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Stillgelegt und TÜV
#1
Mein E30 müsste in 05/06 zum TÜV, zur Zeit ist er aber stillgelegt. Jetzt will ich ihn mit Kurzzeitkennzeichen anmelden und ihn an einen anderen Ort überführen, eventuell noch durch eine Waschstrasse. Ich will aber nicht zum TÜV, dafür müsste ich zuviel machen lassen, zumal er nach diesen 5 Tagen wieder ruhen soll bis zum Oktober. Dann möchte ich komplett alles, was nötig ist, machen lassen und ihn auch wieder anmelden. Geht das? Oder anders, darf ich das? Oder muss ich jetzt zum TÜV? Oder darf ich den Wagen nur überführen und sonst nichts?

Vielen Dank im Voraus

Manfred
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#2
Für ein Überführungseknnzeichen ist kein gültiger TÜV nötig. Und wenn der TÜV während der Stillegung abgelaufen ist, darf auch nicht zurückdatiert werden. Mit einem Überführungskennzeichen darf man streng genommen natürlich nur Überführungsfahrten durchführen, wobei das natürlich auch Fahrten zur Werkstatt sein können. Oder technisch notwendige Fahrten wie die zur Tankstelle ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#3
@Ralf

Hallo Ralf,

vielen Dank schon mal. Heißt Überführungskennzeichen = 5-Tage Kurzzeitkennzeichen? Oder sind das noch wieder unterschiedliche Sachen?

Manfred
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#4
Das meinte ich damit. Halt ein 04er.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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#5
@ Ralf, vielen Dank.
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