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Unfall mit Radfahrer
#1
Heute ist es meinem Sohn mit seinem 318 i/ E 30 passiert:

Radfahrer bog in Münster vor ihm nach links ab, ohne Handzeichen zu geben und kollidierte mit dem E 30.

adfahrer leicht verletzt. Polizei hinzugezogen, Radfahrer( 16 Jahre alt) verzichtete auf Krankenwagen, da Verletzumgennicht zu schlimm.
Unfallanzeige der Polizei wird gefertigt.

Zunächst einmal gut, dass dem Radfahrer nicht mehr passiert ist!

Schuldfrage lt. Zeugen u. Polizei liegt wohl beim Radfahrer.
Nun zum Schaden beim 318 I:
vorher einige Ec kdaten: 318 i, EZ 6/85 KM Stand ca. 98.000 KM, Erstbesitzer hat ihn als Neufahrzeug "DINOL"-Hohlraumversiegeln lassen, was zum sehr guten und absolur rostfreien Zustand des 318i beigetragen haben dürfte. Exelenter Pflegezustand!) 19 Jahre in 1. Hd.

Beschädigung am e 30: rechten Vorderkotflügel erneuern. Stoßstange erneuern. Stoßstangenleiste rechts erneuern, Motorhaube ( wo der Radfahrer draufgeflogen is) zumindest ausbeulen uind lackieren. Evtl Schürze vorne lackieren.
Meinbt ihr, dass es sich um Reparaturschaden handelt? Oder übersteigen die Rep.kostenb den Wiederbeschaffungswert?

Ich betone nochmal, dass es sich um ein wirklich E 30 Fahrzeug handelt, sowohl von der aüßeren Substanz (rostrei) als auch vom Schecklheft.

Ausstattung usw. platangrünmet./2 Türer, Color,Schiebedahc, Nebel, Radio 4 Lautsprecher, Nebel, el. FH, super sauberer unverschlissener Innenraum usw.

Wozu ratet ihr mir, uns. Habt igr Tipps?
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#2
Naja, angenommen, der Radfahrer wäre tatsächlich an dem Unfall zu 100% schuld, hilft Dir das vermutlich auch nichts. Ich gehe mal davon aus, daß der Wagen keine Vollkasko hat. Und daß aus einem 16-jährigen kein Geld herauszuleiern ist.

Aber angenommen er würde zahlen: So richtig offiziell nach allen Regeln der Kunst repariert dürften das 2000 EUR werden. Nimmt man Kotflügel, Haube und Stoßstange vom Schrott und lässt den Lackierer das Ganze lackieren und zusammenbasteln, wird man mit der Hälfte hinkommen. Ist letztlich Deine Entscheidung, wie viel Geld Du in den Wagen reinstecken möchtest ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#3
@Ralf,
der Radfahrer müsste doch eigentlich über seine Eltern haftpflichtversichert sein,oder ?
@Kiste:Wenn man gute,gebrauchte Teile nimmt,selbst schraubt und einen preiswerten Lackierer hat,sollte die Reparatur machbar sein.
Grüße Thomas
Ebay wird mir immer unsympathischer-aber PayPal ist das Allerletzte! Nie wieder o2- die sind noch schlimmer als PayPal!
Meine Fahrzeuge:328i Cabrio(E36), Mercedes SLK 320 und seit April 2021: SEAT Mii electric und seit November 2021 noch ein Mazda CX5
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#4
Zitat:@Ralf,
der Radfahrer müsste doch eigentlich über seine Eltern haftpflichtversichert sein,oder ?
Wenn seine Eltern überhaupt eine Privathaftpflichtvesicherung haben sollten, diese Versicherung den 16-jährigen mitversichert und wenn in dieser Versicherung auch Verkehrsunfälle abgedeckt sind - ja.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#5
Hallo Ralf,
gibt es wirklich Familien mit Kindern ohne Haftpflichtversicherung?Fiele mir im Traum nicht ein,keine zu haben.Und Kinder ohne eigenes Einkommen sind mitversichert,auch wenn sie mit dem Fahrrad einen Unfall verursachen.Aber ich frage gleich mal meinen "Versicherungspeter".
Grüße Thomas
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#6
Bei meiner Versicherung wären Kinder ohne eigenes Einkommen auch mitversichert. Und Verkehrsunfälle zu Fuß oder mit dem Fahrrad auch. Ist allerdings nicht überall so.

Lass es mich so sagen: Wer nichts hat, kann auch für nichts haftbar gemacht werden...

Und 35% aller Haushalte haben keine Privathaftpflicht.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#7
Hallo zusammen,
ich habe gerade mit meinem "Versicherungspeter" telefoniert.Wir haben die Allianz Familienhaftpflicht "optimal" mit Forderungsausfalldeckung,d.h.
wenn mir so etwas passieren würde,bekäme ich meinen Forderungsausfall von der eigenen Haftpflichtversicherung ersetzt.Allerdings muß der
Schädiger bekannt und "geständig" sein.Diese Versicherung kostet allerdings auch für unsere Familie 127,-€ pro Jahr.
Grüße Thomas
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#8
Anwalt nehmen oder mindestens ein "Gedächnisprotokoll" anfertigen.

Auch wenn nichts "passiert" ist.

Unfälle mit Kindern werden immer von der Staatsanwaltschaft verfolgt!

Mir ist ein Inlinescater ins Auto gefahren (stand am Fahrbahnrand). Ich schuld!!! "hätte damit rechnen müssen, das ein Kind sich plötzlich von der Gruppe löst."

