich im Rahmen der Gespräche zur Föderalismusreform nicht einig geworden. Klar, der Bund krallt jeden Euro fest an sich, dessen er habhaft werden kann. Das letzte was ich als Gerücht vom Dienst gehört habe: Bei Altautos bleibt die Be(s)teuerung vom Prinzip her wie sie ist (o.k., man könnte vielleicht die Steuersätze mal wieder etwas anpassen, sicher nicht sofort, aber mittelfristig vielleicht ...) und für neue Fahrzeuge gibt's eine Steuer nach dem CO<sub>2</sub>-Ausstoß lt. Prospekt.

Der DEUVET ist natürlich wieder in erfolgversprechenden Verhandlungen (Vielleicht sollte man auch mal mit den Leuten reden, die auch was zu sagen haben?) und wir harren der wunderbaren Dinge, die da noch kommen.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#6
tach,

einem Wechselkennzeichen auch für den Alltagsbetrieb alá Österreich und Schweiz hat unser Bundesverkehrsminister eine eindeutige Abfuhr erteilt.
Schade, fände ich äußerst nützlich!
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#7
Zitat:auch die bevorstehende Umlegung der KFZ Steuer
auf die Mineralölsteuer wird zu einer deutlichen Reduzierung der Fixkosten beitragen

*LOL*

Das glaub ich erst, wenn ich´s sehe! Vorher glaube ich, dass ich irgendwann mal eine Rente bekomm!

Manchmal macht es dieses Land einem echt schwer, es zu lieben!

O-O
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#8
Natürlich ist die 07er Nummer auch bei den E30 Fahrern ein Thema.

[Bild: 320inummer.jpg]

Bis 12.09.2007 kann ich diese noch nutzen aber dann??? Traurig

Na ja, ich werde schon einen Weg finden meinen 83er E30 auch ohne Kat und 07er Nummer weiter zu bewegen und pflegen...hoffentlich auch einen finanziell brauchbaren.

Viele Grüße
Thomas
"Es gibt Automobile, die fährt man, weil man es sich leisten kann. Einen BMW leistet man sich, weil man fahren kann" (BMW Werbung, 1974)

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#9
Kommt Zeit, kommt Lösung. Wenn der gerade Weg nicht zum Ziel führt ... im Moment bin ich ganz hoffnungsvoll, daß es ohne Mehrkosten (wenn auch um den Preis vermeidbarer Rennerei) möglich sein wird, das 07er Problem zu umschiffen.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#10
Ich brauche mehr Details Fettes Grinsen
"Es gibt Automobile, die fährt man, weil man es sich leisten kann. Einen BMW leistet man sich, weil man fahren kann" (BMW Werbung, 1974)

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#11
Ich auch. Fettes Grinsen
Aber es gibt bereits schlaue Leute mit schlauen Ideen und dem notwendigen Maß an Tatkraft. Fettes Grinsen
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#12
Hallo Ralf,
hmmm.................den DEUVET kannst du damit aber nicht gemeint haben, oder?! Zwinker Fettes Grinsen

Sonne Gruß Uwe
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#13
Die Aktivitäten des DEUVET lassen sich ganz gut unter http://www.deuvet.de verfolgen. Mal sehen, wann denen ein Lichtlein aufgeht und die Diskrepanz zwischen Hurrameldungen und Realität etwas reduziert wird. Zwinker
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#14
Hallo Ralf,
na ja, die DEUVET Infos 05 / 05 und 06 / 05 waren ja der Anlass für den Thread
"H Kennzeichen - 07er Nummer - Wechselkennzeichen". Inhalt waren Meldungen
wie z.B. "Auf dem Weg zum Wechselkennzeichen" und " einheitliche Altersgrenze
von 25 Jahren für H Kennzeichen und 07er Zulassung". Der DEUVET ist bereits auf
den Boden der Tatsachen zurückgekehrt und noch realistischer als in der aktuellen
Info 01 / 06, ist eine Schilderung der Ereignisse gar nicht mehr möglich.

