24.08.2006, 14:56
Zitat:Ralf, bist du dir da sicher?
Was auf dem Kilometerzähler steht, ist meines Wissen nach völlig egal. Anders sieht es aus, wenn du das Fahrzeug verkaufst und du den falschen km-Stand verschweigst.
Oder gibt es da Neuigkeiten in der Rechtsprechung?
Hallo,
...den falschen Kilometerstand solltest Du bei einem Verkauf auf jeden Fall verschweigen !!! Dann gibt es keinen Ärger!
Gruß
Mark