07.10.2006, 13:48
Zitat:So steht der Anforderungskatalog des H-Kennzeichens wörtlich genommen (nicht originale Katalysatoren werden lediglich als geduldete Abweichung vom Original erwähnt) in Konkurrenz zur diskutierten
Plakettenverordnung, denn daß ich als katlos mobiler Bundesbürger
mit H-Kennzeichen meinen (nutzungsbesteuerten) PKW permantent -
also das ganze Steuer-Jahr - nicht bewegen darf, weil ich zufällig in
einer "Sperrzone" lebe, ein anderer katloser Steuerzahler sein Eigentum
jedoch uneingeschränkt nutzen darf, da er auf dem Land wohnt - dieser
Umstand stellt m.E. eine Ungleichbehandlung dar, die sich auf Dauer so
nicht durchsetzen läßt.
Spannend wird es, wenn hier jemand klagen würde durch alle Instanzen. Ich denke er würde recht bekommen. Das Auto hat eine Betriebserlaubnis und warum soll ich hier nicht, aber 10 km weiter fahren dürfen? Das ist doch Humbuck. Ich denke nicht, dass das so haltbar ist.
BMW 316, Bj. 82 // BMW 525i, Bj. 83 // BMW 318ti Compact, Bj. 98
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