Der DEUVET musste feststellen, das eine einheitliche Altersgrenze von 25 Jahren
politisch nicht gewollt ist und aller Inhabern mit befristeten 07er Zulassungen wird
empfohlen, bei den Zulassungsstellen nach der Möglichkeit einer unbefristeten 07er
Zuteilung zu fragen, da die neue Verordnung erst ab dem 01.01.07 in Kraft tritt.

http://www.deuvet.de/archiv/pdf/2006/DEU..._01-06.pdf

Sonne Gruß Uwe
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#15
Naja, auf der Homepage gibt's immer noch ganz groß und rot und prominent den Link "ACHTUNG: 07er Nummer gefährdet. DEUVET ist aktiv!
Klicken Sie hier für weitere Informationen". Und dahinter finden sich nur total überholte Infos, die einen glauben machen, die Verschiebung der Altersgrenze auf 30 Jahre sei noch nicht beschlossen und der DEUVET kämpfe weiterhin (erfolgversprechend) für die Beibehaltung der 20-Jahres-Grenze.

Auch unter "News" kein Wort zum Sachverhalt.

Der Artikel in der aktuellen DEUVET-Info ist vor der Bundesratssitzung vom 10.2. geschrieben und beschreibt zwar korrekt den Sachverhalt, allerdings noch im Konjunktiv, es könnte so kommen, wenn entsprechend der Vorlage abgestimmt würde. Es gab übrigens eine Abweichung: Die Neuregelung tritt früher in Kraft als vom DEUVET "angedroht".

Bald sind 2 Wochen seit dem Bundesratsbeschluß vergangen und es gibt definitiv vom DEUVET keine Pressemitteilung oder irgendeine andere offizielle Stellungnahme zu diesem Thema und der Einordnung der neuen Situation durch den DEUVET oder zu neuen Plänen, was man vielleicht jetzt noch tun könne.

Lieber verbreitet man Pressemitteilungen zur H-Kennzeichen-Verträglichkeit von Autogas-Nachrüstungen oder zu Sonderangeboten für Motorradfahrer bei DB AutoZug ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#16
Hallo Ralf,
die aktuelle Gestaltung der Hompage ist tatsächlich ein bisschen peinlich für den DEUVET
aber anscheinend ist man dort nicht in der Lage, die Seite kurzfristig zu überarbeiten
und die überflüssig gewordene 07er Aktion zu entfernen.

Es stimmt natürlich, das die Artikel in den Infos 01 / 06 vor der Bundesratssitzung vom
10.02.06 geschrieben wurden und leider erscheinen die neuen Infos erst Mitte April aber
das entschuldigt keinesfalls die lächerlichen News vom 13.02. ( Gasanlagen ) und 20.02.
( DM Autozug ) und die fehlenden Pressemitteilungen oder Stellungnahmen des DEUVET
zu wirklich wichtigen Themen.

Sonne Gruß Uwe

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#17
Ha! Irgendwann in den letzten zwei Stunden hat's beim DEUVET geschnackelt!

Die Homepage ist vom 07er - Unfug befreit und es gibt eine Pressemitteilung zum Thema.

Neu darin:

Der DEUVET arbeitet daran über den Bund-Länder-Fachausschuss Fahrzeugzulassung eine Weitergeltung, d.h. unbefristete Verlängerung Roter 07-Kennzeichen, auch für Fahrzeuge zu erreichen, die das neue Einstiegsalter von 30 Jahren noch nicht erreicht haben.
Die Gespräche hierzu mit den Bundesländern laufen aktuell.
Die Problematik wird auf der Sitzung des BLFA Anfang Mai behandelt. Wir werden im Anschluss über die Ergebnisse informieren


Mal sehen, was es bringt ...

Außerdem können wir folgendes nachlesen:

Erfolge des DEUVET:
Durchsetzen konnten wir uns mit unseren Forderungen in zwei Bereichen.
Die Löschungsfrist wird von 18 Monaten auf 7 Jahre verlängert. So sind nun alle langwierigen Restaurierungsphasen möglich, ohne dass eine Vollabnahme erforderlich wird. Diese Regelung stellt eine erhebliche Vereinfachung für Oldtimerbesitzer dar.


Ich weiss ja nicht, was daran so toll ist. Eine Vollabnahme unterscheidet sich meiner Erfahrung nach im Umfang nioht und beim Preis um gut 10 Euro von einer normalen Abnahme. Ob ich nach 5-jähriger Stillegung 10 Euro mehr oder weniger für den TÜV bezahle, ist mir offen gestanden schnuppe. Der zweite Vorteil wäre theoretisch der Erhalt der Fahrzeugpapiere. Dumm nur, daß noch für Jahrzehnte dank neuer EU-Papiere bei Wieder-Inbetriebnahme neue Papiere fällig sind. Auch da bringt die Neuregelung also auf lange Frist keinen Vorteil.

