05.05.2006, 12:20
Zitat:Zitat: Oder anderst gesagt "Ralf-tauglich"Hallo, unbedingt in die Satzung aufnehmen. Diese Formulierung versteht jeder.
Ist aber sehr interpretierbar. Meinst Du jetzt "Ralf-tauglich" im Sinne von "so-hält's-Ralf-mit-seinen-eigenen-Autos"? Oder im Sinne von "Ralf-fällt-nicht-in-Ohnmacht-wenn-er's-sieht"?
Denn zwischen mir und dem Ohnmachtsanfall steht meistens die Freude des Besitzers über sein Auto. Schließlich soll jeder sein Auto so herrichten, daß er daran Freude hat (warum sollte er sonst überhaupt dieses Auto haben)? Der eine mag Borbet A auf dem E21, der nächste AZEV oder nachgemachte Alpina 17-Zöller auf dem E30. Wenn's dem Halter gefällt, warum nicht? Ist schließlich keine Änderung am Fahrzeug, bloß Deko, 4 Schrauben und irgendwann Jahre später sind dann komischerweise doch Kreuzpeichen am Auto.
Mulmig wird mir nur, wenn jemand Spaß dran hat, sein Auto objektiv kaputtzumachen. Durch Fahrwerke, die so hart sind, daß die Karosseriestruktur damit überfordert ist. Oder so tief, daß Aufsetzer unvermeidbar sind. Oder Räder, die nur unter dem Einsatz von Einschlagbegrenzern (Viel Spaß beim nächsten U-Turn) zulässig sind. Oder das Entfernen von Sicherheitseinrichtungen aus optischen Gründen. Daß sowas überhaupt erlaubt ist (sonst ist jeder Dreck überreglementiert), wundert mich jedes Mal aufs Neue.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)