Viel Erfolg - ist natürlich unabängig von der Haftpflichversicherung
Wir sind Papst ###suche das letzte gebaute (noch zugelassene) E30 Cabrio### CabrioTouren in Nordhessen und Südniedersachsen ###
http://www.cabrio-und-roadstertouren.net/
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#9
Ist mir auch so bekannt, dass man bei Kindern eigentlich immer selbst der Mops ist. Aber vermutlich wird ein 16jähriger anders eingeschätzt als z.B. ein Kleinkind mit 4.
Ich hab mir gleich als ich ausgezogen bin eine Privathaftpflicht zugelegt. Man weiß ja nie was kommt und so teuer ist es nun auch nicht. Und es ist eigentlich auch wie mit nem Regenschirm - wenn man einen dabei hat, regnets komischerweise auch nie Zwinker
Aber spätestens mit Kids wär ne Haftpflicht für mich unerlässlich
Ab sofort ein Rausch für's ganze Leben ;-)
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#10
Zitat:Ich hab mir gleich als ich ausgezogen bin eine Privathaftpflicht zugelegt.

"In Winnenden bei den Spinnenden" herrschen ja komische Sitten - hier bekommt man auch vollständig bekleidet eine Privathaftpflicht! Fettes Grinsen
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#11
Ja wusstest Du etwa nicht, dass Winnenden eine Nudisten-Kommune ist?
Wir sind in Baden-Württemberg sozusagen das, was der Ostseestrand in der ehemaligen DDR war Zwinker
Ab sofort ein Rausch für's ganze Leben ;-)
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#12
Zur Ausgangsfrage -falls sich noch jemand erinnert- Zwinker ist folgendes festzustellen: Ein 16 jähriger ist beschränkt deliktsfähig. Maßgebend ist ob er die "zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht" hatte Verwirrt . Bezogen auf die Teilnahme am Straßenverkehr und die konkrete Situation dürfte das zu bejahen sein. Mehr Theorie ist der Rückgriff auf die Eltern aus § 832 BGB wg Verletzung der Aufsichtspflicht. Traurig Da in jedem Fall eine unerlaubte Handlung vorliegt, könnte ggf. auch eine Haftung aus § 829 BGB "Billigkeitsgründe" abgeleitet werden.Die anzustellende Abwägung ist so definiert, daß ich sie nicht wiederholen möchte. Muß man 2-3 mal lesen um sie annähern zu verstehen Haare zu Berge: Die breit diskutierte Versicherungsfrage kommt erst danach ins Spiel, nämlich wenn es darum geht, ob die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gegeben ist oder es jemanden gibt der kraft (Versicherungs)vertrag eintreten muß oder aber man mit Ärger und Aufwand einen Anspruch feststellen läßt, der dann nicht realisiert werden kann!! Sauer Auf jeden Fall hoffe ich, daß es gelingen wird das offensichtliche Schmuckstück wieder in den Originalzustand zu versetzen
Gruß
Harald
Gruß
Harald
der weissblaue Zweiradfahrer
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#13
Hui! Rechtsbearung online! Fettes Grinsen

Im Ernst: Wenigstens ist der kleine Racker älter als 10 Jahre - darunter hat man neuerdings wohl überhaupt keine Möglichkeiten mehr, an sein Geld zu kommen. Einschlägigen Zeitungsberichten (von denen ich nach wie vor hoffe, dass sie klassische Boulevardübertreibungen sind) zu Folge dürfen Kinder unter 10 sich ja inzwischen zu Banden zusammenschließen und raubend und brandschatzend durch die Städte ziehen, ohne daß man irgendjemanden dafür ans Zahlen bekommt ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#14
Jedenfall würd ich vom

[Bild: zeugnissverweigerungsrecht2hk.jpg]

...gebrauch machen.

Wollt die Sache hier nur auflockern Fettes Grinsen
BMW ist nicht alles, aber Spass machts trotzdem.
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#15
Geschrieben: 23.03.2006 16:07

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Hui! Rechtsbearung Verwirrt online!

Ralf
du altes Lästermaul, soll ich Dir beim Suchen der verlorengegangenen Taste suchen helfen? Zwinker
Gruß
Harald
der weissblaue Zweiradfahrer
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#16
Hallo,

Zitat:Im Ernst: Wenigstens ist der kleine Racker älter als 10 Jahre - darunter hat man neuerdings wohl überhaupt keine Möglichkeiten mehr, an sein Geld zu kommen.

meine beiden (schon mehrfach erwähnten) kleinen Racker sind drei bzw. bald fünf Jahre alt. Für kleines Geld habe ich den familiären Haftpflichtschutz um Deckung für deliktunfähige Kinder erweitert. Falls also mal jemand einen Haftpflichtschaden produzieren möchte... Achtung, Ironie
BMW Diesel alltags, Roadster sonn(ig)tags
Viele Grüße, Peter
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#17
Hallo,

btw: Wie weit sind eigentlich die Regelungen zur Aufnahme minderjähriger Mitglieder im BMW 3er Club gediehen? Zwinker
BMW Diesel alltags, Roadster sonn(ig)tags
Viele Grüße, Peter
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#18
@Peter: Hast ne PN...

Tobi
Wer säuft, sündigt. Wer trinkt, betet.
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#19
Schickst Du mir bitte auch nochmal eine PN mit der vollständigen Liste aller minderjährigen Mitglieder? Ich drucke gerade Umschläge ... ;D
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#20
Stark! Marc und Oliver bekommen auch Post? Zwinker
Alles für den 3er - alles für den Club!
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