05.10.2006, 19:08
Also: Es wird sogenannte "Umweltzonen" geben. Einfahrt in diese Zonen hat nur, wer sein Auto mit einer bei den zuständigen Behörden gegen unkulante Gebühr erhältlichen Plakette gekennzeichnet hat. Es gibt:
Keine Plakette - für Benziner ohne G-KAT und Diesel nach Euro 1 oder schlechter
rote Plakette - Diesel nach Euro 2
gelbe Plakette - Diesel nach Euro 3
grüne Plakette - Diesel nach Euro 4 oder besser und Benziner mit G-KAT
Alle Fahrzeuge, die in diese "Umweltzonen" einfahren, müssen eine entsprechende Plakette (je nach Stadt mindestens rot oder gelb) haben. Die Zonen gelten unabhängig von aktuellen Schadstoffgrenzwerten ganzjährig, auch Fahrzeugen mit ausländischer Zulassung ist das Befahren ohne Plakette untersagt. Daß Ausländer in der Regel Schwierigkeiten haben dürften, das Einhalten der Schadstoffgrenzwerte zu beweisen, und daß es kein international verständliches Verkehrszeichen um Ausweisen dieser "Umweltzonen" gibt, sei nur am Rande erwähnt.
Ausnahmen gibt es: Nicht betroffen sind LKW, die Betriebe innerhalb der Umweltzone beliefern sowie Omnibusse, Feuerwehr, Müllabfuhr, sonstige Kommunalfahrzeuge, Pozilei usw. - klar, wenn ich so ein Gesetz machen würde, würde ich mir auch eine großzügige Ausnahme bewilligen.
Die Frage nach Sonderregelungen für "offizielle" Oldtimerveranstaltungen ist noch nicht endgültig geklärt, es sieht aber nicht gut aus, einige Städte haben schon erklärt, daß sie sowas nicht vorhaben, die Feinstaubverordnung scheint das auch tatsächlich nicht herzugeben ...
Keine Plakette - für Benziner ohne G-KAT und Diesel nach Euro 1 oder schlechter
rote Plakette - Diesel nach Euro 2
gelbe Plakette - Diesel nach Euro 3
grüne Plakette - Diesel nach Euro 4 oder besser und Benziner mit G-KAT
Alle Fahrzeuge, die in diese "Umweltzonen" einfahren, müssen eine entsprechende Plakette (je nach Stadt mindestens rot oder gelb) haben. Die Zonen gelten unabhängig von aktuellen Schadstoffgrenzwerten ganzjährig, auch Fahrzeugen mit ausländischer Zulassung ist das Befahren ohne Plakette untersagt. Daß Ausländer in der Regel Schwierigkeiten haben dürften, das Einhalten der Schadstoffgrenzwerte zu beweisen, und daß es kein international verständliches Verkehrszeichen um Ausweisen dieser "Umweltzonen" gibt, sei nur am Rande erwähnt.
Ausnahmen gibt es: Nicht betroffen sind LKW, die Betriebe innerhalb der Umweltzone beliefern sowie Omnibusse, Feuerwehr, Müllabfuhr, sonstige Kommunalfahrzeuge, Pozilei usw. - klar, wenn ich so ein Gesetz machen würde, würde ich mir auch eine großzügige Ausnahme bewilligen.
Die Frage nach Sonderregelungen für "offizielle" Oldtimerveranstaltungen ist noch nicht endgültig geklärt, es sieht aber nicht gut aus, einige Städte haben schon erklärt, daß sie sowas nicht vorhaben, die Feinstaubverordnung scheint das auch tatsächlich nicht herzugeben ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)