31.08.2007, 18:02
Na ja, ein Grund fürs sofortige fahren würde mir schon einfallen ... wenn man das Auto von einem Händler kauft, hat man bei der Gewährleistung in den ersten 6 Monaten bei Auftritt eines Mangels die gesetzliche Vermutung, dass das Auto schon bei Übergabe mangelhaft war, auf seiner Seite ... bei Kauf von Privat an Privat mit Gewährleistungsausschluss spielt das dagegen keine Rolle ...
Gruß
Martin
Gruß
Martin