Zurück zur Presemitteilung:
Auf Betreiben der Überwachungsorganisationen enthielt der Entwurf eine Regelung für eine Verschärfung der Hauptuntersuchung bei erheblicher Überschreitung des HU-Termins.
Wir haben gegenüber dem BMV im Sinne der Oldtimerszene gegen eine solche Reglung Stellung bezogen, da hier Oldtimer übermäßig belastet werden. Gerade Oldtimer mit H-Kennzeichen werden häufig wegen Winterpause oder Restaurierung über viele Monate abgestellt, ohne dass sie abgemeldet werden. Die Halter solcher Fahrzeuge würden durch eine „Strafgebühr“ bei erheblicher Fristüberschreitung ohne vernünftigen Grund zusätzlich zur Kasse gebeten.
Man ist unserer Argumentation und der Darlegung weiterer Verbände gefolgt. Die Überwachungsorganisationen konnten sich nicht durchsetzen. Eine verschärfte HU mit zusätzlichen Gebühren wird es nicht geben.


Dazu fällt mir eine Meldung ein, die ich letzte Woche gelesen habe: Angeblich waren es die technischen Überwachungsvereine, die ihr Ansinnen zurückgezogen haben. Grund: Die erweiterte HU gibt es bereits jetzt. Allerdings ohne Mehrpreis. Ob der große oder kleine Umfang "durchgezogen" wird, liegt z.Zt. im Ermessen des Prüfers. Weil kostenneutral muß er sich daher auch nicht beim Fahrzeughalter rechtfertigen. So kann, wo es geraten scheint, im Sinne der Verkehrssicherheit genauer hingeschaut werden...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#18
Mal sehen, ob der DEUVET mit dem Tempo unserer Regierung mithalten kann:

http://www.handelsblatt.com/pshb?fn=tt&a...id=1196141

Gestern vom Kabinett beschlossen: Das Kennzeichnen von Randgruppen hat in Deutschland ja eine lange Tradition...

O-O


PS: Würde mich nicht wirklich wundern, wenn der Hersteller dieser Plaketten wieder einmal mit irgendeinem Mitglied des Kabinetts verwandt oder verschwägert wäre und Schwarzschilling(s) von einer Tasche zur Anderen wandern...

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#19
Zitat:Das Kennzeichnen von Randgruppen hat in Deutschland ja eine lange Tradition...
Hallo O-O,
war die Anspielung auf ein weniger erfreuliches Kapitel
der deutschen Geschichte unbedingt erforderlich Verwirrt

Sonne Gruß Uwe
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#20
Die Randgruppen mit ihren Stinkorgeln werden ja gerade nicht gekennzeichnet. Und die Plaketten sind rund und weiss.

Inzwischen habe ich mir den gestern verabschiedeten Entwurf zur
Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge

besorgt.

Angeblich (so stand es in den Zeitungen) sollten davon hauptsächlich rußende Diesel betroffen sein. Tja, nun habe ich mir mal den Verordnungstext besorgt und was steht drin? Schadstoffgruppe 1 sind übrigens die ganz üblen Stinker, für die am allereinfachsten Fahrverbote verhängt werden können.


Zitat:

Zu Nummer 1 (Schadstoffgruppe 1)
Zur Schadstoffgruppe 1 gehören Kraftfahrzeuge mit Selbstzündungsmotor (Dieselmotor) der
Stufe Euro 1 und schlechter sowie Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor (Ottomotor) die
nicht mindestens die Anforderungen der Stufe Euro 1 (Richtlinie 91/441/EWG oder besser) erfüllen.

Ach ja: Es gibt natürlich Fahrzeuge, die von dieser Verordnung ausgenommen sind. Der DEUVET hat uns ja z.B. versprochen, daß Oldtimerfahrzeuge von dieser Regelung ausgenommen sind. Irgendwie kann ich das in den Ausnahmen nicht finden ...

Zitat:
(2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf:
1. mobile Maschinen und Geräte,
2. Arbeitsmaschinen,
3. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
4. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
5. Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen
Betreuung der Bevölkerung,
6. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich
gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis
3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen
Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" nachweisen,
7. Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch
genommen werden können,
8. Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes,
die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten,
soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden,
9. zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich
um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr
handelt.

Merke: In den Fahrverbotszonen darf eine Export-Isetta mit 3 Rädern fahren, während eine Isetta in Deutschlandausführung mit 4 Rädern Fahrverbot hat. Und ein Motorrad mit demselben Motor darf auch fahren. Und ein Moped, das eine lange Zweitaktfahne hinter sich herzieht, auch...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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