06.10.2006, 21:01
Zum einen sehe ich die Problematik darin, daß es vermutlich nur eine
Frage weniger Jahre sein würde, daß auch Fahrzeuge mit Euro1 gem.
der Plakettenverordnung der Schadstoffgruppe 1 (=keine Plakette)
zugeordnet werden.
Eine ähnliche Sau wird ja bereits seit einigen Jahren durchs globale Dorf
getrieben, indem immer neuere Abgasnormen "ersonnen" werden und
entsprechend ältere Normen demzufolge steuerlich sanktioniert sind.
Daß dies eine hirnlose Mischung aus radikal-ökologischem Idealismus,
Zugeständnissen an die Lobbyisten der Automobilindustrie sowie
einem unzulänglichem Versuch von Mehreinnahmen ist, muß hier,
denke ich, nicht weiter erörtert werden.
Leider ist es so, daß es der Gesetzgeber seit längerer Zeit an der not-
wendigen Kontinuität mangeln läßt - soll heißen: Wer garantiert mir
in dieser (pardon) verückt gewordenen Republik, daß Dinge, die heute
gepredigt werden (G-Kat = grüne Plakette) während oder nach einer
Legislaturperiode nicht schon wieder verteufelt werden?
Gerade der Fahrzeughalter ist ja bekanntermaßen hierzulande seit
einigen Jahren zum Versuchssubjekt für fiskalische Experimente mutiert,
und ohne Vertrauen darauf, daß Gesetze und Verordnungen länger
als eine Tüte Sonnenblumenkerne halten, fällt es schwer, eine Investition
in einen solchen neu zu entwickelnden Katalysator zu tätigen.
Weiters verbinde ich mit dieser Verordnung noch zahlreiche
Unbekannte. Daß sie kommt, daran mag kein Zweifel bestehen, jedoch
dürften erste Klagen nicht lang auf sich warten lassen.
So steht der Anforderungskatalog des H-Kennzeichens wörtlich genommen
(nicht originale Katalysatoren werden lediglich als geduldete Ab-
weichung vom Original erwähnt) in Konkurrenz zur diskutierten
Plakettenverordnung, denn daß ich als katlos mobiler Bundesbürger
mit H-Kennzeichen meinen (nutzungsbesteuerten) PKW permantent -
also das ganze Steuer-Jahr - nicht bewegen darf, weil ich zufällig in
einer "Sperrzone" lebe, ein anderer katloser Steuerzahler sein Eigentum
jedoch uneingeschränkt nutzen darf, da er auf dem Land wohnt - dieser
Umstand stellt m.E. eine Ungleichbehandlung dar, die sich auf Dauer so
nicht durchsetzen läßt.
Um auf den Ausgangspunkt zurück zu kommen:
Letzten Endes bleibt die Frage ob Kat oder nicht eine Preisfrage.
Meiner Ansicht nach wären Kosten bis 1000 Euro als Reaktion auf diese
sinnentleerte Verordnung verschmerzbar, wenn eine Gewißheit
bestünde, länger als zwei Jahre Ruhe vor weiteren "Umweltprojekten"
zu haben.
Da dies allerdings wie bereits erwähnt wohl niemand garantieren kann,
lautet mein Fazit: in der Tat abwarten, wie sich diese Verordnung auf
den Old- und Youngtimerbereich in der Lebenswirklichkeit auswirken wird
und ob sie sich halten läßt.
Im schlimmsten Fall wird wohl nur das Ausweichen auf ein "ökologisch
korrektes" Hobby langfristig Schutz vor staatlicher Wegelagerei
versprechen.
Gruß,
Wolle
Frage weniger Jahre sein würde, daß auch Fahrzeuge mit Euro1 gem.
der Plakettenverordnung der Schadstoffgruppe 1 (=keine Plakette)
zugeordnet werden.
Eine ähnliche Sau wird ja bereits seit einigen Jahren durchs globale Dorf
getrieben, indem immer neuere Abgasnormen "ersonnen" werden und
entsprechend ältere Normen demzufolge steuerlich sanktioniert sind.
Daß dies eine hirnlose Mischung aus radikal-ökologischem Idealismus,
Zugeständnissen an die Lobbyisten der Automobilindustrie sowie
einem unzulänglichem Versuch von Mehreinnahmen ist, muß hier,
denke ich, nicht weiter erörtert werden.
Leider ist es so, daß es der Gesetzgeber seit längerer Zeit an der not-
wendigen Kontinuität mangeln läßt - soll heißen: Wer garantiert mir
in dieser (pardon) verückt gewordenen Republik, daß Dinge, die heute
gepredigt werden (G-Kat = grüne Plakette) während oder nach einer
Legislaturperiode nicht schon wieder verteufelt werden?
Gerade der Fahrzeughalter ist ja bekanntermaßen hierzulande seit
einigen Jahren zum Versuchssubjekt für fiskalische Experimente mutiert,
und ohne Vertrauen darauf, daß Gesetze und Verordnungen länger
als eine Tüte Sonnenblumenkerne halten, fällt es schwer, eine Investition
in einen solchen neu zu entwickelnden Katalysator zu tätigen.
Weiters verbinde ich mit dieser Verordnung noch zahlreiche
Unbekannte. Daß sie kommt, daran mag kein Zweifel bestehen, jedoch
dürften erste Klagen nicht lang auf sich warten lassen.
So steht der Anforderungskatalog des H-Kennzeichens wörtlich genommen
(nicht originale Katalysatoren werden lediglich als geduldete Ab-
weichung vom Original erwähnt) in Konkurrenz zur diskutierten
Plakettenverordnung, denn daß ich als katlos mobiler Bundesbürger
mit H-Kennzeichen meinen (nutzungsbesteuerten) PKW permantent -
also das ganze Steuer-Jahr - nicht bewegen darf, weil ich zufällig in
einer "Sperrzone" lebe, ein anderer katloser Steuerzahler sein Eigentum
jedoch uneingeschränkt nutzen darf, da er auf dem Land wohnt - dieser
Umstand stellt m.E. eine Ungleichbehandlung dar, die sich auf Dauer so
nicht durchsetzen läßt.
Um auf den Ausgangspunkt zurück zu kommen:
Letzten Endes bleibt die Frage ob Kat oder nicht eine Preisfrage.
Meiner Ansicht nach wären Kosten bis 1000 Euro als Reaktion auf diese
sinnentleerte Verordnung verschmerzbar, wenn eine Gewißheit
bestünde, länger als zwei Jahre Ruhe vor weiteren "Umweltprojekten"
zu haben.
Da dies allerdings wie bereits erwähnt wohl niemand garantieren kann,
lautet mein Fazit: in der Tat abwarten, wie sich diese Verordnung auf
den Old- und Youngtimerbereich in der Lebenswirklichkeit auswirken wird
und ob sie sich halten läßt.
Im schlimmsten Fall wird wohl nur das Ausweichen auf ein "ökologisch
korrektes" Hobby langfristig Schutz vor staatlicher Wegelagerei
versprechen.
Gruß,
Wolle