13.08.2006, 13:10
Das ist so'n klassischer Fall im ersten oder zweiten Semester Jura-Studium zur "culpa in contrahendo" (heute in §§ 280 ff. BGB geregelt).
Guck mal in Wikipedia - theoretisch müsste der Kerl Dir die Fahrtkosten erstatten. Is halt e bissele aufwändig, sowas durchzusetzen....
Guck mal in Wikipedia - theoretisch müsste der Kerl Dir die Fahrtkosten erstatten. Is halt e bissele aufwändig, sowas durchzusetzen....
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